Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- u.
Finanzausschuss beauftragt den Fachbereich Recht und Ordnung mit der
Wahrnehmung der Aufgaben der Überwachung des fließenden Verkehrs für einen Projektzeitraum
von zwei Jahren beginnend vom 01.03.2014 bis zum 29.02.2016. Der Fachbereich
Recht u. Ordnung hat die Auswirkungen auf das Geschwindigkeitsniveau und die
Unfallhäufigkeit dem Haupt- u. Finanzausschuss einschließlich der finanziellen
Auswirkungen im Projektzeitraum zu berichten.
Begründung:
Ursprünglich
hatte die
Gleichzeitig ist
aber seitens der
I. Rechtliche Bewertung – Zuständigkeit,
Verfahrensgrundsätze
Eine grds.
Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten
und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen
ist für die Stadt Rheine gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG
NW) gegeben. Im Gegensatz zu allen anderen großen kreisangehörigen Städten wird
im Gebiet der Stadt Rheine diese originäre Aufgabe nicht durch die Stadt Rheine
wahrgenommen.
Weiteres regeln die
erst zum 15.07.2013 geänderten
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung dienen der
Verkehrssicherheit, insb. der Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren
Folgen. Ziel ist die Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als
wirksamster Schutz gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor schweren
Unfallfolgen. Um dies zu erreichen, bedarf es der Verhinderung und Sanktionierung
von Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, der Hauptursache für
Unfälle mit schweren Folgen. Eine aktive abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit von
Polizei und Kommunen entfaltet eine akzeptanzfördernde Wirkung der Maßnahmen.
Besondere Bedeutung kommt der Ankündigung von Kontrollen und der
Veröffentlichung von Messstellen zu. Hierdurch kann die Wirkdung er Maßnahmen
erhöht werden.
Neben der Polizei sind nach § 48 Abs. 2 OBG auch die
Kreisordnungsbehörden und die Großen kreisangehörigen Städte für die
Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung
von Lichtzeichenanlagen zuständig. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nur auf
die Überwachung an Gefahrenstellen.
Gefahrenstellen sind
Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte
Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insb. in Betracht kommen an
oder in unmittelbarer Nähre von Orten und Strecke, die vermehrt von schwachen
Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders
schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
frequentiert werden, in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und
ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder wenn überdurchschnittlich häufig
Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden (neue
Definition gültig seit dem 15.07.2013).
Die kommunalen Bußgeldstellen führen das gesamte
Verfahren in eigener Verantwortung durch. Die zuständigen Bußgeldstellen haben
die personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
der gesamte
II. Analyse der Unfallstatistik,
Testmessungen
Aus der
Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde Steinfurt geht hervor, dass von
insgesamt 10.448 Verkehrsunfällen im Jahre 2012 insgesamt 2083, damit 20 % auf
das Gebiet der Stadt Rheine entfielen. Dabei gab es 376 Verkehrunfälle in der
Stadt Rheine, bei denen Menschen verletzt wurden, in drei Fällen wurden
Menschen getötet. Erkennbar ist zudem nach Aussagen der Kreispolizeibehörde ein
relativ hoher Anteil von Unfällen, bei denen neben PKW auch Radfahrer beteiligt
waren und verletzt worden sind.
Nach Aussage
der Kreispolizeibehörde sind ca. 10 % der Unfälle allein auf die Ursache „überhöhte
Geschwindigkeit“ zurückzuführen. Bei einer Vielzahl von Unfällen ist zudem
überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit mit ursächlich.
Bezüglich der
Geschwindigkeitssituation insgesamt können zurzeit wegen fehlender Technik (noch)
keine eigenen flächendeckenden Aussagen getroffen werden. Allerdings erhält der
FB Recht und Ordnung kontinuierlich Beschwerden von besorgten Bürgern aus dem
gesamten Stadtgebiet, die darauf hinweisen, dass die vorgegebenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet werden. Testmessungen, auf Bitten der
Stadt Rheine, haben ergeben, dass das Geschwindigkeitsniveau nicht durchweg
dramatisch ist, in einigen Bereichen hingegen waren jedoch durchaus erhebliche
Überschreitungen zu verzeichnen.
