Betreff
EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - Jahresabschluss 2012 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Ergebnisverwendung c) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Vorlage
230/13
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Angelika Kordfelder wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      Die Gesellschafterversammlung der EWG für Rheine mbH stellt gemäß § 7 (10f) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2012 bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2012, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 und dem Anhang sowie dem Lagebericht fest. Die Bilanzsumme beträgt 1.810.329,27 EUR, der Jahresfehlbetrag wird mit 730.789,43 EUR ausgewiesen. Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch den Wirtschaftsprüfer Ernst August Lührmann gemäß § 316 HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

b)      In der Bilanz zum 31. Dezember 2012 wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 1.414.899,85 EUR ausgewiesen. Die Gesellschafterin leistet die Einlage, um die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 730.789,43 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, so dass zum 1. Januar 2013 eine Kapitalrücklage in Höhe von 680.317,30 EUR verbleibt.

 

c)      Der Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Gemäß § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung des Ergebnisses. Nach § 10 (2) des Gesellschaftsvertrages überprüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und arbeitet Vorschläge für die Verwendung des Jahresergebnisses aus.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25.04.2013 den Jahresabschluss 2012 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH per 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 1.810.329,27 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 730.789,43 gebilligt und der Gesellschafterversammlung empfohlen die im Beschlussvorschlag genannten Beschlüsse zu fassen.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Informationen zum Jahresabschluss 2012