Betreff
Soziale Stadt Dorenkamp -Richtlinien zum Teilprojekt Hof- und Fassadenprogramm (A2)
Vorlage
410/13
Aktenzeichen
PG 5.10 - gl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes auf privaten Hof- und Fassadenflächen im Programmgebiet „Soziale Stadt Rheine Dorenkamp“ Stand: 11. September 2013 mit der Anlage (Antragsformular)

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat in ihrem Förderantrag STEP 2012 "Soziale Stadt Dorenkamp"

u.a. Mittel für das Hof- und Fassadenprogramm beantragt.

 

Das Hof- und Fassadenprogramm erlaubt die aktive Ansprache und Unterstützung der zahlreichen Eigentümer/-gruppen im Gebiet und stellt einen wesentlichen

Handlungsbaustein zur Aufwertung des Stadtteils dar, vor allem in denjenigen Quartieren des Dorenkamps, in denen ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf besteht (IHK Rheine Dorenkamp S. 89).

 

Erste Anfragen wurden bereits an das Stadtteilmanagement sowohl seitens der

Wohnungswirtschaft als auch von Einzeleigentümern gerichtet.

 

Mit Bescheid vom 13.12.2012 bewilligte die Bezirksregierung Münster Zuwendungen in Höhe von 700.000 Euro für die Einzelmaßnahme Hof- und Fassadenprogramm.

Neben den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) ist folgende besondere Nebenbestimmung des Bewilligungsbescheides zu beachten:

 

  1. Zur Erfüllung des Zuwendungszweckes darf die Zuwendung für die Teilmaßnahme Nr. 6. (Hof- und Fassadenprogramm) nach Maßgabe der Nr. 11.2 FRL an Dritte weitergeleitet werden.

 

  1. In Bezug auf die Teilmaßnahme Nr. 6 (Hof- und Fassadenprogramm) wird insbesondere auf das Prinzip der Subsidiarität der Städtebauförderung hingewiesen. Vor diesen Hintergrund wird empfohlen, den Passus in die kommunalen Richtlinien aufzunehmen, dass die Förderung aus dem Hof- und Fassadenprogramm nur gewährt wird, wenn für das beantragte Vorhaben kein anderer Förderzugang besteht (z.B. KfW-Förderung im Rahmen einer energetischen Erneuerung/Sanierung der Fassade etc).

 

Die Stadt Rheine ist aufgrund des Förderbescheides somit verpflichtet, eine gemeindliche Richtlinie für die Teilmaßnahme "Hof- und Fassadenprogramm" zu beschließen.

 

Die beigefügte Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes auf privaten Hof- und Fassadenflächen im Programmgebiet „Soziale Stadt Rheine Dorenkamp“ Stand: 11. September 2013 wurde in der Arbeitsgruppe SSD erarbeitet und mit dem Politischen Arbeitsgremium am 4. September. 2013 abgestimmt.

 

Dem Hinweis aus dem Politischen Arbeitsgremium vom 4. September. 2013, dass auch Giebelflächen Ansichtsflächen sein können und somit förderfähig sind, wurde bereits eindeutig unter Punkt 2.3.1 berücksichtigt. Somit bedarf es hierfür keiner Ergänzung.

 

Nach Beschlussfassung durch den HFA ist die Richtlinie der Bezirksregierung Münster zuzuleiten.

 

 


Anlage:

 

Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes auf privaten Hof- und Fassadenflächen im Programmgebiet „Soziale Stadt Rheine Dorenkamp“ Stand: 29. Juli 2013 mit der Anlage (Antragsformular)