Betreff
SGB II - Entwicklungen und Tendenzen
Vorlage
187/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht SGB II - Entwicklung und Tendenzen zur Kenntnis

 

 

 


Begründung:

 

Der Sachstandsbericht hat das Ziel, die Mitglieder des Ausschusses über die Entwicklung und die Tendenzen im SGB II zu informieren. Insbesondere soll informiert werden über die Entwicklung seit kreisweiter Neuorganisation ab 01.01.2011 sowie über Erkenntnisse im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Desweiteren soll über Tendenzen hinsichtlich noch einzuführender Schulsozialarbeit berichtet werden.

 

 

Sachdarstellung:

 

1. Neuorganisation SGB II

 

Seit Einführung des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zum 01.01.2005 wurde in den Sitzungen des Sozialausschusses fortlaufend über die Umsetzung des SGB II im Kreis Steinfurt berichtet.

 

Mit Wirkung ab 01.01.2011 hat der Kreis Steinfurt eine neue Organisation des SGB II vorgegeben. Seitdem wird das sogenannte 2-Sphärenmodell praktiziert. Die Stadt Rheine hatte bekanntlich diesem Organisationsmodell, wie auch die Städte Ibbenbüren und Emsdetten, nicht zugestimmt.

 

In diesem 2-Sphärenmodell sind sämtliche aktive Leistungen (Integration in Arbeit, Maßnahmebesetzung, Arbeitsgelegenheiten) in die Zuständigkeit der GAB AöR gelangt und die Kommunen sind für die passiven Leistungen (reines Leistungsrecht) zuständig.

 

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Entwicklungen im Jahr 2012:

 

Stichtag

Oktober 2011

Oktober 2012

Differenz

absolut

Differenz

in Prozent

Bedarfsgemeinschaften (BG)

2.751

2.723

- 28

- 1,0

Erwerbsfähige Leistungsberechtigten insgesamt

3.782

3.731

- 51

- 1,2

Erwerbsfähige Leistungsberechtigten unter 25 Jahre

833

838

+ 5

+ 0,6

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

1.651

1.623

- 28

- 1,7

Arbeitslose

1.570

1.600

+ 30

+ 1,9

Integrationen in Arbeit

1.015

865

- 150

- 14,7

Zeitraum

Jan. bis Okt. 2011

Jan. bis Okt. 2012

Differenz

absolut

Differenz

in Prozent

Zugänge BG**

1.583

1.556

- 27

- 1,7

Abgänge BG**

1.839

1.702

- 137

- 7,5

Kosten

Arbeitslosengeld II /Sozialgeld(Bund)

9.356.945

9.355.928

- 1017

- 0,01

Kosten KDU

(Kommunen)**

9.416.472

9.156.675

- 259.797

- 2,75

Anmerkung:

Aufgrund bundesweiter Anwendung der sogenannten T-3 Auswertung bilden die Kennzahlen den Stand im Oktober des jeweiligen Jahres ab.

          Quellen:

          Kreisauswertung „Arbeitsmarktdaten Kommunal Oktober 2012“

          Statistik Bundesagentur für Arbeit (jeweils Januar bis Oktober)

 

Belastbare Begründungen für die Entwicklung der verschiedenen Kennzahlen sind insgesamt kaum anzuführen. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat stichtagsbezogen leicht abgenommen; dies geht durchaus einher mit der Entwicklung der kommunalen Kosten. Die Finanzierungssystematik im SGB II reduziert bei Erzielung von Einnahmen zunächst die Kosten des Bundes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und erst danach die kommunalen Kosten (Kosten der Unterkunft). Im Zeitraum Januar 2012 bis Oktober 2012 haben sich die kommunalen Kosten um rd. 260.000 € gemindert. Diese Minderausgabe wirkt sich sowohl im städtischen Haushalt als auch auf die Höhe der Kreisumlage aus. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, zumal im Jahr 2011 die kommunalen Kosten trotz Abnahme der Bedarfsgemeinschaften um rd. 315.000 € stiegen.

 

Ursachen für diese Entwicklung könnten sein, dass gegenüber dem Vorjahr ein größerer Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit geringem Anspruch und damit restlich verbundenen kommunalen Kosten unabhängig von SGB II wurde; als weitere Ursache kommt in Betracht, dass ein Anteil der Integrationen mit höheren Lohneinkünften die Unabhängigkeit von SGB II herbeigeführt hat.

 

Die Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen war nahezu unverändert (+ 1,9). Arbeitslos im Sinne der Definition sind nur die Leistungsberechtigten, die unterhalb 15 Stunden erwerbstätig sind oder nicht in Maßnahmen bzw. Arbeitsgelegenheiten vermittelt wurden. In diesem Kontext ist eine geringere Anzahl an Integrationen anzuführen (-150 gegenüber 2011). Auf Kreisebene war zum Stichtag 31.10. allerdings die Anzahl der Integrationen insgesamt gesunken; 2011 waren es 4024; in 2012 waren es 3745. Auf Jahressicht hat sich allerdings die Entwicklung angepasst; die SGB II-Arbeitslosenquote lag wie im Vorjahr bei 2,8 %.

 

Konkrete Daten auf Kreisebene sind dem beigefügten Jahresbericht 2012 des Kreises Steinfurt zu entnehmen.

