Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt die Erläuterungen zum derzeitigen Stand der Verhandlungen
Bezuschussung der Seniorenberatungsstelle und der Wohnraumberatung des
Caritasverbandes Rheine durch die Stadt Rheine zur Kenntnis.
Begründung:
Im
Rahmen der Überprüfung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Caritasverband
Rheine hat sich eine Arbeitsgruppe mit der Altenhilfe auseinandergesetzt.
Es wurden folgende inhaltliche Fragestellungen erörtert:
- Welche Leistungen
werden derzeit erbracht?
- Welche Leistungen
sind aktuell (noch) erforderlich?
- Welche Leistungen
soll zukünftig erbracht werden?
Die
Stadt Rheine fördert entsprechend des im Jahr 1995 mit dem Caritasverband
Rheine geschlossenen Vertrages seit 01. Januar 1994 zwei Stellen der
Beratungsstelle für ältere Menschen zu je 50 %. Der Zuschuss für 2012 belief
sich auf 57.578,24 € (HH-Ansatz 55.700 €).
Zwischenzeitlich
hat sich das Beratungsangebot für ältere Menschen in Rheine - insbesondere
unter dem Gesichtspunkt Pflegeberatung – nicht zuletzt durch die vom Kreis
Steinfurt im Jahre 2009 eingerichtete eigenständige Altenhilfe- und Pflegeberatungsstelle
erheblich erweitert. U.a. wurde Ende 2009 vom Kreis Steinfurt offiziell im
Gesundheitsamt Rheine der neue Pflegestützpunkt eröffnet. Der Pflegestützpunkt
ist einer von drei Adressen im Kreisgebiet, um Pflegebedürftige und Angehörige
individuell, neutral und kostenfrei zu beraten. Der Pflegestützpunkt in Rheine
ist Ansprechpartner für alle Ratsuchenden aus den Bereichen Rheine,
Neuenkirchen, Emsdetten, Hörstel und Hopsten.
Die
am 20. November 2011 im Sozialausschuss erfolgten Vorstellungen der Tätigkeiten
der eigenständige Altenhilfe- und Pflegeberatungsstelle des Kreises Steinfurt
durch Herrn Rott und der Tätigkeiten der Beratungsstelle für ältere Menschen
und deren Angehörige des Caritasverbandes Rheine durch Herrn Jäger und Frau
Rickert machten deutlich, dass im Bereich der Pflegeberatung parallele
Strukturen bestehen.
Aufgrund
dieser Doppelstrukturen sieht die Verwaltung weiterhin bei der „Individuelle
Beratung bzw. Pflegeberatung“ durch die Seniorenberatungsstelle des
Caritasverbandes Einsparpotential für eine Fachstelle (vgl. auch Vorlage 014/12
vom 24.01.2012). Selbstverständlich wird es bei der Halbierung des bisherigen
Beratungsangebotes des Caritasverbandes Rheine zu Standardeinbußen kommen, aber
das bestehende Beratungsangebot ist dadurch nicht generell gefährdet, da beim
Pflegestützpunkt bzw. die Pflegeberatungsstelle des Kreises Steinfurt
vergleichbare Beratungsaufgaben wahrgenommen werden.
Aus
Sicht der Verwaltung sollten die vorgenannten Doppelstrukturen abgebaut und die
freiwerdenden Mittel (ca. 27.000 €) zukünftig für andere unerlässliche Aufgaben
in der Seniorenarbeit eingesetzt werden.
Hier
sind vor allem zwei dringende Themen zu nennen:
- die Wohnraumberatung
des Caritasverbandes Rheine, deren anteilige Finanzierung durch die Stadt
Rheine noch nicht gesichert ist (15.000 €) und
- Umsetzung der
Handlungsempfehlungen des Sozialplans Alters, hier insbesondere die
Neuausrichtung der ehrenamtlich geführten Seniorenbegegnungsstätten (12.000
€ zur 50 % Finanzierung einer ½ Fachstelle)
1. Finanzierung der Wohnraumberatung des
Caritasverbandes Rheine:
Aufgabe
der Wohnraumberatung
Die
Wohnraumberatung stellt ein qualifiziertes Angebot für hilfe- und pflegebedürftige
Menschen dar und hat die Zielsetzung, einen Verbleib in der eigenen Wohnung zu
ermöglichen. Es handelt sich um ein kreisweites Angebot, das insbesondere eng
mit den Pflegestützpunkten und den Kranken- und Pflegekassen kooperiert.
