Betreff
Sekundarschule Rheine-Stadt Sachstandsbericht und weiteres Verfahren
Vorlage
235/13
Aktenzeichen
I-5.21-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Umbau der Sekundarschule Rheine-Stadt zur Kenntnis und beschließt die notwendigen Umbaumaßnahmen des Gebäudes Bauteil A (1. Obergeschoss und Erdgeschoss) am Schulzentrum Fürstenberg-Realschule.


Begründung:

 

Die Sekundarschule Rheine-Stadt startet nach den Sommerferien 2013 mit dem Schuljahr 2013/14 am Standort der Fürstenberg-Realschule.

 

Die Leitung der Sekundarschule legt großen Wert darauf, sich mit dem Beginn der neuen Schulform in der Außenwirkung präsent zu zeigen.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Schulausschusses am 18.04.2013 wurde der Vorschlag, die Sekundarschule im bislang durch die Fürstenberg-Realschule genutzten Bauteil B zu starten nicht beschlossen. Die Gründe für die Zurückstellung der Entscheidung lagen in den durch die Umnutzung verursachten Kosten und in der durch den Nachweis des zweiten baulichen Rettungsweges ursächlichen Verkleinerung der Klassen der Bodelschwingh-Grundschule.

 

Der beauftragten Leitung der Sekundarschule wurde nahe gelegt, eine Alternative zur bislang vorgeschlagenen Variante zu suchen. In Gesprächen und einem Ortstermin wurde das 1. Obergeschoss des Bauteiles A als Gründungsstandort der Sekundarschule vorgeschlagen. Zu diesem Standort wurde eine Planung erstellt. Das unterzubringende Raumprogramm ist an diesem Standort deutlich kleiner als im Bauteil B. Dennoch erklärt sich die Sekundarschule mit dem Standort einverstanden. Auch für diesen Standort sind jedoch etliche Fragestellungen zu klären.

 

 

Raumkonzept:

 

Als umzunutzender Bereich wurde der westliche Teil des 1. Obergeschosses gewählt. Zurzeit befinden sich hier 5 Unterrichtsräume, die durch eine offene einläufige Treppe vom Erdgeschoss her erschlossen werden.

 

Die zwei westlichen Unterrichtsräume sollen nun als Verwaltungsräume umgenutzt werden. Hier entstehen die Räume für die beiden Schulleiter der Sekundarschule mit einem kleinen, davor liegenden internen Flur, in dem die Garderobe, Materialschränke und der Kopierer untergebracht werden.

 

Der bisherige Abstellraum wird zum Sekretariat umgenutzt.

 

Das in dem jetzigen zweiten Unterrichtsraum unterzubringende neue Lehrerzimmer kann von maximal 12 Personen genutzt werden und verfügt zusätzlich über 2 Lehrerarbeitsplätze.

 

Weiter entsteht hier ein Differenzierungsraum, der sowohl vom Flur her erschlossen wird, als auch eine direkte Anbindung an einen Unterrichtsraum erhält. So kann dieser Raum nicht nur für pädagogische Zwecke, sondern auch für Eltergespräche genutzt werden.

 

Dieser westliche Bereich ist bereits heute durch eine große Glastrennwand mit zwei doppelflügeligen Türen vom offenen Treppenhaus abgetrennt. Diese Wand-/Türanlage ist aus Brandschutzgründen zu erneuern. Den großzügigen Flurbereich vor den neuen Verwaltungsräumen möchte die Sekundarschule gerne als eine Art Foyer für Elternabende, etc. nutzen. Aufführungen, etc. sollen hier jedoch nicht statt finden.

 

Die drei sich östlich an den Differenzierungsraum anschließenden vorhandenen Unterrichtsräume werden die Klassen 5 a-c der Sekundarschule aufnehmen und baulich unverändert bleiben.

