Betreff
Bezuschussung der Psychosozialen Beratungsstelle - Bericht über Verhandlungsstand Verträge April 2013
Vorlage
194/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Erläuterungen zum derzeitigen Stand der Verhandlungen Bezuschussung der Psychosozialenberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine durch die Stadt Rheine zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Im Rahmen der Überprüfung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Caritasverband Rheine hat sich eine Arbeitsgruppe mit Psychosozialen Hilfen/Sucht und existenzsichernde Hilfen auseinandergesetzt.


Es wurden folgende inhaltliche Fragestellungen erörtert:

§  Welche Leistungen werden derzeit erbracht?

§  Welche Leistungen sind aktuell (noch) erforderlich?

§  Welche Leistungen soll zukünftig erbracht werden?

 

 

Die Stadt Rheine fördert seit 1982 drei Stellen der Psychosozialen Beratungsstelle des Caritasverbandes Rheine (PSB) zu je 50 %. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Rheine. Der Zuschuss für 2011 belief sich auf 94.767,34 €. Neuenkirchen und Wettringen beteiligen sich ebenfalls anteilig nach ihrer Einwohnerzahl an der Personalkostenbezuschussung.

 

Der Sozialausschuss wurde in seiner Sitzung am 19. Juni 2012 ausführlich über die Arbeit der PSB informiert (246/12). 

In dieser Sitzung wurde deutlich herausgestellt wurde, dass die psychiatrische Pflichtversorgung im Erwachsenenbereich im Kreis Steinfurt wie folgt aufgestellt ist:

  • Vollstationäre Einrichtungen z. B. LWL-Klinik
  • Tageskliniken
  • niedergelassene Ärzte/Ärztinnen in den Bereichen Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises Steinfurt als Bindeglied zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen
  • Komplementäre Versorgungsstrukturen hierzu zählen u.a.:
    Kontakt- und Beratungsstellen, Zuverdienstarbeitsplätze, Tagesstätten, Sucht- und Drogenberatungsstellen, Patientenclubs und Angehörigengruppen, Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt

 

Die komplementären Versorgungsstrukturen und so auch die Psychosoziale Beratungsstelle stellen eine notwendige Ergänzung der Grundversorgung dar. Gerade im Vorfeld oder in der Nachsorge nach stationärer Behandlung sind die Betroffenen auf Beratung und Unterstützung im persönlichen, familiären und/oder beruflichen Bereich angewiesen.

 

Daneben übernimmt die Beratungsstelle des Caritasverbandes überbrückungsweise Aufgaben, die grundsätzlich krankenkassenfinanzierbar sind, aber aufgrund der im Kreis Steinfurt vorhandenen langen Wartezeiten von 8 – 12 Monate bei den niedergelassenen Psychotherapeuten eine nahezu unüberwindbare Hürde darstellt. 

 

 

Verhandlungsstand der Arbeitsgruppe Psychosoziale Hilfen:

 

Im Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Aufgaben stellte die Arbeitsgruppe Psychosoziale Hilfen fest, dass sich die Anforderungen an die Leistungserbringung der Psychosozialen Beratungsstelle in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verändert haben. Die Beratungsangebote für Erwachsene bei seelischen Krisen und Erkrankungen sind aktuell und zukünftig genauso unentbehrlich, wie zu Zeiten des Aufbaus der Beratungsstelle. Es ist in der Vergangenheit zu keinerlei Wegfall oder Verschiebung von Teilaufgaben der Beratungsstelle gekommen, so dass keine Leistungsänderungen bei der Förderung zu berücksichtigen sind.  

 

Die Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Leistungsspektrums hat dazu geführt, dass der Umfang der Leistungen und die Kennzahlen zur Messung der getroffenen Vereinbarung in einer neuen Leistungsbeschreibung Psychiatrie konkretisiert wurden. Die Leistungsbeschreibung ist in der Anlage beigefügt und soll den bestehenden Vertrag ergänzen. Die Konkretisierung führt nicht zu einer Änderung des Personalkostenzuschusses, es sollten weiterhin drei hauptamtliche Vollzeitstellen zu 50 % gefördert werden.

 

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, den neu zu schließenden Vertrag ab 2013 auf fünf Jahre zu befristen, so dass in 2017 neue Vertragsverhandlungen zu erfolgen haben.

 


Anlagen:

 

Leistungsbeschreibung Psychiatrie