Bisherige
Finanzierung (vgl. Vorlage Sozialausschuss 015/12)
Die Wohnberatung des
Caritasverbandes Rheine wird bereits seit 1997, bis Mai 2009 als Modellprojekt
des Landes NRW, anteilig durch die Stadt Rheine gefördert. Für die Dauer der
Laufzeit des Modellprojektes lag die Beteiligung der Stadt Rheine (1/3 der
Gesamtaufwendungen) bei ca. 19.000,00 € jährlich.
Seit Juni 2009 werden die Gesamtkosten von jährlich ca. 57.000,00 € zur Hälfte
aus dem Ausgleichsfonds der Pflegekassen und zur Hälfte von dem am
Modellprojekt beteiligten Kreisen und Städten getragen.
Für
die Förderjahre 2009 (anteilig) / 2010 hat der Haupt- und Finanzausschuss einer
Kostenbeteiligung in Höhe von 18.918,00 € zugestimmt. Dieser Kostenbeteiligung
lag eine Aufteilung des 50-prozentigen kommunalen Anteils zwischen Kreis
Steinfurt 1/3 und der Beteiligung der Stadt Rheine mit 2/3 zugrunde.
Im
Jahr 2010 hat der Caritasverband den Kreis Steinfurt deutlich darauf hingewiesen,
dass der Beratungsanteil zugunsten der übrigen kreisangehörigen Gemeinden
deutlich gestiegen sei. Aus diesem Grund wird der kommunale Kostenanteil seit
2011 je zur Hälfte auf den Kreis Steinfurt und die Stadt Rheine aufgeteilt.
Der
städtische Anteil wurde bis 2011 aus dem Budget 4303 finanziert. Aufgrund der
Zuständigkeitsverlagerung erfolgte die Zuschussgewährung im Jahre 2012 durch
den Fachbereich 2 und zwar aus dem Budget 2211 „Sonstige soziale Betreuung“.
Die
städtische Bezuschussung wurde seit Gewährung im Jahre 1997 jeweils im Rahmen
der aktuellen Haushaltsplanberatungen beschlossen. In der mittelfristigen Finanzplanung
wurde die Förderung der Wohnberatung bisher nicht berücksichtigt.
Finanzierung
ab 2013
Aus
Sicht der Verwaltung stellt die Wohnraumberatungsstelle ein sehr wichtiges Element
im Rahmen der Pflegeberatung dar und dieser Dienst sollte zwingend auch über
das Jahr 2012 hinaus in Rheine vorgehalten werden. Aus diesem Grunde spricht
sich die Verwaltung für die Finanzierung des hiesigen Anteils in Höhe von
15.000 € über die oben aufgezeigten Einsparpotentiale beim Personalkostenzuschuss
für die Seniorenberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine aus.
Zukünftige
Ausrichtung der Wohnraumberatung
Der
Kreis Steinfurt prüft derzeit die Zusammenarbeit der Pflegestützpunkte mit der
Wohnraumberatung des Caritasverbandes Rheine durch eine verbindliche
Kooperationsvereinbarung zu verbessern. Eine entsprechende Entscheidung liegt
noch nicht vor. Es ist geplant, dass sich im März 2013 der Kreisausschuss mit
diesem Thema befasst. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass es für die Fachstelle
in Rheine bei dem bisherigen Finanzierungsmix (je 50 % Pflegekassenanteil und
50 % kommunaler Anteil - hiervon je ½ Kreis Steinfurt und Stadt Rheine-)
bleibt.
2.
Neuausrichtung der ehrenamtlich geführten Seniorenbegegnungsstätten:
Im
Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzungen mit den zukünftigen Aufgaben in
der Seniorenarbeit, hat sich die Arbeitsgruppe dafür ausgesprochen, die
Seniorenbegegnungsstättenarbeit in Rheine konzeptionell im Sinne von
Gemeinwesenorientierung neuauszurichten. Hierbei handelt es sich um eine
wichtige Zukunftsaufgabe, die auch im Rahmen des Sozialplans Alter als
wichtiges Handlungsfeld herausgearbeitet wurde. Entsprechend des Sozialplans
Alter soll sich die kommunale Seniorenarbeit als Gemeinwesenorientierte
Seniorenarbeit verstehen, die sozialraumorientiert, partizipativ und vernetzend
ist. Handlungsfelder in diesem Bereich sind: Bildung und Kultur;
bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe; Wohnen im Alter; Soziale Netzwerke;
ortnahe Beratung; niedrigschwellige Dienst durch Hilfemix; nachbarschaftliche
Hilfe und Pflege
Die
Begegnungsstätten sollen Plattformen sein für unterschiedliche Teilhabeprozesse,
insbesondere sollen Impulse für das nachbarschaftliche Zusammenleben oder die
Verbesserung der Infrastruktur im Quartier ausgehen.
