Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Volkshochschule (VHS) zum Antrag der CDU und FDP-Fraktion vom 26.06.2013 zur Kenntnis.
Begründung:
Die Berichterstattung der VHS begründet sich aus den Abschnitten I und II des Weiterbildungsgesetztes
NRW. Vor diesem Hintergrund werden die Punkte 2 und 3 des CDU/FDP-Antrages
beantwortet.
Die Volkshochschule der Stadt Rheine setzt das Recht auf Weiterbildung (§ 1) in eine Wahl in Weiterbildungsangeboten
für die Bürger/innen um. Der Erwerb und die Vertiefung an Kenntnissen
unterstützen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Die Volkshochschule verantwortet Lehrveranstaltungen (§ 2) zur Fortsetzung und
Wiederaufnahme organisierten Lernens. Der Bildungsbedarf
vor Ort orientiert sich an Qualifikationen, neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und
Verhaltensweisen.
Die Aufgaben der
Weiterbildung in Verantwortung der Volkshochschule (§ 3) umfassen Inhalte, die
- die Fähigkeit
zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens und
- die
Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen.
Diese Bildungsangebote umfassen Inhalte der allgemeinen, politischen,
beruflichen und kulturellen Weiterbildung.
Das Recht auf selbstständige
Lehrplangestaltung (§ 4.2) orientiert sich an den Aufgaben der
Weiterbildung (§ 3) und dem Bürgerrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit (§
1).
Im Zweiten Teil des Weiterbildungsgesetzes NRW bestimmt § 11 mit der Benennung der Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten
das Pflichtangebot der Volkshochschule.
Dieses Pflichtangebot an Weiterbildungen im Wortlaut des § 11.2 sortiert
sich in Bereiche ein:
- Lehrveranstaltungen
der politischen Bildung
- Der
arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung
- Lehrveranstaltungen
der kompensatorischen Grundbildung
- Lehrveranstaltungen
der abschluss- und schulabschlussbezogene Bildung
- Angebote zur
lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des
Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie
- Angebote zur
Förderungen der Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und
Medienkompetenz.
Das Pflichtangebot erhöht sich ab 60.000 Einwohner/innen je angefangene
40.000 Einwohner/innen um 1600 Unterrichtsstunden jährlich.
Die
Personalstruktur (§ 12) und die Zuweisung der Personalkosten der drei
Fachbereichsleitenden / HPM durch das Land NRW (§ 13) sichert die Planung und
Durchführung von Lehrveranstaltungen gemäß Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten
und Pflichtangebot (§ 11.2)
Das bedeutet:
Das Gesetz spricht auf der einen Seite von Grundversorgung mit
Weiterbildungsangeboten und Pflichtangebot in Verbindung mit einer Personalstruktur/Personalkostenförderung
und auf der anderen Seite von in Rheine aufgenommenen Bedarfen,
Qualifikationen, Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen: diese zu erwerben
und zu vertiefen.
Die Grundversorgung des jährlichen Pflichtangebotes in 4800
Unterrichtstunden und die Aufnahme der Bedarfe entsprechend § 2, 3 und 11.2 in
Höhe von +/- 10.000 Unterrichtsstunden bilden das jährliche
Weiterbildungsangebot der VHS – veröffentlicht im Programmkatalog und mit
Ergänzungen im laufenden Betrieb.
Dieses Zahlenverhältnis 4800 Ustd. +/- 10 000 Ustd. kennzeichnet die
betriebswirtschaftlich ausbalancierte Arbeitspraxis:
Insgesamt finanzieren die Volkshochschule durchschnittlich 14906 Unterrichtstunden.
D.h.: 1 Euro Honorarmittel aus dem städtischen Mitteln generieren
durchschnittlich 1,41 Euro VHS-Gebühreneinnahme.