Beispiele:
Standort |
Gesamtzahl
Fahrzeuge (unterschiedlich lange Messzeiträume) |
Anzahl über Fotoauslösewert |
Anzahl über Fotoauslösewert
in % |
Venhauser
Damm FR Autobahn |
35.320 |
18.985 |
53,75 % |
Venhauser
Damm FR Stadtmitte |
30.182 |
16.148 |
53,5 % |
Kardinal-Galen-Ring/Gartenstraße
FR Lingen |
61.649 |
2.755 |
4,47 % |
Konrad-Adenauer-Ring/Walshagenstraße
FR Salzbergener Str. |
19.825 |
2.656 |
13,4 % |
Salzbergener
Straße/Anton-Führer Straße FR Bahnhof |
29.558 |
1208 |
4,09 % |
Aus der
Anlage 3 ergeben sich noch weitere
Ohne weiteres
ließen sich ergänzend Beispiele in anderen Stadtteilen aufgrund eingegangener Beschwerden bei Polizei oder
Stadt Rheine anführen. Selbstverständlich würde bei einem Einstieg in die
Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung nicht davon auszugehen sein, dass in
dieser Anzahl auch tatsächlich Bußgeldverfahren einzuleiten wären. Vielmehr ist
davon auszugehen, dass der gewünschte Effekt eintritt, also aufgrund einer
engeren Kontrolle das Geschwindigkeitsniveau und somit auch das Risiko schwerer
Unfälle abnimmt.
III. Einschätzung der
Kreispolizeibehörde
Von der
Kreispolizeibehörde wurde bereits mehrfach schriftlich und in persönlichen
Gesprächen darauf hingewiesen, dass eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus
und damit auch eine Senkung der Unfallzahlen und schweren Unfallfolgen neben
anderen präventiven Maßnahmen nur durch eine Erhöhung des Kontrolldrucks in der
Fläche erreicht werden kann.
Wegen
dieser Erkenntnis setzte die Polizei sich bereits im Jahre 2011 zum Ziel, die
Geschwindigkeitskontrollen auf den Rheiner Innenstadtring, aber auch auf
sonstige Bereiche im Gebiet der Stadt Rheine auszudehnen, um das
Geschwindigkeitsniveau zu senken (Konzeption Fachstrategie
Verkehrsunfallbekämpfung).
Allerdings
kann diese Aufgabe von der Polizei insbesondere wegen steigender
Einsatzbelastung und Personalreduzierung nicht allein dauerhaft bewältigt
werden.
Mit Schreiben
vom 04.10.2011 (Anlage 4) wurde seitens der Kreispolizeibehörde mitgeteilt,
dass nach dortiger Auffassung grundsätzlicher Bedarf zur Überwachung des
fließenden Straßenverkehrs durch die Stadt Rheine gesehen wird. Das Schreiben
wird nachfolgend auszugsweise dargestellt:
„…Im Kreis Steinfurt verzeichnen wir pro Jahr ca. 10.000
Verkehrsunfälle…Etwa 2000 der Gesamtunfälle und ca. 300 der Unfälle mit
schwerwiegenden Folgen ereignen sich in Rheine. Ca. 10 % der Unfälle sind
allein auf die Ursache Geschwindigkeit zurückzuführen. Bei vielen weiteren
Unfällen ist überhöhte Geschwindigkeit… mit ursächlich.
Wir wollen das Geschwindigkeitsniveau senken. Dies kann
nach unserer Auffassung nur durch eine Erhöhung des Kontrolldrucks in der
Fläche erreicht werden. Die Polizei allein kann diesen Druck nicht dauerhaft
gewährleisten. Der Kreis könnte mit seinen Radaranlagen mehr Messstellen in
Rheine bedienen, muss dann aber andere Städte und Gemeinden vernachlässigen...
Wir bitten Sie daher zu prüfen, ob die Stadt Rheine sich in der Lage sieht, mit
eigenen Mitteln Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen.“
Ergänzend hat die
Kreispolizeibehörde mit Schreiben vom 04.06.2013 (Anlage 1) zum Thema auszugsweise wie folgt vorgetragen:
„Unser Ziel ist es, das
Geschwindigkeitsniveau zu senken. Die kann …nur durch eine Erhöhung des
Kontrolldrucks…erreicht werden. Neben der Reduzierung der Unfallfolgen kann
damit in erster Linie Einfluss auf die Schwere der Unfallfolgen genommen
werden. Bei der Kollision von Kraftwagen mit ungeschützten
Verkehrsteilnehmern ist das wichtigste Maß die Kollisions- bzw.
