Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss
/ Rat nimmt die Übersicht über die
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012
zur Kenntnis.
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine
folgende Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis.
Begründung:
In den
Rahmenleitlinien "Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt
5.2
die nachstehenden
Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen,
Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:
„Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage
beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.
Alle übrigen über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen
gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall
- bei einer
außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung
nicht mehr als 50.000 €,
- bei einer
überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit
einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als 50.000 € und
- bei einer
überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit
einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch
150.000 €
betragen.
Über die Leistung
über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen
und
Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit
die Deckung der
Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die Deckung
der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets
des Fachbereichs
realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung
über- und
außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
dem/der Kämmerer/in vorbehalten.“
Nach § 83 Abs. 2 GO sind nicht erhebliche über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Die beigefügte Liste enthält die im Jahr 2012 von
den Fachbereichsleitern, vom Kämmerer und vom Rat genehmigten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012