Oder:
Mit durchschnittlich 288.842 € städtischer Förderung des Honorars
generiert die VHS durchschnittlich 407.518 € Einnahmen durch die Durchführung
der Vielfalt und Anzahl der Weiterbildungsangebote.
Dazu ist betriebswirtschaftlich eine Durchführungsquote der
Weiterbildungsveranstaltungen von >60% notwendig, um im
betriebswirtschaftlichen Gesamtgefüge eine Balance von Investition und
managementbedingten Entscheidungen für die Bedarfslagen der Zielgruppen zu
erzielen.
Die kurzfristige Veränderung des aktuellen Finanz- und Umsetzungsmodells
verändert die Deckungsgradlinie mit automatisierendem Effekt auf die städtische
Finanzierung.
Wirkungszusammenhang
im Überblick
4800 Ustd Pflicht |
aus 1,00€ Honorarmittel |
Honorarsumme durchschnittlich 288.842€ p.a. |
>60% Durchführungsquote |
|
+/-10 000
Ustd betriebswirtschaftlich |
werden durchschnittlich 1,41€ Einnahme |
Gebühreneinnahme durchschnittlich 407.518€ |
bei durchschnittlich 833 durchgeführten Veranstaltungen
im Kalenderjahr |
|
Zur näheren Erläuterung siehe nachfolgende Tabellen der Jahre 2006 –
2012.
|
Gebühreneinnahmen |
verausgabte Honorare |
aus 1,00 € Honorar werden |
2006 |
381.330,00 |
278.315,00 |
1,37 |
2007 |
384.432,00 |
271.133,00 |
1,41 |
2008 |
403.204,00 |
311.338,00 |
1,29 |
2009 |
386.705,00 |
274.186,00 |
1,41 |
2010 |
473.953,00 |
315.493,00 |
1,50 |
2011 |
451.218,00 |
295.198,00 |
1,52 |
2012 |
371.782,00 |
276.230,00 |
1,34 |
|
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|
Durchschnitt |
407.518 |
288.842 |
1,41 |
|
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Anzahl Veranstaltungen |
Anzahl U-Stunden |
Anzahl TeilnehmerInnen |
2006 |
795 |
14971 |
10213 |
2007 |
743 |
15212 |
9295 |
2008 |
944 |
14490 |
11987 |
2009 |
856 |
15315 |
11354 |
2010 |
904 |
16146 |
12494 |
2011 |
806 |
14903 |
12709 |
2012 |
786 |
13305 |
10688 |
|
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|
Durchschnitt |
833 |
14906 |
11249 |
Zusammenfassung
Der herausgestellte gesetzliche Rahmen des Weiterbildungsgesetzes und
die Umsetzungspraxis der Volkshochschule bestehend aus VHS-Satzung, Honorar-
und Gebührenordnung und Verantwortungen der VHS-Mitarbeiter/innen für Anzahl,
Art und Weiterbildungsinhalte, Kunden-/ Bürgerorientierung und betriebswirtschaftlichem
Handeln beantworten die geforderte Unterscheidung zwischen „Pflichtprogramm und
Zusatzprogramm“ als nicht gängig mit dem Weiterbildungsgesetz. Die VHS als „Reklamebühne“
widerspricht dem Duktus der Volkshochschule als überparteiliche Weiterbildungsinstitution.
Als zusätzlichen Bedarf, der nicht als Grundversorgung gesehen werden
muss, können beispielhaft 4 Veranstaltungsformate aufgeführt werden:
1 –„Bildung auf Bestellung,
firmenspezifische OFFICE-Schulungen“
2 – Einzel-Lernformat 100 Minuten : 100 €
3 – PC-Unterricht in der Ludgerusschule Schotthock im OGS und PC –
Unterrichte
in den Ferien für
SchülerInnen ab 9 Jahren
4 – Vortragsangebote in Altenheimen und Kirchengemeinden, die kostenfrei
durchgeführt werden.
