VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rheine ist der Änderungsbereich als Grünfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt.
Bei dem Areal an der Ostseite an der Catenhorner Straße (K 69) handelt es sich derzeit um eine unbebaute brachliegende Fläche, die bis zum Jahr 2004 mit einer Übergangswohnanlage belegt war.
Nunmehr ist beabsichtigt, hier 3 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 6 Wohneinheiten zu errichten, um so den Ortseingang von Rheine in diesem Bereich abzurunden.
Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 229, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“, der Stadt Rheine betrieben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 26. Februar 2013 bis einschließlich 19. März 2013 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum 31. Januar 2013. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gem. § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“, zu ändern.
Die Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf das Flurstück 809, Flur 106, Gemarkung Rheine Stadt und befindet sich östlich der Catenhorner Straße (K 69) in einem Bereich zwischen Bühnertstraße und Edith-Stein-Straße.
Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig dargestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
II. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.1 Förderverein Waldhügel e. V., Rheine;
Schreiben vom 18. März 2013
Inhalt:
„Der Förderverein Waldhügel e. V. spricht sich gegen die Änderung des
oben genannten Flächennutzungsplans aus.
Grundlagen der Begründung nach eigener Beurteilung und das Integrierte Stadtteil-Handlungskonzept
Rheine-Dorenkamp-Süd, erstellt durch die Stadt Rheine, Fachbereich Planen und
Bauen, August 2010
Begründung im Einzelnen:
1. Naturschutz
- Vermeidung von zusätzlicher
Bodenversiegelung
- Verlust
einer ausreichenden Pufferzone zum Naturschutzgebiet (Nährstoffeintrag,
Trainingsfläche für Hunde fallen weg und Verlagerung in das Naturschutzgebiet)
2. Stadtplanung
- Gesamtstrategie
Flächensparen (Anlage 1, Seiten 51 und 83 des Stadtteil-Handlungskonzeptes)
- Die
bisherige Bebauungsgrenze Bühnertstraße wird aufgehoben und das
Erscheinungsbild der Stadt Rheine ändert sich zum Nachteil
3. Kosteneinsparung
- unnötige
Kosten der Erschließung des Baugrundstücks
- Ausgleichsmaßnahmen
durch Verlust von Grünland
4. Lösungsvorschläge
- Tausch
der Fläche mit den städtischen Gebäuden auf der Catenhorner Straße x und x (Gebäude
abgängig)
- Beseitigung
von verwahrlosten Flächen und Brachen, Abrisse von Risikobeständen und Gebäuden
im schlechten Zustand im Bereich Dorenkamp. (Zum Beispiel wird dies zurzeit zwischen
der Mittelstraße und Bühnertstraße, entlang Darbrookstraße von der x
praktiziert, alt gegen neu. Anlage 2, Seite 104 des
Stadtteil-Handlungskonzeptes.)
- Verdichtung
im Bestand (Anlage 3, Seite 91 unten, Seiten 92 und 93 des
Stadtteil-Handlungskonzeptes)
- Reaktivierung
von Brachflächen (Anlage 4, Seite 89 und Seite 86 Tabelle des
Stadtteil-Handlungskonzeptes)
Wir stellen hiermit fest, dass die Flächennutzungsplanänderung nicht
mit dem vorgenannten Stadtteil-Handlungskonzept und dem Naturschutz im Einklang
ist.“
Anlage 1
zentrale Marktsegmente, Akteure und Handlungsfelder im
Dorenkamp
Die zentralen Segmente des Wohnungsmarktes im südlichen
Dorenkamp sind:
·
Mehrfamilienhäuser und
vereinzelte Doppelhäuser in Besitz institutioneller Eigentümer,
·
einzelne Reihenhaus- und
Mehrfamilienhausbestände in Besitz von Privateigentümern,
• Einfamilien- und Doppelhäuser (Altbestand und
Neubau) in Privateigentum.
Neben den privaten Eigentümern und der Stadt
Rheine (die teilweise auch verpachtet) treten
darüber hinaus zum Einen die Kirchengemeinden, zum Anderen die Wirtschaft und
insbesondere wohnungswirtschaftliche Unternehmen als zentrale Akteure am Grundstücksmarkt im Dorenkamp-Süd auf. Die Damloup-Kaserne
und die Hessenschanze sind in Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Mögliche konzeptionelle wohnungspolitische
Maßnahmen für den Dorenkamp erstrecken sich somit auf sehr
unterschiedliche Akteure, etwa einzelne und
institutionelle Grundstückseigentümer
bzw. Erbpächter.
Überwiegend
überschneiden sich die Mehrfamilienhausbestände mit den Wohnungsgesell-
oder -genossenschaften. Zentraler Eigentümer im Dorenkamp ist dabei
der Wohnungsverein Rheine e. G. der darüber hinaus als einziges Unternehmen
auch über einige alte und neue Doppelhausbestände verfügt (in der nord-östlichen und der nord-westlichen Ecke des engeren Untersuchungsraumes).