Anstoßgeschwindigkeit des Kraftwagens (Quelle: Appel, Krabbel, Vetter:
Unfallforschung, 2. Auflage, S. 43). Folgende Aussagen (Quelle MIK
NRW) machen dies in eindrucksvoller Weise deutlich:
Bei 50 km/h überleben acht von zehn
Fußgängern einen Verkehrsunfall, bei 65 km/h sterben acht von zehn.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit
um 2 km/h führt auf Stadtstraßen zu einem Rückgang der Personenschäden um 15 %.
Neben dem Kreis Steinfurt ist auch die
Stadt Rheine als Große kreisangehörige Stadt nach § 48 Abs. 3 OBG für die
Überwachung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten zuständig. Wir bitten Sie daher,
zu prüfen, ob die Stadt Rheine sich in der Lange sieht, mit eigenen Mitteln
Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen.
IV. Einschätzung der
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine
Im Hinblick
darauf, dass eine Vielzahl der Unfälle auf überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit
zurückzuführen ist, besteht Handlungsbedarf. Neben verkehrserzieherischen und
aufklärenden Maßnahmen muss auch auf Überwachung und Erhöhung der
Kontrolldichte auf den Straßen im Stadtgebiet gesetzt werden, damit das Geschwindigkeitsniveau zur günstigen
Entwicklung der Unfallzahlen und Unfallfolgen gesenkt werden kann.
Durch
Kombination stationär eingerichteter Überwachungsanlagen an verschiedenen Problempunkten
sowie der Schaffung einer Möglichkeit für eine mobile
Geschwindigkeitskontrollen im übrigen Stadtgebiet würde der Effekt erzielt,
dass Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen jederzeit und überall mit einer Kontrolle
rechnen müssen.
Für den
Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sind insbesondere folgende Örtlichkeiten
in Betracht zu ziehen:
- Schulen
- Kindergärten
- Altenheime
- Unfallhäufungsstellen (Hier
handelt es sich um von der Polizei ermittelte Gefahrenpunkte, die von der
Unfallkommission untersucht werden)
- Unfallgefährliche Stellen (Hier
handelt es sich nicht um die vg. Unfallhäufungsstellen, sondern um
Gefahrenstellen, an denen unangemessene Geschwindigkeit unfallursächlich
ist.)
- Bereiche, in denen überdurchschnittlich
häufig Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen festgestellt wurden.
Aus Sicht der
Straßenverkehrsbehörde würde es daher Sinn machen, wenn die Stadt Rheine als
örtliche Ordnungsbehörde die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs
wahrnehmen würde. Dies würde eine sinnvolle Ergänzung zur Konzeption der
Kreispolizeibehörde Steinfurt (Direktion Verkehr) darstellen, ebenso zur
Konzeption der Polizeiwache Rheine (sog. Tuner/Raser-Konzept).
Abschließend
ist anzumerken, dass es selbstverständlich auch weiterhin zwingend erforderlich
sein wird, präventiv tätig zu sein, also im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu
beraten und aufzuklären sowie an
Verkehrssicherheitstagen teilzunehmen. Dies lässt sich jedoch sehr gut mit den
Erfahrungen aus der repressiven Arbeit kombinieren. So sind konzertierte
Aktionen mit der Kreispolizeibehörde sowie dem Kreis Steinfurt denkbar. Ebenso
ist es erforderlich, die Bevölkerung auf das Thema aufmerksam zu machen, indem
die Messstellen bekannt gegeben werden, um den geschwindigkeitsreduzierenden
Effekt zu fördern.
V. Lösungsansatz
1. Allgemeines
Grundsätzlich
sind Maßnahmen der Überwachung des fließenden Straßenverkehrs sinnvoll. Dies
wird neben den oben dargestellten Unfallzahlen durch die Aussagen der
Fachbehörden verdeutlicht.
