Betreff
Neue Ausbaubreiten Hassenbrockweg
Vorlage
179/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für den Hassenbrockweg folgende Ausbaubreiten:

a)   Hassenbrockweg von Rheiner Straße bis Gröningstraße:

Ausbaubreite = 12,50 m

b)   Hassenbrockweg von Gröningstraße bis Wendeplatz am Hallenbad: Ausbaubreite = 9,00 m

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die beschlossenen Ausbaubreiten für den Hassenbrockweg bei der nächsten Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 79, Kennwort:“Johanneskirche“ zu übernehmen.

 


Begründung:

 

 

Der Hassenbrockweg wurde im Jahr 1971 mit einer Fahrbahn, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung hergestellt. Nach Mitteilung der Bauverwaltung wurden für die erstmalige Herstellung des Hassenbrockweges von der B 481 (Rheiner Straße) bis zur Bürgerstraße 1971 Erschließungsbeiträge im Rahmen der Kostenspaltung für die Fahrbahn, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Freilegung und Grunderwerb erhoben.

 

Die Teileinrichtung „Gehweg“ wurde erst 1976/77 baulich erstellt. Eine Abrechnung erfolgte lt. Aktenlage nicht, da u. a. ein durch die Gehwege überbauter ehemaliger Graben sich nicht komplett im Eigentum der Stadt Rheine befand. Aus verschiedenen Gründen scheiterten die Bemühungen der Stadt Rheine, das Eigentum an der kompletten Gehwegfläche zu erlangen, damit die Teileinrichtung „Gehweg“ abgerechnet werden konnte.

 

1986/87 wurde aufgrund der Herstellung der Bahnüberführung (beginnend in Höhe Hallenbad bis zur Bürgerstraße) die Erschließungsanlage „Hassenbrockweg von Rheiner Straße B 481 bis Bürgerstraße“ grundlegend geändert. Die straßenmäßige Verbindung zur Bürgerstraße wurde durch einen Wendehammer vom Hassenbrockweg getrennt. Durch die neu geschaffene Bahnüberführung können nur noch Fußgänger und Radfahrer die Bürgerstraße vom Hassenbrockweg direkt erreichen.

 

Da die ursprüngliche Erschließungsanlage „Hassenbrockweg (B 481 bis Bürgerstraße)“ durch die Herstellung der Bahnüberführung (Bau eines Wendehammers und des Fuß- und Radweges, Entfernung der ehemaligen Gehwege) erheblich verändert wurde, ist eine Abrechnung der Teileinrichtung „Gehwege“ rechtlich nicht mehr möglich.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan M 79, „Johanneskirche“ wurde im Jahr 1978 gefasst. Auf Vorschlag des Tiefbauamtes wurde für den Hassenbrockweg eine Breite der Verkehrsfläche von 12,50 m vorgesehen, um eine Fahrbahn von 6,00 m, beidseitige Gehwege von 1,55 m und beidseitige Radwege von 1,70 m anlegen zu können.

 

Der Bebauungsplan Nr. M 79, Kennwort: „ Johanneskirche“ hat im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt. Der im Bebauungsplangebiet liegende Hassenbrockweg wurde hierbei als Sammelstraße festgelegt. Insbesondere für den Hassenbrockweg wurde ausgeführt, dass durch die Ergänzung von Radwegen im Zuge der Bahnüberführung eine beidseitige Ausweitung des Hassenbrockweges erforderlich wird, um die Lage der heutigen Fahrspuren beibehalten zu können. Von den an den Hassenbrock angrenzenden Grundstücken wurde hierzu jeweils 1,75 m breiter Streifen benötigt und im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

 

Aufgrund von Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zur Benutzungspflicht von Radwegen, wurde seitens der Verkehrsplanung überprüft, ob die Notwendigkeit des Baus von Radwegen am Hassenbrockweg noch gegeben ist.

 

Eine Verkehrszählung hat für den Hassenbrockweg nur eine geringe Verkehrsbelastung ergeben. Die höchste Tagesgesamtbelastung wurde mit 1.030 Fahrzeugen in 24 Stunden für beide Fahrtrichtungen ermittelt. Die Belastung betrug in der Spitzenstunde ca. 180 Fahrzeuge. Aus Sicht der Verkehrsplanung besteht danach keine Notwendigkeit zum Bau von separaten Radwegen. Radfahrer auf dem Hassenbrockweg können aufgrund der geringen Verkehrsbelastung problemlos auf der Fahrbahn mitgeführt werden. Unfälle, die auf das Fehlen von Radwegen zurückzuführen sind, sind nicht bekannt.

 

Aus Sicht der Verkehrsplanung sollte auf die Anlegung von Radwegen verzichtet und die im Bebauungsplan für den Hassenbrockweg festgesetzten Breiten in Teilabschnitten der heutigen Situation angepasst werden.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bereich von der Rheiner Straße bis zur Gröningstraße unverändert zu lassen. Zwar ist auch in diesem Abschnitt der Bau von separaten Radwegen nicht mehr aktuell, die bisher ausgewiesene Breite könnte jedoch bei einem zukünftigen Umbau als Fläche für die Anlegung eines Parkstreifens genutzt werden.

 

Im Bereich zwischen Gönungstraße und Wendeplatz am Hallenbad sollte die Verkehrsflächenbreite auf 9,00 m verringert werden. Dies entspricht dem aktuellen Ausbaustand.

 

Die vorgeschlagene Reduzierung der Verkehrsflächenbreite im Bereich zwischen Gröningstraße und Wendeplatz am Hallenbad sollte im Rahmen der nächsten Bebauungsplanänderung entsprechend festgesetzt werden.

 


Anlagen: Übersichtslageplan