Betreff
Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Rheine
Vorlage
411/13
Aktenzeichen
FB 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- u. Finanzausschuss beauftragt den Fachbereich Recht und Ordnung mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Überwachung des fließenden Verkehrs für einen Projektzeitraum von zwei Jahren beginnend vom 01.03.2014 bis zum 29.02.2016. Der Fachbereich Recht u. Ordnung hat die Auswirkungen auf das Geschwindigkeitsniveau und die Unfallhäufigkeit dem Haupt- u. Finanzausschuss einschließlich der finanziellen Auswirkungen im Projektzeitraum zu berichten.

 

 


Begründung:

 

Ursprünglich hatte die Verwaltung als einen Handlungsansatz zur Konsolidierung des städt. Haushaltes zu untersuchen, ob im Rahmen einer „Sicherheitsoffensive im Straßenverkehr“ bezogen auf die Überwachung des fließenden Verkehrs ein Konsolidierungsbeitrag erzielt werden kann. Die Verwaltung hatte dargelegt, dass ein solcher Beitrag allenfalls im geringen Umfang zu erzielen sein wird. Im Übrigen entspricht es nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Überwachung des fließenden Verkehrs vorrangig zur Erzielung von Einnahmen für den kommunalen Haushalt durchzuführen. 

 

Gleichzeitig ist aber seitens der Verwaltung dargelegt worden, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs durchaus positive Auswirkungen auf das Verhalten der Teilnehmer im Straßenverkehr haben und sich im Übrigen auch positiv auf die Zahl von Unfällen mit schweren oder tödlichen Verletzungen bzw. hohen Sachschäden auswirken kann. Der Haupt- u. Finanzausschuss hat daher die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.11.2012 beauftragt, unter Berücksichtigung der konkreten Unfall- u. Gefahrensituation die Notwendigkeit von Maßnahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit zu untersuchen und die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen darzustellen (Vorlage Nr. 389/12).

 

I. Rechtliche Bewertung – Zuständigkeit, Verfahrensgrundsätze

 

Eine grds. Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen ist für die Stadt Rheine gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NW) gegeben. Im Gegensatz zu allen anderen großen kreisangehörigen Städten wird im Gebiet der Stadt Rheine diese originäre Aufgabe nicht durch die Stadt Rheine wahrgenommen.

 

Weiteres regeln die erst zum 15.07.2013 geänderten Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des § 48 OBG NW, die nachfolgend auszugsweise aufgeführt werden:

 

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung dienen der Verkehrssicherheit, insb. der Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Ziel ist die Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als wirksamster Schutz gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor schweren Unfallfolgen. Um dies zu erreichen, bedarf es der Verhinderung und Sanktionierung von Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, der Hauptursache für Unfälle mit schweren Folgen. Eine aktive abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Kommunen entfaltet eine akzeptanzfördernde Wirkung der Maßnahmen. Besondere Bedeutung kommt der Ankündigung von Kontrollen und der Veröffentlichung von Messstellen zu. Hierdurch kann die Wirkdung er Maßnahmen erhöht werden.

 

Neben der Polizei sind nach § 48 Abs. 2 OBG auch die Kreisordnungsbehörden und die Großen kreisangehörigen Städte für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen zuständig. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nur auf die Überwachung an Gefahrenstellen.

 

Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insb. in Betracht kommen an oder in unmittelbarer Nähre von Orten und Strecke, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden (neue Definition gültig seit dem 15.07.2013).

 

Die kommunalen Bußgeldstellen führen das gesamte Verfahren in eigener Verantwortung durch. Die zuständigen Bußgeldstellen haben die personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der gesamte Verwaltungsaufwand - einschließlich der erforderlichen Fahrerermittlung - mit eigenen Kräften bewältigt werden kann. Geldbußen, die durch rechtskräftige Bescheide einer Bußgeldstelle festgesetzt sind, fließen in die Kasse der Körperschaft, der die Bußgeldstelle angehört.

 

II. Analyse der Unfallstatistik, Testmessungen

 

Aus der Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde Steinfurt geht hervor, dass von insgesamt 10.448 Verkehrsunfällen im Jahre 2012 insgesamt 2083, damit 20 % auf das Gebiet der Stadt Rheine entfielen. Dabei gab es 376 Verkehrunfälle in der Stadt Rheine, bei denen Menschen verletzt wurden, in drei Fällen wurden Menschen getötet. Erkennbar ist zudem nach Aussagen der Kreispolizeibehörde ein relativ hoher Anteil von Unfällen, bei denen neben PKW auch Radfahrer beteiligt waren und verletzt worden sind.

