Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss / Rat nimmt die Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2012 zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 22 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen vorzulegen.
Übertragungen für Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen belasten das neue (folgende) Haushaltsjahr. Bei einer Übertragung führen sie zu Erhöhungen der beschlossenen Aufwands- und Auszahlungspositionen im entsprechenden Haushaltsjahr. Daraus folgt, dass Verbesserungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes im abgelaufenen Jahr dann grundsätzlich Verschlechterungen im neuen Haushaltsjahr gegenüberstehen.
In der Anlage sind die gebildeten Ermächtigungsübertragungen für das Jahr 2012 aufgeführt.
Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan 2012
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen im Finanzplan 2012