Der Sachstandsbericht hat das Ziel, die Mitglieder
des Ausschusses über die Entwicklung und die Tendenzen im SGB II zu
informieren. Insbesondere soll informiert werden über die Entwicklung seit kreisweiter
Neuorganisation ab 01.01.2011 sowie über Erkenntnisse im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes. Desweiteren soll über Tendenzen hinsichtlich noch
einzuführender Schulsozialarbeit berichtet werden.
Sachdarstellung:
1. Neuorganisation SGB II
Seit Einführung des Sozialgesetzbuch Zweites Buch
(SGB II) zum 01.01.2005 wurde in den Sitzungen des Sozialausschusses
fortlaufend über die Umsetzung des SGB II im Kreis Steinfurt berichtet.
Mit Wirkung ab 01.01.2011 hat der Kreis Steinfurt
eine neue Organisation des SGB II vorgegeben. Seitdem wird das sogenannte
2-Sphärenmodell praktiziert. Die Stadt Rheine hatte bekanntlich diesem
Organisationsmodell, wie auch die Städte Ibbenbüren und Emsdetten, nicht zugestimmt.
In diesem 2-Sphärenmodell sind sämtliche aktive
Leistungen (Integration in Arbeit, Maßnahmebesetzung, Arbeitsgelegenheiten) in
die Zuständigkeit der GAB AöR gelangt und die Kommunen sind für die passiven
Leistungen (reines Leistungsrecht) zuständig.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Entwicklungen
im Jahr 2012:
Stichtag |
Oktober
2011 |
Oktober
2012 |
Differenz
absolut |
Differenz in
Prozent |
Bedarfsgemeinschaften (BG) |
2.751 |
2.723 |
- 28 |
- 1,0 |
Erwerbsfähige Leistungsberechtigten insgesamt |
3.782 |
3.731 |
- 51 |
- 1,2 |
Erwerbsfähige Leistungsberechtigten unter 25 Jahre |
833 |
838 |
+ 5 |
+ 0,6 |
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte |
1.651 |
1.623 |
- 28 |
- 1,7 |
Arbeitslose |
1.570 |
1.600 |
+ 30 |
+ 1,9 |
Integrationen in Arbeit |
1.015 |
865 |
- 150 |
- 14,7 |
Zeitraum |
Jan.
bis Okt. 2011 |
Jan.
bis Okt. 2012 |
Differenz
absolut |
Differenz in
Prozent |
Zugänge BG** |
1.583 |
1.556 |
- 27 |
- 1,7 |
Abgänge BG** |
1.839 |
1.702 |
- 137 |
- 7,5 |
Kosten Arbeitslosengeld II /Sozialgeld(Bund) |
9.356.945 |
9.355.928 |
- 1017 |
- 0,01 |
Kosten KDU (Kommunen)** |
9.416.472 |
9.156.675 |
- 259.797 |
- 2,75 |
Anmerkung:
Aufgrund bundesweiter Anwendung der sogenannten T-3
Auswertung bilden die Kennzahlen den Stand im Oktober des jeweiligen Jahres ab.
Quellen:
Kreisauswertung
„Arbeitsmarktdaten Kommunal Oktober 2012“
Statistik
Bundesagentur für Arbeit (jeweils Januar bis Oktober)
Belastbare Begründungen für die Entwicklung der
verschiedenen Kennzahlen sind insgesamt kaum anzuführen. Die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften hat stichtagsbezogen leicht abgenommen; dies geht
durchaus einher mit der Entwicklung der kommunalen Kosten. Die
Finanzierungssystematik im SGB II reduziert bei Erzielung von Einnahmen
zunächst die Kosten des Bundes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und erst
danach die kommunalen Kosten (Kosten der Unterkunft). Im Zeitraum Januar 2012
bis Oktober 2012 haben sich die kommunalen Kosten um rd. 260.000 € gemindert.
Diese Minderausgabe wirkt sich sowohl im städtischen Haushalt als auch auf die
Höhe der Kreisumlage aus. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, zumal im Jahr 2011
die kommunalen Kosten trotz Abnahme der Bedarfsgemeinschaften um rd. 315.000 €
stiegen.
Ursachen für diese Entwicklung könnten sein, dass
gegenüber dem Vorjahr ein größerer Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit geringem
Anspruch und damit restlich verbundenen kommunalen Kosten unabhängig von SGB II
wurde; als weitere Ursache kommt in Betracht, dass ein Anteil der Integrationen
mit höheren Lohneinkünften die Unabhängigkeit von SGB II herbeigeführt hat.
Die Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen war
nahezu unverändert (+ 1,9). Arbeitslos im Sinne der Definition sind nur die
Leistungsberechtigten, die unterhalb 15 Stunden erwerbstätig sind oder nicht in
Maßnahmen bzw. Arbeitsgelegenheiten vermittelt wurden. In diesem Kontext ist
eine geringere Anzahl an Integrationen anzuführen (-150 gegenüber 2011). Auf
Kreisebene war zum Stichtag 31.10. allerdings die Anzahl der Integrationen
insgesamt gesunken; 2011 waren es 4024; in 2012 waren es 3745. Auf Jahressicht
hat sich allerdings die Entwicklung angepasst; die SGB II-Arbeitslosenquote lag
wie im Vorjahr bei 2,8 %.
Konkrete Daten auf Kreisebene sind dem beigefügten
Jahresbericht 2012 des Kreises Steinfurt zu entnehmen.
2. Bildungs-
und Teilhabepaket
Das zum 01.04.2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket hat
sich etabliert. Seine Leistungen sind in den §§ 28 und § 29 SGB II verankert. Anspruchsberechtigt
sind hiernach Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Bezug von
Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie analogen
Leistungen gem. § 2 Asylbewerberleistungsgesetz.
