Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Herrn Constantin Löderbusch zum stellvertretenden Schriftführer.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit der Bürgermeisterin.
Eine Neubesetzung des stellvertretenden Schriftführers für den Haupt- und Finanzausschuss ist aufgrund verwaltungsinterner personeller und organisatorischer Veränderungen erforderlich.
Als Nachfolger von Herrn Theo Elfert wird Herr Constantin Löderbusch zum stellvertretenden Schriftführer für den Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen. Schriftführerin bleibt Frau Julia Seebeck. Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird empfohlen.