 

Nach Aussage der Kreispolizeibehörde sind ca. 10 % der Unfälle allein auf die Ursache „überhöhte Geschwindigkeit“ zurückzuführen. Bei einer Vielzahl von Unfällen ist zudem überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit mit ursächlich.

 

Bezüglich der Geschwindigkeitssituation insgesamt können zurzeit wegen fehlender Technik (noch) keine eigenen flächendeckenden Aussagen getroffen werden. Allerdings erhält der FB Recht und Ordnung kontinuierlich Beschwerden von besorgten Bürgern aus dem gesamten Stadtgebiet, die darauf hinweisen, dass die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet werden. Testmessungen, auf Bitten der Stadt Rheine, haben ergeben, dass das Geschwindigkeitsniveau nicht durchweg dramatisch ist, in einigen Bereichen hingegen waren jedoch durchaus erhebliche Überschreitungen zu verzeichnen.  

 

Beispiele:

 

Standort

Gesamtzahl Fahrzeuge (unterschiedlich lange Messzeiträume)

Anzahl über Fotoauslösewert

Anzahl über Fotoauslösewert in %

Venhauser Damm FR Autobahn

35.320

18.985

53,75 %

Venhauser Damm

FR  Stadtmitte

30.182

16.148

53,5 %

Kardinal-Galen-Ring/Gartenstraße FR Lingen

61.649

2.755

4,47 %

Konrad-Adenauer-Ring/Walshagenstraße FR Salzbergener Str.

19.825

2.656

13,4 %

Salzbergener Straße/Anton-Führer Straße FR Bahnhof

29.558

1208

4,09 %

 

Aus der Anlage 3 ergeben sich noch weitere Informationen hinsichtlich der Verteilung der Verkehrsströme, die Aufteilung auf die Fahrzeugklassen etc. Bemerkenswert sind bei den Testmessungen nicht nur die Anzahl der Verstöße an einzelnen Messpunkten, sondern auch die gemessenen Maximalgeschwindigkeiten von zum Teil über 100 km/h bei erlaubten 50 km/h, vorwiegend zu den Abend- u. Nachtzeiten. Diese Messergebnisse decken sich auch mit den Erfahrungen der Polizei sowie mit Messergebnissen des Kreises Steinfurt.

 

Ohne weiteres ließen sich ergänzend Beispiele in anderen Stadtteilen aufgrund  eingegangener Beschwerden bei Polizei oder Stadt Rheine anführen. Selbstverständlich würde bei einem Einstieg in die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung nicht davon auszugehen sein, dass in dieser Anzahl auch tatsächlich Bußgeldverfahren einzuleiten wären. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der gewünschte Effekt eintritt, also aufgrund einer engeren Kontrolle das Geschwindigkeitsniveau und somit auch das Risiko schwerer Unfälle abnimmt.

 

 

III. Einschätzung der Kreispolizeibehörde

 

Von der Kreispolizeibehörde wurde bereits mehrfach schriftlich und in persönlichen Gesprächen darauf hingewiesen, dass eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus und damit auch eine Senkung der Unfallzahlen und schweren Unfallfolgen neben anderen präventiven Maßnahmen nur durch eine Erhöhung des Kontrolldrucks in der Fläche erreicht werden kann.

 

Wegen dieser Erkenntnis setzte die Polizei sich bereits im Jahre 2011 zum Ziel, die Geschwindigkeitskontrollen auf den Rheiner Innenstadtring, aber auch auf sonstige Bereiche im Gebiet der Stadt Rheine auszudehnen, um das Geschwindigkeitsniveau zu senken (Konzeption Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung).

 

Allerdings kann diese Aufgabe von der Polizei insbesondere wegen steigender Einsatzbelastung und Personalreduzierung nicht allein dauerhaft bewältigt werden.

Mit Schreiben vom 04.10.2011 (Anlage 4) wurde seitens der Kreispolizeibehörde mitgeteilt, dass nach dortiger Auffassung grundsätzlicher Bedarf zur Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch die Stadt Rheine gesehen wird. Das Schreiben wird nachfolgend auszugsweise dargestellt:

 

„…Im Kreis Steinfurt verzeichnen wir pro Jahr ca. 10.000 Verkehrsunfälle…Etwa 2000 der Gesamtunfälle und ca. 300 der Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen sich in Rheine. Ca. 10 % der Unfälle sind allein auf die Ursache Geschwindigkeit zurückzuführen. Bei vielen weiteren Unfällen ist überhöhte Geschwindigkeit… mit ursächlich.

