Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- u.
Finanzausschuss beschließt, die Außenstelle der Stadtverwaltung im Stadtteil
Mesum beizubehalten. Sofern sich die Bedingungen aus dem Mietvertrag nachteilig
verändern würden, hat die Verwaltung dem Haupt- u. Finanzausschuss eine erneute
Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.
Begründung:
Ursprünglich
war im Rahmen der Haushaltskonsolidierung untersucht worden, ob die Schließung
der Außenstelle der Stadtverwaltung im Stadtteil Mesum sinnvoll erscheint.
Gleichzeitig wurde untersucht, ob über eine Beteiligung der Polizei als
gleichberechtigter Nutzer der Außenstelle ein Konsolidierungsbeitrag
erwirtschaftet werden kann. Insoweit wird auf die Vorlage 382/12 verwiesen.
Inzwischen
wurde mit der Kreispolizeibehörde eine entsprechende vertragliche Regelung geschlossen.
Die Mieterträge belaufen sich jährlich auf ca. 4.200 Euro.
Der Haupt- u.
Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 27.11.2012 beschlossen, dass die
Außenstelle zunächst bis zum Ende des bestehenden Mietvertrages beibehalten
wird. Gleichzeitig wurde die
Der
Mietvertrag endet zum 31.08.2014. Er ist mit einer 6-monatigen Frist zu
kündigen, ansonsten verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Die
nach einer Verlängerung gültige Frist beträgt 6 Monate zum Ende eines
Halbjahres.
In der
Bezugsvorlage ist seinerzeit dargestellt worden, dass insgesamt Aufwendungen
von ca. 46.000 Euro anfallen. Diese Aussage hat nach wie vor Gültigkeit. Die
Inanspruchnahme der Dienstleistungen in der Außenstelle durch die Bürgerinnen
und Bürger ist nach wie vor hoch. Sofern eine Schließung erfolgen würde, wäre
die Erzielung eines Konsolidierungsbeitrages von ca. 15.000 Euro jährlich
möglich.
Vor dem
Hintergrund des geringen Einsparpotentials und der hohen Besucherfrequenz erscheint es angemessen, die Außenstelle der
Stadtverwaltung in Mesum bestehen zu lassen. Zumindest für die zurzeit gültigen
Mietbedingungen hat diese Aussage Gültigkeit. Eine erneute
Wirtschaftlichkeitsberechnung wäre durch die