 

Die Fürstenberg-Realschule gibt an dieser Stelle im 1. Obergeschoss 5 Unterrichtsräume auf, benötigt aber als Ersatz 1 zusätzlichen Unterrichtsraum an anderer Stelle: daher soll im Erdgeschoss ein vorhandener Raum der Betreuung wieder als Unterrichtsraum genutzt werden. Die entsprechende Ersatzfläche für die Betreuung der Schüler ist zu klären. Diese kann nicht im Kellergeschoss untergebracht werden.

 

 

Bauliche Maßnahmen Bauteil A:

 

Durch die Umnutzung der bestehenden Unterrichtsräume entfällt der Bestandsschutz. Dies betrifft nicht nur die bauordnungsrechtlichen Aspekte, sondern insbesondere die Situation der Flucht- und Rettungswege.

 

1. Obergeschoss:

Um das oben beschriebene Raumkonzept umsetzen zu können, muss für die umgenutzten Räume im 1. Obergeschoss der erste bauliche Rettungsweg sichergestellt werden.

 

Das bislang im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss offene und dadurch großzügig wirkende Treppenhaus muss aus Gründen des Brandschutzes im 1. Obergeschoss mit einer F90-Wand umschlossen werden. Die Belichtung des Treppenhauses erfolgt evtl. über ein vor Kopf liegendes, zurzeit noch mit Glasbausteinen geschlossenes Fenster.

Dieses Treppenhaus wird die Haupterschließung für die Sekundarschule und bleibt auch für die Fürstenberg-Realschule eine wichtige Erschließung. Daher wäre eine weitere Belichtung durch eine Verglasung in der Treppenhauswand sehr wünschenswert. Gleichzeitig sind Fensteröffnungen, die sich innerhalb von 5 m zum Treppenhaus befinden, brandschutztechnisch zu schließen (zu vermauern).

Das Treppenhaus ist mit einer RWA-Anlage (Rauch- und Wärmeabzugsanlage) auszustatten.

 

Der 2. bauliche Rettungsweg aus dem 1. Obergeschoss führt über den Flur zum Treppenhaus 2 im 3-geschossigen Bauteil.

 

Der Brandabschnitt wird zwischen dem Lehrerzimmer und dem Differenzierungsraum/Besprechungsraum liegen und ist als F90 auszubilden.

 

Die zweiflügelige Türanlage zum östlichen Gebäudebereich mit den Fachklassen muss als T30/RS-Tür erneuert werden und wird evtl. in den Flurbereich vor den Unterrichtsräumen verschoben.

 

Die Türen zu den drei Unterrichtsräumen sind als T30/RS-Türen bereits ausgebildet und brauchen daher nicht erneuert werden.

 

Da der Bereich der neuen, hier vermutlich nur zeitlich begrenzt unterzubringenden Verwaltung unterhalb von 400 m² liegt, kann der vorhandene Stichflur mit über 10 m Länge brandschutztechnisch als Ausnahme akzeptiert werden. Die vorhandene Glaswand-/Türanlage ist als T30/RS-Tür jedoch zu erneuern.

 

Die Einhausung des Treppenhauses stellt eine dauerhafte Maßnahme dar, die auch nach einem eventuellen Rückbau der Verwaltung der Sekundarschule erforderlich sein wird.

Sollte dieser Bereich später wieder zu Unterrichtszwecken genutzt werden, so ist die Ausnahmeregelung für den Stichflur nicht mehr möglich. Bei einem eventuellen späteren Rückbau der Verwaltung zurück in Unterrichtsräume erlischt somit der Bestandsschutz für den westlichen Bereich. Der Stichflur vor den Klassenräumen beträgt hier mehr als 10m und ist nicht mehr möglich, so dass dafür ein zweiter baulicher Rettungsweg herzustellen sein wird. Ein Fluchtweg über die vorhandene Flachdachfläche wäre nur mit einer zusätzlichen Außentreppe realisierbar.

