Betreff
Resolution zur Erhöhung der Personalressourcen an ländlichen Grundschulverbünden hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
165/13
Aktenzeichen
FB 1/10 - te
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zur Neuregelung der Leitungsstunden bei Teilstandorten zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt verzichtet auf eine gesonderte Resolution, da durch das 8. Schulrechtsänderungsgesetz der Forderung nach einer Ausweitung der Leitungsstunden bei Teilstandorten nachgekommen worden ist.

 

 


Begründung:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Rheine am 26. Februar 2013 ist seitens der CDU-Fraktion der Antrag eingebracht worden, eine Resolution an die Landesregierung zu richten. Dieser Antrag wurde vor dem Hintergrund der folgenden Aussage der Schulministerin formuliert:

 

„Gerade im ländlichen Raum wird es künftig häufiger zu Teilstandortlösungen kommen. Vor allem die Leitung von Schulen mit mehreren Standorten bedeutet einen höheren organisatorischen Aufwand. Dieser ist in der Umstellungsphase nochmals besonders hoch. Diesem wollen wir Rechnung tragen. Zur Unterstützung von Teilstandortlösungen soll künftig für den zweiten und jeden weiteren Standort einer Schule jeweils für das Schuljahr, in dem der Teilstandort gebildet wurde, 11 Stunden im folgenden Schuljahr 9 und ab dem darauf folgenden Schuljahr dauerhaft 7 zusätzliche Leitungsstunden gewährt werden. Derzeit erhalten Schulleitungen mit Teilstandorten nur 3 Stunden zusätzliche Leitungszeit. Diese Erhöhung der Leitungszeit für Schule mit Teilstandorten ist notwendig. Wir steigern dadurch auch die Attraktivität für Schulleitungen an Schulen mit Teilstandorten und wirken den Problemen bei der Besetzung von Schulleitungsstellen entgegen.“

 

In den Leitlinien zum schulpolitischen Konsens vom 19.7.2011 sind Aussagen zur Leitungszeit und zu den Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben enthalten. Am 07.11.2012 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das 8. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 12.11.2012 von der Landesregierung ausgefertigt und am 21.11.2012 im Gesetz- u. Verordnungsblatt des Landes verkündet worden. Es ist damit in Kraft getreten.

Mit Erlass vom 21.11.2012 hat das Ministerium die Bezirksregierungen darüber informiert, dass „beabsichtigt ist, in der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2013/2014 die im Konzept enthaltenen weitergehenden Detailregelungen eins zu eins umzusetzen. Diese Änderungsverordnung soll zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Kraft treten.“