Messungen
wären bei den o.g. Örtlichkeiten zulässig. Im Übrigen ist aufgrund des hohen
täglichen Verkehrs grundsätzlich eine Überwachung auf dem „innerstädtischen
Ring“ zulässig. Die rechtlichen
Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung
bzw. Lichtzeichenanlagenüberwachung liegen damit vor.
Daher wird
vorgeschlagen, im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung künftig Aufgaben zu
übernehmen. Dies sollte zur Überprüfung der Wirksamkeit innerhalb eines
zunächst auf zwei Jahre befristeten Projektes erfolgen. Der Fachbereich Recht
u. Ordnung hat innerhalb des Projektzeitraumes dem Haupt- u. Finanzausschuss
einen Bericht zu erstellen, der Aussagen zur Wirksamkeit der Maßnahmen enthält.
Eine
Überwachung von Lichtzeichenanlagen wäre ggf. zu einem späteren Zeitpunkt
erneut zu untersuchen.
2. Ablauf des Projektes
Zunächst könnte
die Aufstellung einiger stationärer Einrichtungen im Stadtgebiet, vorrangig auf
dem innerstädtischen Ring erfolgen (Ziel März 2014, da ein gewisser Vorlauf für
Vergabe u. Vorbereitung zu beachten ist), zu einem späteren Zeitpunkt würde
dann der Einstieg in die mobile Überwachung erfolgen (September 2014).
Nach
Auffassung des Fachbereichs Recht und Ordnung ist es erforderlich, beide Arten
der Überwachung vorzuhalten, um einen möglichst hohen Effekt zur Reduzierung
des Geschwindigkeitsniveaus sowie der Unfallschwere zu erzielen. Beide Systeme
bieten isoliert betrachtet bestimmte Vor- und Nachteile und würden sich im
Sinne der Zielerreichung ergänzen. So bietet das System der mobilen Überwachung
durch einen mit entsprechender Technik ausgestatteten PKW eine hohe
Flexibilität und ermöglicht somit ein Handeln aufgrund akuter Beschwerdelagen
im gesamten Stadtgebiet. Es hat nachhaltig positivere Auswirkungen auf die
Verkehrssicherheit, da Gewöhnungseffekte weniger schnell auftreten. Allerdings
ist ein mobiles Überwachungssystem sehr personalintensiv, da sowohl
3. Finanzielle Auswirkungen
Die
Aufwendungen und Erträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen
Haushaltsjahre 2014 – 2016 für den vorgeschlagenen Projektzeitraum vom
01.03.2014 – 29.02.2016.
Jahr |
Erträge* |
Aufwendungen* |
2014
(März – Dez.) |
128.200 EUR |
124.000 EUR |
2015 |
220.000 EUR |
220.200 EUR |
2016
(Jan.-Febr.) |
36.600 EUR |
36.850 EUR |
Gesamt |
384.800
EUR |
381.050
EUR |
*Die
Ermittlung der Positionen ergibt sich im Einzelnen aus den Anlagen 5 u. 6
Insgesamt
ergibt sich also nach diesen Prognosen über den Projektzeitraum ein knapp
positiver Saldo. Das Projekt trägt sich selbst.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, dass die Stadt Rheine für einen Projektzeitraum von zwei Jahren, beginnend mit dem 01.03.2014, die Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung wahrnimmt. Die o.g. Ressourcen werden zur Verfügung gestellt. In die Haushaltsplanung sollen die o.g. Erträge u. Aufwendungen eingestellt werden. Der Fachbereich Recht u. Ordnung hat dem Haupt- u. Finanzausschuss jährlich über den Projekterfolg einschließlich der finanziellen Auswirkungen zu berichten.
Anlagen:
Anlage 1 - Schreiben der Kreispolizeibehörde vom 04.06.2013
Anlage 2 – Presseberichte Unfälle mit Ursache Geschwindigkeit
Anlage 3 - Kundenbericht Standortverkehrserfassung
Anlage 4 - Schreiben der Kreispolizeibehörde vom 04.10.2011
Anlage 5 - Übersicht Ermittlung Aufwand/Ertrag fließender Verkehr
Anlage 6 - Erläuterungen zur Prognose Ermittlung Aufwand/Ertrag