Private Eigentümer von
Mehrfamilienhäusern finden sich überwiegend am Rande der dichtesten Bereiche im Stadtteil. Deren Marktanteil ist jedoch im Verhältnis zur
Wohnungswirtschaft relativ gering.
Der Fokus der Maßnahmen
muss sich zunächst auf die Bestandsentwicklung
(auch Abriss und Ersatz) und erst in zweiter Linie auf
Neubau konzentrieren, um so eine generelle Wertsteigerung im Stadtteil überhaupt zu ermöglichen.
3 Ziele der Stadtteilentwicklung Dorenkamp
Zentrales Ziel des Förderprogramms „Soziale Stadt NRW" ist eine
dauerhafte Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die Menschen im
Stadtteil, um sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen. Um dieses Ziel zu
erreichen, muss eine Bündelung und Abstimmung von Maßnahmen in einem integrierten
Zielsystem erfolgen. Anknüpfen kann diese Zielsetzung an den im Dachprojekt
„Nachhaltiges Kommunales Flächenmanagement" entwickelten Leitlinien und
dem hier ausgearbeiteten Handlungsprogramm, das mit dem übergeordneten Leitbild
der Stadt Rheine (IEHK Rheine 2020) verschnitten wurde. Planerische Leitmotive
des Dachprojektes waren:
- Flächenverbrauch vermindern und bestehende Freiräume schützen,
- kompakte, ressourcenschonende
Siedlungsstrukturen schaffen sowie
- ökonomisch tragfähige und
lebenswerte Infrastrukturen etablieren.
Diese Leitmotive wurden auf die Verhältnisse im Stadtteil Dorenkamp
heruntergebrochen. Das daraus entstandene Handlungsprogramm (kommunales und lokales
Zielsystem) entspricht der „Leipzig Charta" und somit einer modernen und
nachhaltigen Zielsetzung im Sinne des Programms „Soziale Stadt NRW". Das
Handlungsprogramm kann somit zur Entwicklung der oben aufgeführten Gesamtstrategie
im Sinne des Förderinstrumentes herangezogen werden.
Diese soll wiederum dazu nutzen konkrete Handlungsfelder für den
Dorenkamp zu benennen, in denen Maßnahmen zu Paketen gebündelt, zielgerichtet
und strukturiert umgesetzt werden können. Zur Steuerung soll auch die Darstellung
einiger zentraler Ziele in Planwerken einer Nutzungs- und Strukturkonzeption
dienen.
3.1 „Gesamtstrategie
Flächensparen"
Wesentliche Ziele der Stadtteilentwicklung Dorenkamp wurden mit der
„Gesamtstrategie Flächensparen" in einer gemeinsamen Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt", des Sozialausschusses,
des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses am 17.03.2010 beschlossen.
Leitlinien zur „Gesamtstrategie
Flächensparen" als Ziele der Stadtteilentwicklung
In dieser „Gesamtstrategie Flächensparen" sind zum Einen
Leitlinien definiert, die eine im partizipativen Dialog zwischen
Projektkoordination, Kernteam und Steuerungsgruppe entwickelte und gemeinsame
beschlossene Absichtserklärung darstellen. Demographische Prozesse und die
Notwendigkeit des Stadtumbaus werden hierbei als Leitmotive der Entwicklung
anerkannt und eine inhaltliche und strategische Schwerpunktsetzung im
Dachprojekt vollzogen. Die „Leitlinien" sind als Thesen zur Entwicklung
des Stadtteiles formuliert.
Diese Leitlinien gehen insbesondere auf die Nutzungen, Strukturen sowie
flächenbezogene Entwicklung im Stadtteil Dorenkamp ein und werden daher der
Struktur- und Nutzungskonzeption zugrunde gelegt.
Anlaqe 2
• Nutzung und Gestaltung von Grün- und
Freiflächen. Öffentliche und private Grün- und Freiflächen übernehmen für
soziale Kontakte eine wichtige Rolle. Kultur entsteht vor allem durch Gespräche
denen auf den diesen Flächen Raum gegeben werden soll. Dazu ist eine Gliederung
der vorhandenen Flächen in öffentliche, halböffentliche und private Bereiche
sowie möglicherweise auch der Ausbau einer zentralen Begegnungsfläche
erforderlich. Auch die Ausgestaltung von Flächen kann positiv zur Nutzung
beitragen.
• Nutzung
von vorhandenen Einrichtungen. Im Stadtteil existieren verschiedene
Einrichtungen, die nur unzureichend als soziale Interaktionsräume genutzt werden.
Vor allem das Schulzentrum Dorenkamp kann in einem vorgegebenen Rahmen von
weitaus größeren Kreisen genutzt werden. Eine Mehrfachnutzung der baulichen
Anlagen kann dem Schulzentrum einen zukunftsfähigen, da effizienten Rahmen
geben.
