Betreff
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2012
Vorlage
210/13
Aktenzeichen
Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss / Rat nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Rat nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

In den Rahmenleitlinien "Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt 5.2

die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen,

Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:

 

„Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und

Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall

  • bei einer außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als 50.000 €,
  • bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als 50.000 € und
  • bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €

betragen.

 

Über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen

und Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit

die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.

 

Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets

des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in vorbehalten.“

 

Nach § 83 Abs. 2 GO sind nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

Die beigefügte Liste enthält die im Jahr 2012 von den Fachbereichsleitern, vom Kämmerer und vom Rat genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012