 

Erdgeschoss:

Hier ist der 2. bauliche Rettungsweg aus den vorhandenen Unterrichtsräumen zu gewährleisten, weil durch die Ertüchtigung des Treppenhauses der Bestandsschutz für die Unterrichtsräume entfällt. Der 2. bauliche Rettungsweg über die Unterrichtsräume untereinander kann akzeptiert werden. Für die vier Unterrichtsräume müssen daher untereinander neue Türen geschaffen werden, die Tür zwischen den beiden mittleren Klassanräumen als T30-Tür. Es ist jedoch zu gewährleisten, dass die Möblierung in den vier Klassenräumen einen für alle Räume einheitlichen Fluchtweg im Klassenraum frei lässt.

 

Das vorhandene Treppenhaus ist brandschutztechnisch von der großen Eingangshalle und dem östlichen Gebäudeteil abzutrennen. Dazu müssen beide Türanlagen in T30/RS erneuert werden.

 

Die derzeit im Erdgeschoss untergebrachte Nutzung der Betreuung in einem der Unterrichtsräume entfällt (s. o) und muss an anderer Stelle untergebracht werden.

 

 

Die Kostenschätzung, erstellt auf der Grundlage der derzeitigen Planungsstandes liegt für die o. g. Maßnahmen bei 180.000 € brutto.

 

 

Inklusion:

 

Der Gebäudeteil A der heutigen Fürstenberg-Realschule verfügt nicht über eine Aufzugsanlage. Das Erdgeschoss ist jedoch ebenerdig zu erreichen. Ein großer Teil der Fachunterrichtsräume befindet sich jedoch in den Obergeschossen.

Barrierefrei erreichbar sind die Verwaltung, Kunst- und Biologieräume und einige Unterrichtsräume.

 

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Umnutzung als Sekundarschule wird der Standort einer Aufzugsanlage geprüft und festgelegt werden. Daher ist der Einbau einer Aufzugsanlage solange zurückzustellen. Sollte in der endgültigen Ausbaustufe ein direkter Anbau an das vorhandene Gebäude erfolgen, wird in dem neuen Baukörper eine Aufzugsanlage zu integrieren sein.

 

Ein Unterricht für Personen mit wesentlichen körperlichen Behinderungen ist daher zurzeit in der neuen Sekundarschule nur sehr begrenzt möglich.

 

Zu den baulichen Anforderungen zum Thema Inklusion gibt es bislang keine konkreten rechtlichen Anforderungen. Es gibt noch keine Erfahrungswerte, welche räumlichen Auswirkungen dieses Thema haben wird.

 

 

Bauteil B:

 

Die brandschutztechnische Ertüchtigung für den Bauteil B ist mit dem Start der Sekundarschule in Bauteil A nur zeitlich zurückgestellt.

 

Spätestens mit dem Thema der Inklusion bzw. der Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen ist zu prüfen, ob der Bestandsschutz für den Bauteil B erhalten bleibt oder ob die in der Vorlage 183/13 beschriebenen Umbaumaßnahmen umgesetzt werden müssen.

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

In der Bauausschusssitzung am 24.01.2013 wurde von der CDU-Fraktion beantragt, für die Sekundarschule Schotthock, ehemalige Fürstenbergrealschule, für das Jahr 2013 für den Umbau 1 Mio. € in den Haushalt einzustellen. Dieser Antrag wurde durch einen Beschluss bestätigt

 

Die Aufteilung des o. g. Ansatzes in Höhe 1 Mio. € wurde auf den Ergebnisplan mit 300.000 € und den Finanzplan mit 700.000 € vorgenommen.

Eine seriöse Kostenermittlung für das Gesamtprojekt ist aufgrund des vorliegenden Planungsstandes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Im Jahr 2013 wird das Projekt in enger Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung und der Schule weiter entwickelt, so dass in den Folgejahren die Kosten sowohl für die Erweiterung, als auch die Sanierung des Gebäudes berücksichtigt werden können.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan/Luftbild

Anlage 2: Bauteil A Grundriss Erdgeschoss

Anlage 3: Bauteil A Grundriss 1. Obergeschoss