Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine empfiehlt dem Kreis Steinfurt,
- ein Migrations- und Integrationskonzept für den Kreis Steinfurt zu entwickeln und
- ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) entsprechend dem Teilhabe und Integrationsgesetz NRW, Artikel 1, Teil 2, § 7 einzurichten.
Begründung:
Migration ist ein Merkmal unserer Zeit und fordert Integration. Die Zahl der zugewanderten Menschen im Kreis Steinfurt steigt wie in allen Kreisen des Landes NRW beständig. In Rheine beträgt der Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesamtbevölkerung ca. 16 %.
Das Land NRW hat am 14.02.2012 ein Artikelgesetz zur Förderung der (verantwortlichen) gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von Zuwanderern verabschiedet. Bestandteil dieses Gesetzes ist die Möglichkeit einer Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren (KIZ). Paragraph 7 lautet:
Kommunale Integrationszentren
(1) Das Land fördert auf der Grundlage entsprechender
Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien
Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen.
Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden
1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang
von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren
Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern
und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;
2. die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt
bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie
der freien Träger vor Ort koordiniert werden.
(2) Die Kommunalen Integrationszentren machen ergänzende Angebote
zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen
und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern
und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den
zugewanderten Eltern.
(3) Das Land unterhält eine zentrale Stelle für die Beratung,
Begleitung und den Informationsaustausch der in den Kreisen und kreisfreien
Städten eingerichteten Kommunalen Integrationszentren.
(4) Für Integrationsprojekte mit landesweiter Bedeutung kann das
Land im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen die Strukturen der Kommunalen
Integrationszentren nutzen.
Der Kreis Steinfurt hat sich vorläufig gegen die Einrichtung eines KIZ ausgesprochen. Rheine als kreisangehörige Stadt kann keinen Antrag auf Einrichtung eines KIZ stellen. Es könnte aber ein vom Kreis Steinfurt beantragtes KIZ in Rheine verortet werden (vgl. KIZ im Kreis Warendorf mit Sitz in Ahlen / http://www.kreis-warendorf.de/w1/24547.0.html).
Voraussetzung für die Einrichtung eines KIZ ist das Vorhandensein eines mit den Kommunen abgestimmten und vom Kreistag verabschiedeten Kreis-Migrations- und Integrationskonzepts.
Aus dem Gesetzestext sowie aus der personellen Ausstattung der KIZ (2 Lehrer, 2 Sozialpädagogen, 1 ½ sonstige Kräfte) ist zu erkennen, dass ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt im Bereich Bildungsförderung liegt.
Verschiedene Integrationsfachgremien in Rheine in haben sich mit den Risiken und Chancen der KIZ befasst und sich einhellig für eine Einrichtung ausgesprochen:
- Der Integrationsrat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 06:11:2012.:
„Der Integrationsrat der Stadt Rheine empfiehlt die weitere Prüfung dieser Frage. Dabei ist besonders wichtig, dass die bisherigen Integrationseinrichtungen keinen Nachteil erfahren. Bestehendes soll ausgebaut und gestärkt werden. Die Stadt Rheine soll auf jeden Fall Einfluss auf das Kreiskonzept nehmen. Besondere Eckpunkte für die Umsetzung des KIZ sind die Unterstützung der Schulen (ehemals RAA) und das Beantragen von Landesprojektmitteln (ehemals KOMM-IN).“
- Die
kreisweite Fachkonferenz für Migration in der Sitzung am 30.11.2012:
Es wurde sinngemäß beschlossen: Die mit Integration befassten Institutionen
in den Kommunen im Kreis Steinfurt sprechen sich für die Einrichtung eines KIZ
aus und bieten dem Kreis ihre Mitarbeit bei der Erstellung eines
Kreis-Integrationskonzeptes an.
- Das
Netzwerk Migration der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 16.01.2013:
“Die TeilnehmerInnen des Netzwerktreffens befürworten ausdrücklich die Einrichtung
eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Steinfurt. Dabei werden
besonders die Förderung der Bildung und damit der Chancengleichheit für
Zuwandererjugendliche und die erweiterten Möglichkeiten einer Beantragung von
Landesfördermitteln als Vorteil gesehen. Außerdem plädierten die
Teilnehmer/innen des Netzwerkes dafür, dass der Kreis Steinfurt ein adäquates
Migrations- und Integrationskonzept verabschiedet, wie es die Regelungen im KIZ
vorsehen.“
Alle drei Gremien gaben zu bedenken:
- Die
Zentren fungieren laut Gesetz als zentrale
Koordinationsstelle für die Integrationsaktivitäten im Kreis. Der Grundsatz
„Integration geschieht vor Ort“ darf
aber nicht aufgegeben werden. Örtliche Besonderheiten müssen weiter
berücksichtigt werden können.
- Das
in den Kommunen vorhandene Know-how
muss erhalten, weiterentwickelt und in die KIZ integriert werden.
- Die bestehenden kommunalen Einrichtungen zur Integrationsförderung dürfen nicht mit Verweis auf die KIZ geschwächt werden. Ein Ausbau der Integrationsförderung und der interkulturellen Orientierung dürfen nicht mit Verweis auf die KIZ verzögert oder unterlassen werden.
- Die Kommunen müsse eigene finanzielle und personelle Ressourcen für eine interkulturelle Orientierung bereitstellen.
- Fünf Stellen im KIZ sind zu wenig um in
einem Flächenkreis Klientel-Arbeit
zu betreiben, nur koordinierende und strategische Arbeit scheint möglich.
Trotz der Bedenken sprach man sich aber für eine Einrichtung von KIZ aus, weil man die Vorteile nicht ungenutzt lassen will, die in folgenden Fakten gesehen wurden:
- Kitas und Schulen brauchen Unterstützung bei ihrer interkulturellen Orientierung. Die RAA’s haben z.B. entsprechendes interkulturelles Lehrmaterial erarbeitet.
- In mehreren Städten gibt es bereits Monitoring. Ein Vergleich der Kommunen untereinander kann wichtige Erkenntnisse und Anregungen geben.
- Die Akquise von Projektgeldern (vormals KOMM-IN, EU-Mittel usw.) kann leichter von einer spezialisierten Zentralstelle geschehen, die Anbindung an potenzielle Mittelgeber hat.
- Pilotprojekte des Landes können für die Region bei neuen Integrationsanforderungen (z. B. bzgl. EU-Zuzug, Einrichtung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes) finanziell, personell und wissenschaftlich hilfreich sein.
- Das vom Gesetzgeber geforderte Kreis-Migrations- und Integrationskonzept ist unabhängig von der Einrichtung eines KIZ eine Notwendigkeit.
Die Verwaltung teilt die Auffassung der Fachgremien, dass durch die Einrichtung einen Kommunalen Integrationszentrum wichtige Impulse für eine zukunftorientierte Integrationsarbeit geleistet werden kann und schlägt aus diesem Grunde vor, den Beschluss - wie vorgeschlagen- zu fassen.