Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss beschließt die weitere Umsetzung des von ihm in der Sitzung am 21. November 2012 genehmigten Raumprogramms der Sekundarschule Rheine Stadt (Gebäude der Fürstenberg-Realschule) auf Grundlage des in der Anlage ersichtlichen dem aktuellen Bedarf angepassten Raumprogramms einer Sekundarschule.
Begründung:
Der Rat der
Stadt Rheine hat am 02. Oktober 2012 die Errichtung von zwei teilintegrierten
Sekundarschulen im gebundenen Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2013/14 an den
Standorten der jetzigen Don-Bosco-Hauptschule in Rheine-Mesum und der
Fürstenberg-Realschule beschlossen. Gleichzeitig wurden die Auflösungsbeschlüsse
der auslaufenden Schulen (Don-Bosco-Hauptschule, Overberg-Hauptschule und
Fürstenberg-Realschule) gefasst.
Die
Bezirksregierung Münster hat mit Zustimmung des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 81 Abs. 2 und Abs. 3 SchulG NRW den
Ratsbeschluss vom 02. Oktober 2012, die die Errichtung der Sekundarschulen
vorsieht, genehmigt.
Der
Schulausschuss der Stadt Rheine hat unter dem Vorbehalt, dass die Sekundarschule
Rheine Stadt (Schotthock) errichtet wird, am 21. November 2012 das Raumprogramm
der Sekundarschule Schotthock (Gebäude der Fürstenberg-Realschule) mehrheitlich
beschlossen (Vorlage 427/12).
Im
Anmeldeverfahren (04. – 15. Februar 2013) wurde die für die Errichtung der Sekundarschule
Rheine Stadt erforderliche Schülerzahl erreicht.
Zusammen mit den
Beauftragten der Sekundarschule Rheine Stadt fanden seit Beginn des Jahres verschiedene
Planungsrunden statt (zuletzt auch mit den aktuell Beauftragten und zukünftigen
Schulleiter/innen Frau M. Vermillion und Herr G. Volk). Dabei wurden die
bisherigen Vorgaben des Raumprogramms unter Berücksichtigung schulpädagogischer
und -fachlicher Anforderungen und Bedarfe einer Schule für längeres gemeinsames
Lernen nochmals detailliert besprochen und verfeinert. Dieses fortgeschriebene
Raumprogramm ist in der Anlage zu finden. Abweichungen zum Stand der Vorlage
427/12 sind in der zweiten Spalte mit dem „X“ markiert. Dabei ist jedoch zu
beachten, dass das vorherige Raumprogramm nicht umfassend erweitert wurde.
Vielmehr wurden die Bereiche Lehreraufenthalt, Mensa und Technik differenzierter
dargestellt.
Wesentliche
Ergänzungen / Veränderungen mussten vorrangig in den Bereichen der Differenzierung
und der Verwaltung / Schulleitung vorgenommen werden.
Genauer
definierte Angaben (Anzahl und / oder m²) stammen z. B. aus den Grundsätzen für
die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und
Förderschulen (RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung), den
Arbeitsstättenrichtlinien oder den Vorgaben der Unfallkasse NRW.
Zurzeit gibt
es noch keine gesetzlichen Anforderungen für die bauliche Umsetzung der
Inklusion. Sollte das Land NRW hierzu noch konkrete Anforderungen bekannt geben,
sind ggf. noch Punkte zu ergänzen.
Nicht alle
neuen / zusätzlichen Räume und Flächen werden sich in einem neuen Baukörper
befinden. Es ist davon auszugehen, dass durch Gruppierung von Funktionen
Räume im Altbau überplant werden oder
auch bewusst in den Neubau verlegt werden müssen. Das Raumprogramm kann nur den
Gesamtbedarf für die Sekundarschule wiedergeben und darstellen.
Im Rahmen des
integrativen Unterrichts müssen alle Fachräume und Fachklassen barrierefrei
erreichbar sein. Barriere freie Erreichbarkeit gilt auch für alle wesentlichen
Funktionen der Schule wie z. B. Verwaltung, Schüleraufenthalt oder Klassen mit
Differenzierungsmöglichkeiten. Im Rahmen des Entwurfs wird daher u. a. die
Entscheidung von ein oder zwei Aufzuganlagen zu klären sein (Gebäude A und /
oder B).
Die erforderlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen des Raumprogramms sind der als Anlage beigefügten
Aufstellung zu entnehmen.
Anlagen:
Aktualisiertes
Raumprogramm der Sekundarschule Rheine Stadt (Gebäude der
Fürstenberg-Realschule)