Die Abwahl des z. B. unter Punkt 1 genannten Veranstaltungsformates
würde eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der VHS-Finanzierungslinie
bedeuten. Die Weiterbildungsangebote 2-3 definieren arbeitsleistungsintensive
Veranstaltungen mit einer knappen Deckung im Honorarbereich und das 4. Beispiel
verdeutlicht eine Leistung der VHS, die gesellschaftlich wichtig, aber ohne
Gebührendeckung durchgeführt wird.
Aus diesem Grund ist eine Finanzierung der VHS-Angebotsstruktur unter
vielfältigen Aspekten zu betrachten, damit im Rahmen einer Gesamtdeckung ein
positives Ergebnis und ein attraktives Angebot für die verschiedenen
Zielgruppen in Rheine aufgezeigt und durchgeführt werden kann.
Vorschlag
für eine zukünftige Vorgehensweise und Beantwortung
Ad Hinweis 1
Die Volkshochschule legt zum beauftragten Termin den aktuellen
Planungsstand vor. Hinweise des Kulturausschusses sollen zu einem vereinbarten
Termin, möglichst mit allen Fraktionen jeweils vor der Sommerpause stattfinden.
Dieser Termin dient der Abstimmung, Festlegung von zukünftigen
Programmschwerpunkten und kann dann durch die VHS in die Planung für das
kommende Veranstaltungsjahr aufgenommen werden.
Ad Hinweis 2
Teil a) Kurse, die vom Kulturausschuss vor dem Hintergrund der in
Abschnitt 1 beschriebenen Zusammenhänge hinzugewählt werden sollen, werden seitens
der VHS, wie unter ad 1 beschrieben, aufgenommen.
Teil b) Die VHS wird nicht in Wettbewerb und Konkurrenz ihre
Weiterbildungsangebote konzipieren und durchführen.
Ad Hinweis 3: Die VHS bietet kein Schaufenster als „Reklamebühne“ an.
Für aufklärende Gesundheitsinformation werden nach Möglichkeit die besten Referent/innen
ausgewählt. Hier ist der Zusammenhang der geforderten Honorarhöhe und der Vorschau auf die Einnahmen
(Risikoabschätzung) entscheidend.
Hinweis Ad 4: Der Ausbau der Angebote für Jugendliche bedeutet den
Ausbau des Unterrichtsvolumens außerhalb der Gültigkeit des
Weiterbildungsgesetzes. Jugendliche unter 16 Jahre gelten nicht als Erwachsene
im Sinne des Weiterbildungsgesetzes.
Qualitätsverbesserung generell beinhalten Verbesserungen in den
Stellgrößen:
- Referentenprofil
und Honorarvorstellung
- Ausbau des
Marketings, wie z. B. durch Hochglanzbroschüren; persönliche Anschreiben
aller KundInnen; kostenintensive Zielgruppenveranstaltungen im Vorfeld
eines Highlights seitens der VHS wurden bislang nicht favorisiert, um die Veranstaltungsgebühr
so niedrig wie möglich zu halten.
Zusammengefasst zielen die
Angebote der Volkshochschule darauf ab, Menschen durch Weiterbildung
persönliche Orientierung und berufliche Qualifizierung zu ermöglichen und ihre
Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und
kulturellen Leben zu verbessern.
Volkshochschulen sind ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet.
Unsere Stärken:
- offen für
alle
- bezahlbar
- wohnort- und
bürgernah
- qualitätsgeprüft
- nicht
gewinnorientiert
Zu dieser sozialen Verantwortung bekennt sich die VHS der Stadt Rheine,
indem besondere Angebote zur Integration
durchgeführt, politisch gewollte Ermäßigungstatbestände bei BürgerInnen in
unserer Kommune umgesetzt und damit allen Menschen dieser Stadt eine gesellschaftliche
Teilhabe ermöglicht wird…unabhängig vom Einkommen, Geschlecht oder der
Nationalität.