• Inwertsetzen stadtplanerischer und
architektonischer Qualitäten. Zur Verbesserung der Wahrnehmung des
Wohnumfeldes und der baulichen Bestände sollen deren Bedeutung für den
Stadtteil Dorenkamp, also deren ortsbildprägender Charakter hervorgehoben
werden. Insbesondere alte Bestände können dabei Identität stiften bzw. zur
Ausbildung einer Stadtteilidentität genutzt werden. Darüber hinaus kann über
eine Sicherung von Altbeständen der weitere Zerfall von Strukturen im Stadtteil
verhindert werden. Zur Erarbeitung und zur Dokumentation ortstypischer Gestaltungselemente
soll eine auf konkreten Stärken und Schwächen basierende Imagekampagne sowie
eine Gestaltungsfibel erstellt werden, die einzelne städtebauliche und architektonische
Modellprojekte im Stadtteil festhalten. Von der Definition allgemeingültiger
Qualitätsmerkmale zum Wohnumfeld und zur städtebaulichen Gestaltung werden
positive Entwicklungsimpulse erwartet. Besonders brauchbare Bauvorhaben sollen
prämiert werden und als Vorbild für weitere Projekte dienen. Kriterien zur Bewertung
sind Fortführung bestehender axialer Bebauungsstrukturen, Beibehaltung vorhandener
Gebäudehöhen, Qualifizierungsmaßnahmen zum Wohnumfeld, Ersatzbauvorhaben, die
besonderes vorbildlich mit baulichen Strukturen umgehen sowie Vorhaben, die
einzelne architektonische Gestaltungsmerkmale exemplarisch umsetzen.
• Beseitigung von verwahrlosten Flächen und
von Brachen. Öffentliche und private Flächen, die als „Schandflecken"
wahrgenommen werden müssen aufgewertet werden, um dem Stadtteil ein positives
Äußeres zu geben, das der neuen Stadtteilidentität entspricht. Auch
brachliegende Flächen können eine negative Wirkung bei Bewohnerinnen und Gästen
im Stadtteil hinterlassen. Mit der Entwicklung der privaten brachliegenden
Flächen zwischen Richardstraße und Parkstraße sowie mit einer Entwicklung auf
der Kasernenanlage, der Kleingartenanlagen und des Kirmesplatz gehen somit
automatisch auch positive Effekte für das Image des Stadtteiles einher. Auch
das Schulzentrum bietet in diesem Sinne akute Gestaltungspotentiale, die
zusätzlich ein positives Lebensumfeld schaffen könnten. Der Verwahrlosung des
Wohnumfeldes muss darüber hinaus auch nachhaltig entgegengewirkt werden. Dazu
können von Bewohnerinnen getragene Projekte sowie die Verleihung von
Patenschaften für einzelne Flächen hilfreich sein. Aber auch strategisch
geplante und präventive Abrisse von Risikobeständen" und Gebäuden in
schlechtem Zustand sowie Neubauten können dazu beitragen, dem Stadtteil auch
dauerhaft ein positives Image zu geben.
Anlaqe 3
Dichte der Siedlungsstruktur
Zentral bei der Fortentwicklung der Wohn- und gewerblich Nutzungen sind
die vorhandene und die geplante Dichte, also der Einwohner- und der Nutzungsdichte.
Die Verdichtung und damit auch die Zunahme der Urbanität und der baulichen
Dichte in Richtung der Neuen Mitte Dorenkamp sind gewünscht und sollen
beibehalten werden. Einzelne Standorte vertragen ggf. sogar eine weitere Konzentration.
Auf welchen Flächen das vertretbar ist, muss im Einzelfall und vor dem
Hintergrund der Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen sowie des lokalen
räumlichen Eindrucks geprüft werden. Ein Nebeneinander von stark verdichteten
und sehr gering verdichteten Flächen im Stadtteil ist jedoch abzulehnen, da
hierdurch insgesamt ein uneinheitlicher und unaufgeräumter Eindruck entsteht
und somit das Stadtteilimage leidet.
Die künftige Entwicklung
muss sich an folgenden Zielen messen lassen:
- dichte Strukturen werden in Einklang gebracht mit Qualitätsansprüchen,
- Beibehaltung der vorhandenen Einwohnerdichte insgesamt und
- homogene Fortentwicklung der Siedlungsstrukturen,
- keine
weitere Konzentration stark verdichteter Bereiche, etwa im Schneidemühler Weg,
an der Lilienthalstraße, in der Hammersenstraße oder benachbarten Straßen oder
in Teilbereichen des Märchenviertels,
- bei
konkreten Umbau-Konzeptionen Reduzierung zumindest der baulichen
Dichte (= keine neuen Großgebäudekomplexe in besonders belasteten Wohnquartieren),
- Nutzung brachliegender Grundstücke vor allem in
integrierten Lagen; dabei wirtschaftlich umsetzbare jedoch gesteuerte
Verdichtung von einzelnen Teilflächen durch Neubebauung in verbesserter
Ausstattung,
- Konzentration von Abriss und Ersatzbebauung auf
Altbestände der 1950er bis 1970er Jahre,
- Abnahme der Dichte zur Landschaft also in
Richtung Süden und Westen,
- Zunahme der Dichte und der Nutzungsintensität in Richtung
Nord-Osten (Stadtteilzentrum und
Innenstadt).
