Beschlussvorschlag/Empfehlung:
a) Feststellung
des Jahresabschlusses
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine
in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau
Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Konzernabschluss 2012, der mit
einer Bilanzsumme von 90.058.085,66 EUR abschließt, wird auf Empfehlung
des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.
· Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 42.823.075,27 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.
b) Ergebnisverwendung
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine
in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin
Dr. Angelika Kordfelder, folgenden Beschluss zu fassen:
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates wird der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 624.993,65 EUR an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.
c) Entlastung
des Aufsichtsrates
1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Frau Dr. Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Rheine GmbH Dr. Angelika Kordfelder
wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung gemäß § 12 Buchstabe f des
Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine
in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin
Dr. Angelika Kordfelder, folgenden Beschluss zu fassen:
a) „Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
b) Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst:
„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
- Dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Ralf Schulte-de Groot, wird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 10 Abs. 3 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Begründung:
Auf die von der WIBERA AG zusammengestellten Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht 2012, die in der Anlage beigefügt sind, wird verwiesen.
a) Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Rheine GmbH und der Konzernabschluss wurde von der Geschäftsführung nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt; er entspricht den Gliederungsvorschriften des HGB.
Die WIBERA – Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Niederlassung Bielefeld – hat den Jahresabschluss geprüft und als abschließendes Prüfungsergebnis erklärt:
„Wir
haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang, der
mit dem Anhang des Konzernabschlusses zusammengefasst ist - unter Einbeziehung
der Buchführung der
Stadtwerke Rheine GmbH, Rheine, sowie den von ihr aufgestellten
Konzernabschluss -
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, der mit dem Anhang
des Jahresabschlusses
zusammengefasst ist, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung sowie den von ihr aufgestellten Konzernabschluss und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns abzugeben.
Wir haben unsere
Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahres- und den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Bericht
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft und des Konzerns sowie
die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, in Jahres- und Konzernabschluss und in dem Bericht
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten
Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Geschäftsführers der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahres- und des
Konzernabschlusses sowie des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Der Jahresabschluss 2012 ist dem Aufsichtsrat in der Schlussbesprechung am 07. Mai 2013 ausführlich erläutert worden.
b) Ergebnisverwendung
Der vorgelegte Jahresabschluss für den Konzern Stadtwerke Rheine schließt mit einem Gewinn von 624.993,65 € ab.
Der vorgelegte Jahresabschluss für die Stadtwerke Rheine GmbH schließt mit einem Gewinn von 624.993,65 € ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 624.993,65 € soll an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet werden
c) Entlastung des
Aufsichtsrates
Im Geschäftsjahr 2012 hat der Aufsichtsrat 6-mal getagt. Der AR-Vorsitzende und der stellv. AR-Vorsitzende haben sich zwischendurch in den Räumen der Gesellschaft über die Entwicklung des Unternehmens und über weitere betriebliche Details informieren und aufklären lassen.
Der Aufsichtsrat hat somit seine Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag zur Überwachung der Geschäftsführung ordnungsgemäß wahrgenommen. Unregelmäßigkeiten konnten nicht festgestellt werden.
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Anlagen:
Testat der WIBERA AG