Betreff
Stadtwerke Rheine GmbH - Jahresabschluss 2012 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Ergebnisverwendung c) Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
Vorlage
238/13
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

a)  Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

·         Der Konzernabschluss 2012, der mit einer Bilanzsumme von 90.058.085,66 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.

 

·         Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 42.823.075,27 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.

 

b)  Ergebnisverwendung

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates wird der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 624.993,65 EUR an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.

 

c)   Entlastung des Aufsichtsrates

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Rheine GmbH Dr. Angelika Kordfelder wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)   „Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

b)   Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst:

 

„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

  1. Dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Ralf Schulte-de Groot, wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 10 Abs. 3 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

Begründung:

 

Auf die von der WIBERA AG zusammengestellten Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht 2012, die in der Anlage beigefügt sind, wird verwiesen.

 

a)  Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Rheine GmbH und der Konzernabschluss wurde von der Geschäftsführung nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt; er entspricht den Gliederungsvorschriften des HGB.

 

Die WIBERA – Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Niederlassung Bielefeld – hat den Jahresabschluss geprüft und als abschließendes Prüfungsergebnis erklärt:

 

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, der mit dem Anhang des Konzernabschlusses zusammengefasst ist - unter Einbeziehung der Buchführung der Stadtwerke Rheine GmbH, Rheine, sowie den von ihr aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, der mit dem Anhang des Jahresabschlusses zusammengefasst ist, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie den von ihr aufgestellten Konzernabschluss und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres- und den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage  wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, in Jahres- und Konzernabschluss und in dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

 

Der Jahresabschluss 2012 ist dem Aufsichtsrat in der Schlussbesprechung am 07. Mai 2013 ausführlich erläutert worden.

 

b)  Ergebnisverwendung

 

Der vorgelegte Jahresabschluss für den Konzern Stadtwerke Rheine schließt mit einem Gewinn von 624.993,65 € ab.

 

Der vorgelegte Jahresabschluss für die Stadtwerke Rheine GmbH schließt mit einem Gewinn von 624.993,65 € ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 624.993,65 € soll an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet werden

 

c)  Entlastung des Aufsichtsrates

 

Im Geschäftsjahr 2012 hat der Aufsichtsrat 6-mal getagt. Der AR-Vorsitzende und der stellv. AR-Vorsitzende haben sich zwischendurch in den Räumen der Gesellschaft über die Entwicklung des Unternehmens und über weitere betriebliche Details informieren und aufklären lassen.

 

Der Aufsichtsrat hat somit seine Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag zur Überwachung der Geschäftsführung ordnungsgemäß wahrgenommen. Unregelmäßigkeiten konnten nicht festgestellt werden.

 

Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Testat der WIBERA AG