 

 

2. Bildungs- und Teilhabepaket

 

Das zum 01.04.2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket hat sich etabliert. Seine Leistungen sind in den §§ 28 und § 29 SGB II verankert. Anspruchsberechtigt sind hiernach Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie analogen Leistungen gem. § 2 Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Folgende Bedarfe können bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, grundsätzlich berücksichtigt werden:

 

          ● Schulausflüge und Klassenfahrten

          ● Schulbedarf

          ● Schülerbeförderungskosten

          ● Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

          ● Mittagsverpflegung

          ● Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Eine Erfassung der Leistungen durch den Kreis Steinfurt für die Stadt Rheine hat für 2012 nachfolgende Ergebnisse erbracht:

 

Jahreswerte 2012 - Geförderte Kinder nach Leistungsart

 

Schulausflüge,
mehrtägige
Klassenfahrten

Persönlicher
Schulbedarf

 

Schüler-
beförderungs-
kosten

Lernförderung

Gemeinsch.
Mittags-
verpflegung

Teilhabe am
sozialen und
kulturellen Leben

Summe

Gesamt

653

2004

1

59

1524

724

4.965

 

Diese Leistungsarten wurden für insgesamt 2.956 Kinder in Anspruch genommen; dies bedeutet, dass je Kind mehrere Leistungsarten gewährt wurden.

Inzwischen ist davon auszugehen, dass die antragsbereiten Berechtigten im Rahmen der Bewilligungszeiträume laufende Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Ein Vergleich auf kommunaler Ebene mit dem Jahr 2011 ist leider nicht möglich. Eine Auswertungsmöglichkeit nach Kommunen besteht erst ab 2012. Auf Kreisebene sind allerdings erhebliche Steigerungen festgestellt worden.

 

Entwicklung 2012 zu 2011 - Geförderte Kinder

Schulausflüge,
mehrtägige
Klassenfahrten

Persönlicher
Schulbedarf

 

Lernförderung

Gemeinsch.
Mittags-
verpflegung

Teilhabe am
sozialen und
kulturellen Leben

 

 + 48,4%

 + 21,8%

 + 11,4%

 + 73,5%

 + 46,2%

 

 

Die Verwaltung begrüßt die gegenwärtige Entwicklung der Leistungen. Die Leistungen des Bildungs - und Teilhabepaketes werden über Gutscheine abgewickelt, um sicherzustellen, dass die Leistungen auch bei den Kindern ankommen. Das erhöhte Antragsaufkommen konnte nur teilweise durch verwaltungsvereinfachende Verfahren kompensiert werden; einer Forderung der Kommunen um Ermittlung und Gestellung einer ausreichenden Personalbemessung für diesen Aufgabenbereich ist der Kreis Steinfurt nachgekommen. Die Refinanzierung der bisherigen Verwaltungsaufwendungen wurde auf das 1,5 -fache angehoben (bisher ca. 65.000 € - und ab 2013 ca. 97.000 €).

 

Weitere Daten auf Kreisebene sind dem beigefügten Jahresbericht 2011 des Kreises Steinfurt zu entnehmen.

 

 

3. Schulsozialarbeit

 

VertreterInnnen des Caritasverbandes Rheine und des Jugend- und Familiendienstes Rheine werden in der Sitzung zu Erfahrungen mit der Schulsozialarbeit berichten.

 

4. Finanzierungsregelungen

 

Die Kostenbeteiligung der Städte und Kommunen beträgt gemäß Delegationssatzung ab dem Jahr 2011 50 %, nachdem zuvor ab 2008 eine jährliche stufenweise Anhebung erfolgte (33%, 40%, 40%).

 

Auf Antrag der Stadt Rheine, ab dem Jahr 2012 eine Härteausgleichsregelung in die Delegationssatzung aufzunehmen, hat der Kreis Steinfurt die Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen aufgenommen. Nach vorheriger Analayse der vorangegangenen vier Jahre ist es nach Auffassung des Kreises Steinfurt unstrittig, dass erhebliche strukturelle Unterschiede bestehen. Mit Satzung vom 18.12.2012 hat der Kreis Steinfurt mit Wirkung ab 2012 nachfolgende Härteausgleichsregelung getroffen:

 

1. Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 AG SGB II werden für das Bestehen erheblicher struktureller Unterschiede im Kreisgebiet für einzelne Kommunen folgende Kriterien festgelegt:

 

        - SGB II-Quote

        - Gesamt-Arbeitslose pro Einwohner

        - SGB II-Arbeitslose pro Einwohner

        - SGB II-Kosten pro Einwohner

 

Erhebliche strukturelle Unterschiede im Kreisgebiet werden für die Städte und Gemeinden festgestellt, in denen mindestens zwei der o.a. vier beschriebenen Werte in mindestens drei der vorausgegangenen vier Kalenderjahre um mindestens 25 % vom Kreisdurchschnitt negativ abweichen.

 

2. Eine erhebliche finanzielle Härte wird für die Städte und Gemeinden festgestellt, die aufgrund erheblicher struktureller Unterschiede gegenüber dem Kreisgebiet um mehr als 15% höhere Aufwendungen haben, als wenn die SGB II-Gesamtkosten vollständig über die Kreisumlage finanziert wären.

 

3. Ein Ausgleich der finanziellen Härte erfolgt, indem im Rahmen der Abrechnung der Kostenbeteiligung die Mehrbelastung der betroffenen Städte und Gemeinden auf 15 % begrenzt wird. Die Entlastungsbeträge werden im Rahmen der Abrechnung auf die anderen Städte und Gemeinden im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Kreisumlage verteilt.

 

Im Wege der Abrechnung für das Jahr 2012 erhält die Stadt Rheine einen Härteausgleich in Höhe von 35.047,41 € (Bescheid vom 22.02.2013). Gegen diesen Bescheid hat die Stadt Rheine Widerspruch erhoben. Das Verfahren ist noch anhängig; soweit ein Widerspruchsbescheid ergeht ist die Beschreitung des Klageweges zu prüfen.