Betreff
TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH - Jahresabschluss 2012 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Ergebnisverwendung c) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Vorlage
231/13
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Rat des Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Vertreter von Frau Dr. Angelika Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Angelika Kordfelder wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

2.   Der Rat des Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)   Der Jahresabschluss 2012, abschließend mit einer Bilanzsumme von 2.129.521,49 EUR, wird in der von der Steuerberatersozietät Winter, Rotert & Remme erstellten und geprüften Form festgestellt.

 

b)   Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 95.541,78 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c)   Der Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss. Nach § 14 b (3) des Gesellschaftsvertrages prüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. April 2013 den Jahresabschluss 2012 der TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH per 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von € 2.129.521,49 und einem Jahresfehlbetrag von 95.541,78 EUR gebilligt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, die im Beschlussvorschlag genannten Beschlüsse zu fassen.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Informationen zum Jahresabschluss 2012