In
Rheine gibt es 11 Seniorenbegegnungsstätten und 10 Altenclubs die eine offene
Begegnungsarbeit anbieten. Die Seniorenbegegnungsstätten in Rheine werden alle
ehrenamtlich organisiert, sie verfügen über keine hauptamtlichen Strukturen.
Die bisherige Begegnungsstättenarbeit stellt eine wichtige Aufgabe in der
Seniorenarbeit dar und soll nicht verdrängt sondern durch neue Impulse
erweitert werden. Die Vielfalt des
Alters (Bedürfnisse der Hochaltrige, Ansprüche der kommenden älteren Generation
usw.) spielt hier eine große Rolle und muss beim weiteren Prozess beachtet
werden.
Aus
Sicht der Verwaltung erfordert die im Sozialplan Alter empfohlene konzeptionelle
und praktische Weiterentwicklung der Seniorenbegegnungsstätten in Zukunft eine
hauptamtliche Unterstützung und Begleitung.
Wie
bereits bei der Konzipierung des Pilotprojektes „Bürgertreff“ festgestellt
wurde, kommt ein ehrenamtlich getragener „Stadtteiltreff“ ohne hauptamtliche Begleitung
nicht aus, sie ist Erfolgsfaktor für die Neuausrichtung und beinhaltet u. a.:
- Gewinnung und
Qualifizierung der Freiwilligen
- Sicherstellung der
infrastrukturellen Rahmenbedingungen
- Stadtteilbezogene
Projektentwicklung
- Netzwerkmoderation
- Hilfe in vielen kleinen, besonders
administrativen, Dingen
Aufgrund
der bisherigen Erfahrungen erfordern insbesondere die Startphasen von
ehrenamtlich gestützten Projekten einen hohen personellen Aufwand. Der sich
daraus ergebende nachhaltige Mehrwert für die Gemeinschaft rechtfertigt diesen
Aufwand.
Zur
Umsetzung der Neuausrichtung der Begegnungsstätten beabsichtigt die Verwaltung
in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine ein Projekt zur konzeptionellen
Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Seniorenbegegnungsstätten zu
initiieren. Ohne Kooperationspartner kann das Projekt „Neuausrichtung der
Seniorenbegegnungsstätten in Rheine“ nicht von der Seniorenkoordinatorin für 21
Begegnungsstätten und Altenclubs in absehbarer Zeit initiiert werden. Eine enge
Kooperation mit der Seniorenberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine, die
die gemeinwesenorientiert Ausrichtung der Seniorenbegegnungsstätten mittragen
möchte, bietet sich an.
3. Derzeitiger
Verhandlungsstand der Arbeitsgruppe „Altenhilfe“ :
Sowohl
die inhaltlichen Auseinandersetzung als auch die der Haushaltslage geschuldete
Priorisierung aller Aufgaben, führte dazu, dass sich die Arbeitsgruppe
„Altenhilfen“ darauf verständigte, den bisherigen Personalkostenzuschuss für
die Seniorenberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine in Höhe von 55.700 €
wie folgt zu nutzen:
- 1 Fachstelle
Seniorenberatung in der bisherigen Form (50 % Finanzierung)
- ½ Fachstelle
Seniorenberatung mit dem Schwerpunkt - Seniorenbegegnungsstätten-/Quartiersarbeit
(50 % Finanzierung)
- ¼ Stelle
Wohnraumberatung (Anteilfinanzierung der Förderquote von 56.754 €
jährlich)
Die
Vertragsparteien erhoffen sich durch die Neuausrichtung der Förderungen den
wachsenden Aufgaben des demografischen Wandels gerecht zu werden und die im
Sozialplan Alter herausgearbeiteten Handlungsfelder stärker angehen zu können.
Um
auch zukünftig auf die hohen Anforderungen an die „Altenhilfe“ reagieren zu
können, soll der neu zu schließende Vertrag auf fünf Jahre befristet werden, um
im Jahre 2017 neue Vertragsverhandlungen aufnehmen zu können.