Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt die Erläuterungen zum derzeitigen Stand der Verhandlungen
Bezuschussung der Psychosozialenberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine
durch die Stadt Rheine zur Kenntnis.
Begründung:
Im
Rahmen der Überprüfung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Caritasverband
Rheine hat sich eine Arbeitsgruppe mit Psychosozialen Hilfen/Sucht und existenzsichernde
Hilfen auseinandergesetzt.
Es wurden folgende inhaltliche Fragestellungen erörtert:
§ Welche Leistungen werden derzeit erbracht?
§ Welche Leistungen sind aktuell (noch) erforderlich?
§ Welche Leistungen soll zukünftig erbracht werden?
Die
Stadt Rheine fördert seit 1982 drei Stellen der Psychosozialen Beratungsstelle
des Caritasverbandes Rheine (PSB) zu je 50 %. Hierbei handelt es sich um eine
freiwillige Leistung der Stadt Rheine. Der Zuschuss für 2011 belief sich auf 94.767,34 €. Neuenkirchen und Wettringen beteiligen sich
ebenfalls anteilig nach ihrer Einwohnerzahl an der Personalkostenbezuschussung.
Der
Sozialausschuss wurde in seiner Sitzung am 19. Juni 2012 ausführlich über die
Arbeit der PSB informiert (246/12).
In
dieser Sitzung wurde deutlich herausgestellt wurde, dass die psychiatrische
Pflichtversorgung im Erwachsenenbereich im Kreis Steinfurt wie folgt
aufgestellt ist:
- Vollstationäre
Einrichtungen z. B. LWL-Klinik
- Tageskliniken
- niedergelassene
Ärzte/Ärztinnen in den Bereichen Nervenheilkunde, Psychiatrie,
Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin
- Sozialpsychiatrischer
Dienst des Kreises Steinfurt als Bindeglied zwischen ambulanten,
teilstationären und stationären Versorgungsformen
- Komplementäre
Versorgungsstrukturen hierzu zählen u.a.:
Kontakt- und Beratungsstellen, Zuverdienstarbeitsplätze, Tagesstätten, Sucht- und Drogenberatungsstellen, Patientenclubs und Angehörigengruppen, Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt
Die
komplementären Versorgungsstrukturen und so auch die Psychosoziale
Beratungsstelle stellen eine notwendige Ergänzung der Grundversorgung dar.
Gerade im Vorfeld oder in der Nachsorge nach stationärer Behandlung sind die
Betroffenen auf Beratung und Unterstützung im persönlichen, familiären und/oder
beruflichen Bereich angewiesen.
Daneben
übernimmt die Beratungsstelle des Caritasverbandes überbrückungsweise Aufgaben,
die grundsätzlich krankenkassenfinanzierbar sind, aber aufgrund der im Kreis
Steinfurt vorhandenen langen Wartezeiten von 8 – 12 Monate bei den
niedergelassenen Psychotherapeuten eine nahezu unüberwindbare Hürde
darstellt.
Verhandlungsstand der Arbeitsgruppe Psychosoziale
Hilfen:
Im
Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Aufgaben stellte die
Arbeitsgruppe Psychosoziale Hilfen fest, dass sich die Anforderungen an die
Leistungserbringung der Psychosozialen Beratungsstelle in den vergangenen
Jahren nicht wesentlich verändert haben. Die Beratungsangebote für Erwachsene
bei seelischen Krisen und Erkrankungen sind aktuell und zukünftig genauso
unentbehrlich, wie zu Zeiten des Aufbaus der Beratungsstelle. Es ist in der
Vergangenheit zu keinerlei Wegfall oder Verschiebung von Teilaufgaben der
Beratungsstelle gekommen, so dass keine Leistungsänderungen bei der Förderung
zu berücksichtigen sind.
Die
Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Leistungsspektrums hat dazu geführt, dass
der Umfang der Leistungen und die Kennzahlen zur Messung der getroffenen
Vereinbarung in einer neuen Leistungsbeschreibung Psychiatrie konkretisiert
wurden. Die Leistungsbeschreibung ist in der Anlage beigefügt und soll den
bestehenden Vertrag ergänzen. Die Konkretisierung führt nicht zu einer Änderung
des Personalkostenzuschusses, es sollten weiterhin drei hauptamtliche
Vollzeitstellen zu 50 % gefördert werden.
Die
Vertragsparteien sind sich darüber einig, den neu zu schließenden Vertrag ab
2013 auf fünf Jahre zu befristen, so dass in 2017 neue Vertragsverhandlungen zu
erfolgen haben.
Anlagen:
Leistungsbeschreibung Psychiatrie