Standorte mit und ohne Nachverdichtungspotential sind im Nutzungs- und
Strukturplan aufgeführt und werden im folgenden Unterkapitel im Detail
beleuchtet. Der wünschenswerte Bau neuer Objekte in höherer Verdichtung auf
diesen Flächen mit einer wirtschaftlich stabilen Grundlage muss jedoch in jedem
Fall begleitet werden von qualitätsgeleiteten einzelfallbezogenen Diskussionen.
Flächen- und
Entwicklungspotentiale zur Nachverdichtung
Zu den Fragen, auf welchen Flächen und in welcher Form eine Entwicklung
in Frage kommt, wird auf der folgenden Seite eine Übersichtskarte dargestellt
und beschrieben. Potentialflächen mit einem erhöhtem Handlungsbedarf im Sinne
der Zielsetzung des Dachprojektes sind Brachen mit Entwicklungspotential, Bestandsgebäude
mit aktuellen Problemen (Sanierungsbedarf,
veraltete Bausubstanz, hohe Leerstände etc.) sowie Flächen mit abgängigen Wohngebäuden
und jeweils einem Potential zur höheren Verdichtung bzw. ohne weitere
Verdichtungsmöglichkeiten (gleichwertiger Ersatz).
Zur Einschätzung, welche Potentialflächen wie stark verdichtet werden
können, wurde eine zweite Karte erstellt. Hier sind die Siedlungsdichte, die
Nutzungen und bei den Wohngebieten auch die Art der Nutzung übereinandergelegt.
Danach müssen die Bereiche Damloup-Kaserne, Kirmesplatz und Hessenschanze
mit vollständig neuen Konzeptionen versehen werden. Die Flächen Ferdinand-,
Richard-, Parkstraße im Norden sowie Cäcilienstraße im Nord-Westen und an der
Bühnertstraße im Süden des Untersuchungsraumes können moderat weiter verdichtet
werden. Weitere Flächen sollten bei Neukonzeption nicht stärker verdichtet bzw.
baulich aufgelockert werden, so etwa die Wohnbebauung an
Anlaqe 4
3.3 Nutzungs- und
Strukturkonzeption zum stadtplanerischen Umbau des Dorenkamps
Die Nutzungs- und Strukturkonzeption stellt einen langfristigen
stadtplanerischen Entwicklungshorizont dar und dient als Perspektive der
dauerhaften Verstetigung von Maßnahmen die hieraus abgeleitet werden können.
Zentrales Anliegen ist, die Potentiale einer Entwicklung zu benennen, ein künftiges
Nutzungsmodell des Stadtteiles zu entwerfen sowie die Strukturen der
Entwicklungen vorzugeben, also etwa die Nutzungsverflechtungen oder die Dichte
im Stadtteil. Die Konzeption fußt auf der in Kapitel 3.1 „Gesamtstrategie
Flächensparen" dargestellten planerischen Zielsetzung bzw. vor allem auf
den Leitlinien des Dachprojektes und geht darüber hinaus auf einige zentrale
Ergebnisse des Kapitels 1 Bestandsaufnahme und -bewertung Stadtteil
Dorenkamp-Süd ein. Die räumlichen (Vor-)Bedingungen einer Neukonzeption des
Stadtteiles werden hier ausgeführt.
Entwicklung von Strukturen und Nutzungen
Die Ziele “3.1.2. Verdichtung im Bestand" und „3.1.1.
Reaktivierung von Brachflächen" aus der „Gesamtstrategie
Flächensparen" geben den wesentlichen Rahmen zur stadtplanerischen
Entwicklung des Dorenkamps vor. Bereits im IEHK Rheine.2020 sind diese
stadtteilstrukturellen Vorgaben in den Maßnahmen 2.4.2.2 und 8.1.3.5 festgelegt:
- „Nutzungsvielfalt: Einzelhandel und Gastronomie stärken, Wohnen
mit gleichem Nutzungsanspruch entwickeln, Angebote Freizeit, Kultur, Bildung
und gesundheitliche Versorgung für Kinder, Jugend und Familie, Administrative
und soziale Einrichtungen erhalten"
- “Integration von Wohnbebauung
in die (...) Projekte durch Reaktivierung der Flächenpotentiale (Brachen,
Baulücken(..))"
Neue Projekte müssen sich also
nach dem Vorhandenen richten: vorhandene Nutzungen, Bestände und Strukturen. Auch Flächennutzungsplan, Einzelhandels- und
Zentrenkonzept, sowie das Baulandkonzept der Stadt Rheine richten sich hiernach,
denn die Eigenständigkeit des Dorenkamps wird dadurch gewährleistet. Da auch in
der vertieften Analyse keine grundsätzlichen siedlungsstrukturellen Probleme
festgestellt wurden, kann an der Struktur festgehalten werden. So sollen neue
gemischt genutzte Gebäude und Flächen auch weiterhin am Stadtteilzentrum sowie
entlang der zentralen Verkehrsachsen Breite und Catenhorner und Tichelkampstraße
errichtet werden. Die „Neue Mitte Dorenkamp" wird dadurch weiter gestärkt
und gewerbliche Entwicklungen können auf zentrale Flächen fokussiert werden.
