Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
418/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Herrn Constantin Löderbusch zum stellvertretenden Schriftführer.

 


Begründung:

 

Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit der Bürgermeisterin.

 

Eine Neubesetzung des stellvertretenden Schriftführers für den Haupt- und Finanzausschuss ist aufgrund verwaltungsinterner personeller und organisatorischer Veränderungen erforderlich.

 

Als Nachfolger von Herrn Theo Elfert wird Herr Constantin Löderbusch zum stellvertretenden Schriftführer für den Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen. Schriftführerin bleibt Frau Julia Seebeck. Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird empfohlen.