 

Wir wollen das Geschwindigkeitsniveau senken. Dies kann nach unserer Auffassung nur durch eine Erhöhung des Kontrolldrucks in der Fläche erreicht werden. Die Polizei allein kann diesen Druck nicht dauerhaft gewährleisten. Der Kreis könnte mit seinen Radaranlagen mehr Messstellen in Rheine bedienen, muss dann aber andere Städte und Gemeinden vernachlässigen... Wir bitten Sie daher zu prüfen, ob die Stadt Rheine sich in der Lage sieht, mit eigenen Mitteln Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen.“

 

Ergänzend hat die Kreispolizeibehörde mit Schreiben vom 04.06.2013 (Anlage 1)  zum Thema auszugsweise wie folgt vorgetragen:

 

„Unser Ziel ist es, das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Die kann …nur durch eine Erhöhung des Kontrolldrucks…erreicht werden. Neben der Reduzierung der Unfallfolgen kann damit in erster Linie Einfluss auf die Schwere der Unfallfolgen genommen werden. Bei der Kollision von Kraftwagen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern ist das wichtigste Maß die Kollisions- bzw. Anstoßgeschwindigkeit des Kraftwagens (Quelle: Appel, Krabbel, Vetter: Unfallforschung, 2. Auflage, S. 43). Folgende Aussagen (Quelle MIK NRW) machen dies in eindrucksvoller Weise deutlich:

 

Bei 50 km/h überleben acht von zehn Fußgängern einen Verkehrsunfall, bei 65 km/h sterben acht von zehn.

 

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit um 2 km/h führt auf Stadtstraßen zu einem Rückgang der Personenschäden um 15 %.

 

Neben dem Kreis Steinfurt ist auch die Stadt Rheine als Große kreisangehörige Stadt nach § 48 Abs. 3 OBG für die Überwachung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten zuständig. Wir bitten Sie daher, zu prüfen, ob die Stadt Rheine sich in der Lange sieht, mit eigenen Mitteln Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen.

 

 

IV. Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine

 

Im Hinblick darauf, dass eine Vielzahl der Unfälle auf überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen ist, besteht Handlungsbedarf. Neben verkehrserzieherischen und aufklärenden Maßnahmen muss auch auf Überwachung und Erhöhung der Kontrolldichte auf den Straßen im Stadtgebiet gesetzt werden, damit  das Geschwindigkeitsniveau zur günstigen Entwicklung der Unfallzahlen und Unfallfolgen gesenkt werden kann.

 

Durch Kombination stationär eingerichteter Überwachungsanlagen an verschiedenen Problempunkten sowie der Schaffung einer Möglichkeit für eine mobile Geschwindigkeitskontrollen im übrigen Stadtgebiet würde der Effekt erzielt, dass Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen jederzeit und überall mit einer Kontrolle rechnen müssen.

 

Für den Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sind insbesondere folgende Örtlichkeiten in Betracht zu ziehen:

 

  1. Schulen
  2. Kindergärten
  3. Altenheime
  4. Unfallhäufungsstellen (Hier handelt es sich um von der Polizei ermittelte Gefahrenpunkte, die von der Unfallkommission untersucht werden)
  5. Unfallgefährliche Stellen (Hier handelt es sich nicht um die vg. Unfallhäufungsstellen, sondern um Gefahrenstellen, an denen unangemessene Geschwindigkeit unfallursächlich ist.)
  6. Bereiche, in denen überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen festgestellt wurden.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde würde es daher Sinn machen, wenn die Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs wahrnehmen würde. Dies würde eine sinnvolle Ergänzung zur Konzeption der Kreispolizeibehörde Steinfurt (Direktion Verkehr) darstellen, ebenso zur Konzeption der Polizeiwache Rheine (sog. Tuner/Raser-Konzept).

 

Abschließend ist anzumerken, dass es selbstverständlich auch weiterhin zwingend erforderlich sein wird, präventiv tätig zu sein, also im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu beraten und aufzuklären sowie  an Verkehrssicherheitstagen teilzunehmen. Dies lässt sich jedoch sehr gut mit den Erfahrungen aus der repressiven Arbeit kombinieren. So sind konzertierte Aktionen mit der Kreispolizeibehörde sowie dem Kreis Steinfurt denkbar. Ebenso ist es erforderlich, die Bevölkerung auf das Thema aufmerksam zu machen, indem die Messstellen bekannt gegeben werden, um den geschwindigkeitsreduzierenden Effekt zu fördern.

 

 

V. Lösungsansatz

 

1. Allgemeines

 

Grundsätzlich sind Maßnahmen der Überwachung des fließenden Straßenverkehrs sinnvoll. Dies wird neben den oben dargestellten Unfallzahlen durch die Aussagen der Fachbehörden verdeutlicht.