Gleichzeitig wird die Verbindungen zwischen Stadtteil und Kernstadt ausgebaut.
Zur Sicherung der Eigenständigkeit des Stadtteiles dient auch die Konzentration
von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Stadtteilzentrum. Der im Plan
dargestellte zweite Versorgungsschwerpunkt an der Catenhorner Straße soll bei
einer Wohnsiedlungsentwicklung auf dem Kasernenareal zur Sicherung einer
Grundversorgung für die neuen Bewohner(innen) sowie für die Menschen im
Märchenviertel und im Hörstkamp dienen. Dabei soll dieser Standort gegenüber
dem Stadtteilzentrum „Neue Mitte Dorenkamp" weiterhin lediglich untergeordnete
Bedeutung haben und die vorhandene Nutzungsstruktur sicherstellen.
Abwägungsempfehlung:
Der Förderverein Waldhügel spricht sich gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes aus; zur Begründung werden eigene Einschätzungen sowie das „Integrierte Stadtteil-Handlungskonzept Rheine-Dorenkamp-Süd“ angeführt.
Beim Integrierten Stadtteil-Handlungskonzept Rheine-Dorenkamp-Süd handelt es sich um eine Konzeption, die sich auf den Kernbereich des Stadtteils Dorenkamp bezieht; das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung ist somit nicht betroffen.
Das Integrierte Stadtteil-Handlungskonzept Rheine-Dorenkamp-Süd lässt sich nicht verallgemeinern und nicht beliebig auf andere Stadtteile übertragen.
Vielmehr befindet sich das Plangebiet angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Bühnertstraße und ist somit eindeutig Anhang des Märchenviertels.
Bei der hier in Rede stehenden Fläche an der Ostseite der Catenhorner Straße handelt es sich um eine derzeitige Grün(land)fläche, die extensiv genutzt wird. Aufgrund der geringen Größe und Lage dieser Fläche an der Peripherie des Stadtgebietes und im Anschluss an vorhandene urbane Nutzungen wird die Änderung des Flächennutzungsplanes als regionalplanerisch vertretbar (keine Beanspruchung von Freiraum im Außenbereich), städtebaulich und stadtökonomisch für sinnvoll erachtet, da bereits vorhandene Infrastruktur (Erschließung, Kanalsystem etc.) einer Nutzung zugeführt wird.
Alternative Standorte kommen im vorliegenden Fall nicht zum Tragen, da das relevante Grundstück schon vor einigen Jahren zum Zweck der Schaffung von Wohnraum von der Stadt Rheine erworben wurde. Aus diesem Grunde steht diese Fläche auch nicht als Trainingsfläche für Hunde bzw. als Hunde-Klo zu Verfügung. Ebenfalls ist ein Tausch von bebauten Flächen an der Catenhorner Straße unmöglich, da diese sich nicht im städtischen Besitz befinden. (Diese bebauten Grundstücke sind lediglich von der Stadt angepachtet.)
Bei der hier in Rede stehenden Fläche handelt es sich um eine relativ kleine Fläche, die aufgrund der Lage keine besondere Umweltqualitäten aufweist (lediglich geringe/mittlere Wertigkeit); entsprechend sind nur geringe Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden zu erwarten und können aus quantitativer Sicht ausgeglichen werden.
Südlich der Edith-Stein-Straße grenzt noch nicht das Naturschutzgebiet „Waldhügel“ an; für den Bereich der ehemaligen Bauschutt-Deponie (Erweiterungsfläche) ist das Unterschutzstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Pufferzonen zu Naturschutzgebieten sind nicht bekannt.
Das vorliegende Planungskonzept und der darauf aufbauende Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigen die vorhandene städtebauliche Situation und sehen eine offene, an die Umgebung angepasste Bebauungsstruktur vor. Dies geschieht unter Berücksichtigung technischer und ökologischer Kriterien; so wird aus Gründen des Lärmschutzes ein entsprechender Abstand zur Catenhorner Straße eingehalten und der südliche Teilbereich des Plangebietes als Freiraum und Pufferbereich zum „Waldhügel“, dessen benachbarte Bereiche zwischenzeitlich nicht mehr gewerblich genutzt werden und einer naturnahen Entwicklung zugeführt werden sollen, gesichert. Durch diese umfangreiche Begrünung innerhalb des Bebauungsplangebietes wird ein allmählicher Übergang zwischen Freifläche und Siedlung hergestellt, die Neubebauung eingegrünt und eine neue Ortseingangssituation geschaffen.
Die Stadt Rheine spart durch diese Flächennutzungsplanänderung keine Kosten; die Erschließung und Infrastruktur ist vorhanden, und der Ausgleich erfolgt vom Eigentümer.