Folgende Bedarfe können bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, grundsätzlich berücksichtigt
werden:
●
Schulausflüge und Klassenfahrten
●
Schulbedarf
● Schülerbeförderungskosten
● Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
●
Mittagsverpflegung
●
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Eine Erfassung der Leistungen durch den Kreis
Steinfurt für die Stadt Rheine hat für 2012 nachfolgende Ergebnisse erbracht:
Jahreswerte
2012 - Geförderte Kinder nach Leistungsart |
|||||||
|
Schulausflüge, |
Persönlicher |
Schüler- |
Lernförderung |
Gemeinsch. |
Teilhabe am |
Summe |
Gesamt |
653 |
2004 |
1 |
59 |
1524 |
724 |
4.965 |
Diese Leistungsarten wurden für insgesamt 2.956
Kinder in Anspruch genommen; dies bedeutet, dass je Kind mehrere Leistungsarten
gewährt wurden.
Inzwischen ist davon auszugehen, dass die antragsbereiten
Berechtigten im Rahmen der Bewilligungszeiträume laufende Leistungen nach dem
Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Ein Vergleich auf kommunaler Ebene mit
dem Jahr 2011 ist leider nicht möglich. Eine Auswertungsmöglichkeit nach Kommunen
besteht erst ab 2012. Auf Kreisebene sind allerdings erhebliche Steigerungen
festgestellt worden.
Entwicklung
2012 zu 2011 - Geförderte Kinder |
Schulausflüge, |
Persönlicher |
Lernförderung |
Gemeinsch. |
Teilhabe am |
|
+ 48,4% |
+ 21,8% |
+ 11,4% |
+ 73,5% |
+ 46,2% |
|
Die Verwaltung begrüßt die gegenwärtige Entwicklung
der Leistungen. Die Leistungen des Bildungs - und Teilhabepaketes werden über
Gutscheine abgewickelt, um sicherzustellen, dass die Leistungen auch bei den
Kindern ankommen. Das erhöhte Antragsaufkommen konnte nur teilweise durch verwaltungsvereinfachende
Verfahren kompensiert werden; einer Forderung der Kommunen um Ermittlung und
Gestellung einer ausreichenden Personalbemessung für diesen Aufgabenbereich ist
der Kreis Steinfurt nachgekommen. Die Refinanzierung der bisherigen
Verwaltungsaufwendungen wurde auf das 1,5 -fache angehoben (bisher ca. 65.000 €
- und ab 2013 ca. 97.000 €).
Weitere Daten auf Kreisebene sind dem beigefügten
Jahresbericht 2011 des Kreises Steinfurt zu entnehmen.
3.
Schulsozialarbeit
VertreterInnnen des Caritasverbandes Rheine und des
Jugend- und Familiendienstes Rheine werden in der Sitzung zu Erfahrungen mit
der Schulsozialarbeit berichten.
4.
Finanzierungsregelungen
Die Kostenbeteiligung der Städte und Kommunen
beträgt gemäß Delegationssatzung ab dem Jahr 2011 50 %, nachdem zuvor ab 2008
eine jährliche stufenweise Anhebung erfolgte (33%, 40%, 40%).
Auf Antrag der Stadt Rheine, ab dem Jahr 2012 eine
Härteausgleichsregelung in die Delegationssatzung aufzunehmen, hat der Kreis
Steinfurt die Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen aufgenommen. Nach
vorheriger Analayse der vorangegangenen vier Jahre ist es nach Auffassung des
Kreises Steinfurt unstrittig, dass erhebliche strukturelle Unterschiede bestehen.
Mit Satzung vom 18.12.2012 hat der Kreis Steinfurt mit Wirkung ab 2012
nachfolgende Härteausgleichsregelung getroffen:
1. Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 AG SGB II werden für das
Bestehen erheblicher struktureller Unterschiede im Kreisgebiet für einzelne
Kommunen folgende Kriterien festgelegt:
- SGB
II-Quote
-
Gesamt-Arbeitslose pro Einwohner
- SGB
II-Arbeitslose pro Einwohner
- SGB
II-Kosten pro Einwohner
Erhebliche strukturelle Unterschiede im Kreisgebiet
werden für die Städte und Gemeinden festgestellt, in denen mindestens zwei der
o.a. vier beschriebenen Werte in mindestens drei der vorausgegangenen vier
Kalenderjahre um mindestens 25 % vom Kreisdurchschnitt negativ abweichen.
2. Eine erhebliche finanzielle Härte wird für die
Städte und Gemeinden festgestellt, die aufgrund erheblicher struktureller
Unterschiede gegenüber dem Kreisgebiet um mehr als 15% höhere Aufwendungen
haben, als wenn die SGB II-Gesamtkosten vollständig über die Kreisumlage
finanziert wären.
3. Ein Ausgleich der finanziellen Härte erfolgt,
indem im Rahmen der Abrechnung der Kostenbeteiligung die Mehrbelastung der
betroffenen Städte und Gemeinden auf 15 % begrenzt wird. Die Entlastungsbeträge
werden im Rahmen der Abrechnung auf die anderen Städte und Gemeinden im
Verhältnis ihrer Beteiligung an der Kreisumlage verteilt.
Im Wege der Abrechnung für das Jahr 2012 erhält die
Stadt Rheine einen Härteausgleich in Höhe von 35.047,41 € (Bescheid vom
22.02.2013). Gegen diesen Bescheid hat die Stadt Rheine Widerspruch erhoben.
Das Verfahren ist noch anhängig; soweit ein Widerspruchsbescheid ergeht ist die
Beschreitung des Klageweges zu prüfen.