 

Messungen wären bei den o.g. Örtlichkeiten zulässig. Im Übrigen ist aufgrund des hohen täglichen Verkehrs grundsätzlich eine Überwachung auf dem „innerstädtischen Ring“ zulässig.  Die rechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung bzw. Lichtzeichenanlagenüberwachung liegen damit vor.

 

Daher wird vorgeschlagen, im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung künftig Aufgaben zu übernehmen. Dies sollte zur Überprüfung der Wirksamkeit innerhalb eines zunächst auf zwei Jahre befristeten Projektes erfolgen. Der Fachbereich Recht u. Ordnung hat innerhalb des Projektzeitraumes dem Haupt- u. Finanzausschuss einen Bericht zu erstellen, der Aussagen zur Wirksamkeit der Maßnahmen enthält.

 

Eine Überwachung von Lichtzeichenanlagen wäre ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu untersuchen.

 

2. Ablauf des Projektes

 

Zunächst könnte die Aufstellung einiger stationärer Einrichtungen im Stadtgebiet, vorrangig auf dem innerstädtischen Ring erfolgen (Ziel März 2014, da ein gewisser Vorlauf für Vergabe u. Vorbereitung zu beachten ist), zu einem späteren Zeitpunkt würde dann der Einstieg in die mobile Überwachung erfolgen (September 2014). 

 

Nach Auffassung des Fachbereichs Recht und Ordnung ist es erforderlich, beide Arten der Überwachung vorzuhalten, um einen möglichst hohen Effekt zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus sowie der Unfallschwere zu erzielen. Beide Systeme bieten isoliert betrachtet bestimmte Vor- und Nachteile und würden sich im Sinne der Zielerreichung ergänzen. So bietet das System der mobilen Überwachung durch einen mit entsprechender Technik ausgestatteten PKW eine hohe Flexibilität und ermöglicht somit ein Handeln aufgrund akuter Beschwerdelagen im gesamten Stadtgebiet. Es hat nachhaltig positivere Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, da Gewöhnungseffekte weniger schnell auftreten. Allerdings ist ein mobiles Überwachungssystem sehr personalintensiv, da sowohl Verwaltungs- als auch Außendienstpersonal vorzusehen ist. Dahingegen ist bei stationärer Überwachung eine Auswirkung auf das Geschwindigkeitsniveau vor allem im direkten Umfeld zu erwarten. Ebenso ist mit Gewöhnungseffekten zu rechnen, da die Standorte der stationären Anlagen bedingt durch den vorwiegend stattfindenden Ziel- u. Quellverkehr voraussichtlich schnell bekannt sein dürften. Das System ist weniger flexibel, jedoch deutlich weniger personalintensiv als ein mobiles System, da die Messung vollautomatisch vorgenommen wird.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Aufwendungen und Erträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre 2014 – 2016 für den vorgeschlagenen Projektzeitraum vom 01.03.2014 – 29.02.2016.

 

Jahr

 

Erträge*

Aufwendungen*

2014 (März – Dez.)

 

128.200 EUR

124.000 EUR

2015

 

220.000 EUR

220.200 EUR

2016 (Jan.-Febr.)

 

36.600 EUR

36.850 EUR

Gesamt

 

384.800 EUR

381.050 EUR

*Die Ermittlung der Positionen ergibt sich im Einzelnen aus den Anlagen 5 u. 6

 

Insgesamt ergibt sich also nach diesen Prognosen über den Projektzeitraum ein knapp positiver Saldo. Das Projekt trägt sich selbst.

 

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, dass die Stadt Rheine für einen Projektzeitraum von zwei Jahren, beginnend mit dem 01.03.2014, die Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung wahrnimmt. Die o.g. Ressourcen werden zur Verfügung gestellt. In die Haushaltsplanung sollen die o.g. Erträge u. Aufwendungen eingestellt werden. Der Fachbereich Recht u. Ordnung hat dem Haupt- u. Finanzausschuss jährlich über den Projekterfolg einschließlich der finanziellen Auswirkungen zu berichten.


Anlagen:

 

Anlage 1 - Schreiben der Kreispolizeibehörde vom 04.06.2013

Anlage 2 – Presseberichte Unfälle mit Ursache Geschwindigkeit

Anlage 3 - Kundenbericht Standortverkehrserfassung

Anlage 4 - Schreiben der Kreispolizeibehörde vom 04.10.2011

Anlage 5 - Übersicht Ermittlung Aufwand/Ertrag fließender Verkehr

Anlage 6 - Erläuterungen zur Prognose Ermittlung Aufwand/Ertrag