Aus den v. g. Gründen wird den Anregungen des Fördervereins Waldhügel nicht gefolgt; ebenso ist das zitierte Integrierte Stadtteil-Handlungskonzept Rheine-Dorenkamp-Süd für diese Flächennutzungsplanänderung „Catenhorner Straße-Ost“ nicht anwendbar.
1.2 Eingabe eines
Bürgers aus Rheine
E-Mail
vom 14. Mai 2013
Inhalt:
„Das Grundstück Catenhorner Straße/Bühnertstraße
soll bebaut werden.
Dazu habe ich folgende Einwendungen mit der
Bitte, diese in die Bearbeitung zu geben, um die Bebauung zu verhindern.
Das Grundstück dient als natürliche
Pufferzone zu dem angrenzenden Naturschutzgebiet Waldhügel. Eine Bebauung würde
zu einer Staubbelastung führen. Diese Stäube könnten in das nährstoffarme
Naturschutzgebiet geweht werden und geschützte nur dort angesiedelte Pflanzen
schädigen und vernichten.
Nach der Bebauung können dort kultivierte
Gartenpflanzen und Gehölze durch Samenflug die im Naturschutzgebiet lebenden
Kleintiere bedroht werden.
Insbesondere ist die Vogelwelt dort dann
zusätzlich bedroht.
Das Grundstück wird jetzt vermehrt von
Hundebesitzern besucht, um ihre Hunde dort ihre Notdurft verrichten zu lassen. Dadurch
wird verhindert, dass Nährstoffe in das eigentlich nährstoffarme Gebiet im
Naturschutzgebiet selbst eingetragen werden. Wenn das Grundstück bebaut wird,
dann ist verstärkt damit zu rechnen, dass Hundebesitzer ihre Hunde im
Naturschutzgebiet selbst ihr Geschäft verrichten lassen.
Im Naturschutzgebiet selbst befindet sich das
Brutgebiet des Uhus. Legt man den Jagdflugradius des bedrohten Vogels zugrunde,
dann erkennt man sofort, dass sich die Wiese im Jagdgebiet des Vogels befindet.
Eine Einschränkung des Gebietes führt zur Bedrohung des Vogels selbst und
dessen Brut. Die Wiese selbst ist noch nicht auf das Vorhandensein bedrohter
Pflanzen untersucht worden. Der Rat der Stadt Rheine hat in den folgenden
Jahren die Folgen der Konversion zu mindern. Das Naturschutzgebiet
Waldhügel ist einzigartig und bietet Chancen für Tourismus und Naherholung. die
daraus entstehenden Vorteile für die Stadt sollten nicht durch diese falsche
Entscheidung verbaut werden.
Außerdem würden Ersatzflächen in angemessener
Nähe bereitstehen, welche weniger naturbelasten sind.
Deshalb bitte ich, von der Bebauung
abzusehen.“
Abwägungsempfehlung:
Die o. g. Eingabe wurde nicht fristgerecht als E-Mail an die BM der Stadt Rheine gesendet; sie soll dennoch in diesem Verfahren wie folgt beantwortet werden:
Ein Bürger spricht sich gegen eine Bebauung an der Catenhorner Straße aus und führt hierfür ökologische Gründe an.
Bei der hier in Rede stehenden Fläche an der Ostseite der Catenhorner Straße handelt es sich um eine derzeitige Grün(land)fläche, die extensiv genutzt wird. Augrund der geringen Größe und Lage dieser Fläche an der Peripherie des Stadtgebietes und im Anschluss an vorhandene urbane Nutzungen wird die Änderung des Flächennutzungsplanes als regionalplanerisch vertretbar (keine Beanspruchung von Freiraum im Außenbereich) und städtebaulich und stadtökonomisch für sinnvoll erachtet, da bereits vorhandene Infrastruktur (Erschließung, Kanalsystem etc.) einer Nutzung zugeführt wird.
Alternative Standorte kommen im vorliegenden Fall nicht zum Tragen, da das relevante Grundstück schon vor einigen Jahren zum Zweck der Schaffung von Wohnraum von der Stadt Rheine erworben wurde. Aus diesem Grunde steht diese Fläche auch nicht als Trainingsfläche für Hunde bzw. als Hunde-Klo zu Verfügung. Ebenfalls ist ein Tausch von benannten und bebauten Flächen unmöglich, da diese sich nicht im städtischen Besitz befinden. (Diese bebauten Grundstücke sind lediglich von der Stadt angepachtet.)
Bei der hier in Rede stehenden Fläche handelt es sich um eine relativ kleine Fläche, die aufgrund der Lage keine besondere Umweltqualitäten aufweist (lediglich geringe/mittlere Wertigkeit); entsprechend sind nur geringe Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden zu erwarten und können aus quantitativer Sicht ausgeglichen werden.
