Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2012
Entlastung.
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
von 24.686,71 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. c) SpkG NRW wird der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 24.686,71 Euro
in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
Begründung:
Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse
Rheine für das Jahr 2012 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.208.435.387,34
Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 24.686,71
Euro.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG
NRW wird der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 24.686,71 Euro in die
Sicherheitsrücklage eingestellt.
Der Jahresabschluss 2012 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2013 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlagen:
Jahresabschluss 2012