Aufgrund der Größe des Uhu-Jagdgebietes von ca. 40 km² (und r = 5 km um Brutplatz) fällt die „kleine“ Flächennutzungsplanänderungsfläche nicht ins Gewicht; zudem ist der Uhu lediglich ein geschütztes Tier und hier in der Region nicht bedroht.
Die Fläche der Flächennutzungsplanänderung ist sehr wohl auf das Vorhandensein von bedrohten Pflanzen untersucht worden; zwei Biotopkartierungen wurden im Sommer und im Herbst 2012 durchgeführt.
Südlich der Edith-Stein-Straße grenzt noch nicht das Naturschutzgebiet „Waldhügel“ an; für den Bereich der ehemaligen Bauschutt-Deponie (Erweiterungsfläche) ist das Unterschutzstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Pufferzonen zu Naturschutzgebieten sind nicht bekannt.
Das vorliegende Planungskonzept und der darauf aufbauende Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigen die vorhandene städtebauliche Situation und sehen eine offene, an die Umgebung angepasste Bebauungsstruktur vor. Dies geschieht unter Berücksichtigung technischer und ökologischer Kriterien; so wird aus Gründen des Lärmschutzes ein entsprechender Abstand zur Catenhorner Straße eingehalten und der südliche Teilbereich des Plangebietes als Freiraum und Pufferbreich zum „Waldhügel“, dessen benachbarte Bereiche zwischenzeitlich nicht mehr gewerblich genutzt werden und einer naturnahen Entwicklung zugeführt werden sollen, gesichert. Durch diese umfangreiche Begrünung innerhalb des Bebauungsplangebietes wird ein allmählicher Übergang zwischen Freifläche und Siedlung hergestellt, die Neubebauung eingegrünt und eine neue Ortseingangssituation geschaffen.
Aus den v. g. Gründen wird den Anregungen eines Bürgers nicht gefolgt; die Flächennutzungsplanänderung ist aus ökologischer Sicht vertretbar.
1.3 Gewerbebetrieb
an der Edith-Stein-Straße, Rheine
Schreiben
vom 6. März 2013
Inhalt:
„Sehr geehrte Damen
und Herren,
Sie beabsichtigen die
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine im Bereich der
Catenhorner Straße, Einmündung Edith-Stein-Straße. Wir erheben gegen die
Umwandlung einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche
Bedenken
und begründen das wie
folgt:
Die … betreibt in
Rheine seit mehreren Jahrzehnten als Rechtsnachfolger der … ein Kalkwerk mit
Steinbruch und Verarbeitungsanlagen (Betriebszeiten Montag bis Sonntag von
00:00 h bis 24:00 h).
Die Werkszufahrt ist
dabei die Edith-Stein-Straße, welche wiederum über eine Einmündung an die
Catenhorner Straße angebunden ist. Der gesamte Kundenverkehr verläuft also
zwangsläufig und ohne Alternative über die Einmündung Edith-Stein-Straße in die
Catenhorner Straße.
Verladung und somit
auch Lkw-Verkehr finden genehmigungskonform nicht nur während der Tageszeit,
sondern auch in der Nachtzeit nach 22:00 h statt. Unsere genehmigten
Verladezeiten sind von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 00:00 h und
24:00 h.
Die Umwandlung einer
heute als Grünfläche ausgewiesenen Fläche in eine Wohnbaufläche bedeutet daher
für uns eine erhebliche und unverhältnismäßige Verschärfung der einzuhaltenden
Immissionsrichtwerte gem. TA-Lärm. Sie führt zur Schaffung einer klassischen
Gemengelage (Konflikt zwischen Industrie und Wohnen). Aus der dann
anzuwendenden ‚Gegenseitigen Rücksichtnahme’ ergeben sich für uns Pflichten zur
Einführung von aufwendigen Lärmschutzmaßnahmen, die einer Werkserneuerung
gleichkommen. Das ist eine aus unserer Sicht unzulässige Einschränkung unserer
bestandskräftigen, immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung unter
Nichtbeachtung unseres Bestandsschutzes.
Wir bitten um
Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei Ihren weiteren Planungsschritten. Für
Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“
Abwägungsempfehlung:
Der Gewerbebetrieb südlich der Edith-Stein-Straße befürchtet durch die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Catenhorner Straße-Ost“ der Stadt Rheine eine Einschränkung der bestehenden gewerblichen Nutzung.
Wie in der obigen Skizze dargestellt wird durch die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes weder der Gewerbebetrieb noch die Zufahrt zum Gewerbebetrieb eingeschränkt, da sowohl Wohnbebauung an der Edith-Stein-Straße (WR-Gebiet, Bebauungsplan Nr. 2 e „Bühnertstraße“) als auch an der Catenhorner Straße vorhanden ist und somit kein Heranrücken von neuer Wohnbebauung initiiert wird, bzw. die gewerbliche Nutzung einschl. der Zufahrt werden in ihrem Bestand nicht angetastet.
Die gegenseitige Rücksichtnahme wird vonseiten der Stadt Rheine mit der 30. Flächennutzungsplanänderung eingehalten; den Anregungen vonseiten des Gewerbebetriebes wird nicht gefolgt.
1.4 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass vonseiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
2.1 Bezirksregierung
Münster;
Stellungnahme vom 30. Januar 2013
Inhalt:
„Sehr geehrte Damen
und Herren,
die Stadt Rheine
beabsichtigt mit der o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Grünfläche
‚Parkanlage’ (0,4 ha) in Wohnbaufläche und private Grünfläche umzuwandeln.
Mit E-Mail vom 22.
Juli 2011 habe ich der Inanspruchnahme einer kleinen Fläche für die Wohnbauentwicklung
landesplanerisch zugestimmt.
Dem jetzt vorliegenden
Flächennutzungsplanänderungsentwurf stimme ich aus landesplanerischer Sicht
zu.“
Abwägungsempfehlung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine die landesplanerische (regionalplanerische) Zustimmung findet.
2.2 Kreis
Steinfurt, Umwelt- und Planungsamt, Steinfurt;
Stellungnahme vom 30. Januar 2013
„Sehr geehrte Damen
und Herren,
zum o. g. Planungsvorhaben
nehme ich aus der Sicht des Bodenschutzes wie folgt Stellung:
Nach der ‚Karte der
schutzwürdigen Böden NRW (BK50)’ des Geologischen Dienstes NRW (s. Anlage)
liegen im Plangebiet/Änderungsbereich schutzwürdige Böden vor, die durch die
beabsichtigte Ausweisung der Bauflächen betroffen werden.
Ich bitte, bei der
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden
und den damit verbundenen Verlust von Bodenfunktionen angemessen zu
berücksichtigen und die Auswirkungen der geplanten Bebauung sowie das Ergebnis
der Abwägung im Umweltbericht nachvollziehbar darzulegen. Hierzu empfehle ich
die Anwendung der ‚Bodenfunktions-, Eingriffs- und Kompensationsbewertung für
den Kreis Steinfurt’.“
Abwägungsempfehlung:
Vonseiten des Kreises Steinfurt wird auf den Bodenschutz hingewiesen; im nunmehr erstellten Umweltbericht (einschl. Artenschutzprüfung) zum Bebauungsplan Nr. 229, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“, werden die Bodenfunktion, der Eingriff und die Kompensation ausführlich dargelegt und berücksichtigt.
Da die Fläche der Flächennutzungsplanänderung identisch mit der Fläche des Bebauungsplanentwurfes ist, ist der Umweltbereicht Bestandteil des Bebauungsplanentwurfes.
Insofern wurde der Hinweis des Kreises Steinfurt berücksichtigt; der Umweltbericht wird auch Bestandteil dieses Flächennutzungsplanes.
2.3 Bezirksregierung
Arnsberg, 58099 Hagen
Schreiben vom 11. Januar 2013
Inhalt
„Zu dem o. a. Vorgang ergeht folgende
Stellungnahme:
Der Antrag wurde geprüft. Aufgrund der
zurzeit vorhandenen Unterlagen wurde festgestellt, dass keine unmittelbare
Kampfmittelgefährdung vorliegt (Indikator 2.2). Wegen erkennbarer Kriegsbeeinflussung
(mittlere Bombardierung) kann eine – derzeit nicht erkennbare –
Kampfmittelbelastung der untersuchten Fläche aber nicht gänzlich ausgeschlossen
werden.
Deshalb empfehle
ich die Anwendung der Anlage 1 der Technischen Verwaltungsvorschrift für die
Kampfmittelbeseitigung (TVV KpfMiBesNRW) – Baugrundeingriffe auf Flächen mit
Kampfmittelverdacht ohne konkrete Gefahr.
Die TVV KpfMiBesNRW
finden Sie im Internet unter http://www.im.nrw.de/sch725.htm.
Das Absuchen der zu
bebauenden Flächen und Baugrunden ist aus fachlicher Sicht erforderlich.“
Abwägungsempfehlung:
Der Anregung de Bezirksregierung Arnsberg wird gefolgt; ein Hinweis auf die Kampfmittelgefährdung wird im Bebauungsplan Nr. 229, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“, aufgenommen.
Der Hinweis im der Flächennutzungsplanänderung kann entfallen.
2.4 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass vonseiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: " Catenhorner Straße - Ost“, nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf das Flurstück 809, Flur 106, Gemarkung Rheine Stadt, und befindet sich östlich der Catenhorner Straße (K 69) in einem Bereich zwischen Bühnertstraße und Edith-Stein-Straße.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig dargestellt.
Anlagen:
Anlage 1 – Planausschnitt ALT
Anlage 2 – Planausschnitt NEU
Anlage 3 – Begründung zur 30. Flächennutzungsplanänderung "Catenhorner Straße-Ost"
Anlage 3 a – Umweltbericht aru Münster, Arbeitsgruppe Raum und Umwelt
Anlage 3.1 – Anlage 1 zum Umweltbericht
Anlage 3.2 – Anlage 2 zum Umweltbericht