Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2014 - 2017, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales
Vorlage
496/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Rates am 15. Oktober 2013 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 - 2017 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2014 – 2017.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugend. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 weist einen Fehlbetrag von 7,871 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2015 – 2017 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2014 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 251,335 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 97,044 Mio. Euro; das sind 27,9 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2017 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 31,5 % auf 238,660 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugend vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2014 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens auf. Eingearbeitet wurden die folgenden notwendig gewordenen Anpassungen:

 

Im Produkt „Leistungen zur Grundversorgung“ (220) werden die Teilprodukte „Hilfen nach dem SGB II“ (2201), Hilfen nach dem SGB XII (2202), Unterhaltsvorschussleistungen (2203) , Hilfen für Asylbewerber (2207) und „Andere Hilfen und Unterstützungsleistungen“ (2207) zusammengefasst.

 

In folgenden Teilprodukten haben sich Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan für 2013 ergeben:

 

 

Teilprodukt 2201 – Hilfen nach dem SGB II

 

Die Stadt Rheine hat im Rahmen der Leistungsbeteiligung für Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach dem SGB II monatliche Abschlagsbeträge an den Kreis Steinfurt zu zahlen. Aufgrund der vorliegenden Zahlen kann davon ausgegangen werden, dass sich der Betrag für 2014 im Vergleich zum Haushaltsplan 2013 in der Summe um 45.000 € vermindert (Die Abschlagsbeträge für 2013 waren jedoch mit 3.420 T€ um 100 T€ geringer als der nun vorliegende Ansatz).

 

 

Teilprodukt 2203 - Unterhaltsvorschussleistungen

 

Wie der beigefügten Tabelle entnommen werden kann, steigen die Fallzahlen im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen stetig an. Als Folge dessen werden in 2014 ff. die Aufwendungen um ca. 103 T€ in diesem Produkt steigen. Nach Abzug der Mehreinnahmen in Form der Kostenerstattung durch das Land NRW (ca. 70 T€) verbleibt ein Nettomehraufwand in Höhe von 33 T€ in diesem Teilprodukt.

 

Fallzahlentwicklung UVG:

Monat

2012

2013

 

 

 

Januar

593

620

Februar

588

645

März

587

654

April

592

650

Mai

610

652

Juni

607

641

Juli

600

621

August

593

639

September

592

642

Oktober

592

634

November

607

 

Dezember

600

 

 

 

 

durchschn. Fallzahl pro Monat

597

640

 

 

Teilprodukt 2205 – Hilfen für Asylbewerber

 

Bei der Ermittlung des Budgetbedarfs für das Jahr 2014 ist der FB 2 von einer durchschnittlichen Flüchtlingszahl von 240 Personen im Jahre 2014 ausgegangen. Zum Zeitpunkt der Datenermittlung belief sich die aktuelle Durchschnittszahl auf 215 Flüchtlinge.

 

Bei einer angenommenen Flüchtlingszahl von 240 Personen wird im Jahr 2014 voraussichtlich ein Mehrbedarf von 184 T€ entstehen, der im Entwurf des Haushaltsplanentwurfes für 2014 angebildet wurde.

Aufgrund der steigenden Asylbewerberzahlen erhöht sich auch die Landeserstattung für die Stadt Rheine um ca. 110T€ auf 376T€.

 

Zudem hat die Stadt Rheine seit Mitte 2012 monatlich durchschnittlich 10TEuro Mehraufwendungen für die Flüchtlinge aufzubringen, da das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18.07.2012 die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung eine Übergangsregelung angeordnet hat. Danach sind diese Grundleistungen seit Juli 2012 annähernd in Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB II bzw. SGB XII zu erbringen.

Aufgrund dieser Mehraufwendungen erhalten die Kommunen eine finanzielle Entlastung von Seiten des Landes NRW. Diese Entlastung wird sich für die Stadt Rheine im Jahr 2014 auf ca. 89T€ belaufen und ist als Einnahme im Haushaltsplanentwurf 2014 veranschlagt.

 

Aktuell zum 31.10.13 erhalten bereits 243 Personen Asylleistungen. Diese doch sehr drastische Entwicklung der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG in den letzten Monaten lässt die Vermutung zu, dass im Jahre 2014 die Zahl der Asylbewerber im Schnitt über 240 Personen liegen könnte. Eine genaue Vorhersage ist jedoch nicht möglich.

 

Abschließend sei angemerkt, dass unter Berücksichtigung der o. a. Ausführungen die Aufwendungen für Asylbewerber im Jahr 2014 gegenüber den Vorjahren gestiegen sind und vermutlich weiter steigen werden. Zum jetzigen Kenntnisstand ergeben sich derzeit noch keine Anhaltspunkte für eine Aufstockung des Budgets im Produkt 2204 – Betreuung von Migranten. Es kann jedoch für die Zukunft nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass aufgrund des starken Zuzugs von Asylbewerbern und Folgeantragstellern Einrichtungskosten für neue Unterkünfte entstehen werden (wie z. B. für Küchen, Elektrogeräte, Grundausstattung Möbel, Bettwäsche, Matratzen usw.), die das bisherige Budget überschreiten könnten.

 

Noch aufgetretener Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

 

Bekanntlich hat die Verwaltung mit dem Caritasverband Rheine Gespräche bezüglich der zukünftigen Aufgabenerledigung aufgenommen. Die Vertragsverhandlungen sind im beiderseitigem Einverständnis abgeschlossen worden und sollen zum 01. Januar 2014 wirksam werden.

Die Vertragsanpassungen führen insgesamt zu keiner Budgetausweitung, sondern zu Verschiebungen von der Produktgruppe 21 „Jugendamt“ in die Produktgruppe 22 „Soziales“.

Die ab Januar 2014 beabsichtigten vertraglichen Vereinbarungen mit dem Caritasverband Rheine führen zu nachfolgend aufgeführten Budgetänderungen:

 

 

Produkt 2204- Betreuung von Migranten

 

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurde die Fortsetzung des Raduga-Projektes mit dem neuen Thema „interkulturelle Öffnung der Jugendhilfe“ beschlossen. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurde auch die Anpassung des Sachkostenzuschusses an aktuelle Kostensteigerungen von 10 auf 15 % beschlossen.

Eine Ausweitung des Budgets 2204 um 6.000 T€ ist vorzunehmen.

 

 

Produkt 2208 – Offene Altenarbeit,

hier: Seniorenberatungsstelle und Wohnberatungsagentur

 

Die Seniorenberatungsstelle wurde bislang mit einem Personalkostenzuschuss für zwei Fachkräfte gefördert. Eine Beteiligung der Nachbarkommunen wurde dabei berücksichtigt.

Zukünftig soll eine Fachkraft der Seniorenberatungsstelle für die individuelle Beratung und Begleitung von Senioren zu 50 % gefördert werden. Darüber hinaus möchte der FB 2 eine Fachkraft der Seniorenberatungsstelle mit 0,5 Stellenanteil für die Umsetzung des Sozialplans Alters und hier insbesondere für die Neuausrichtung der Seniorenbegegnungsstätten einsetzen. Für diese neue Aufgabe ist eine 70 % Förderung vorgesehen, eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird es für die Umsetzung des Sozialplans Alter in der Stadt Rheine naturgemäß nicht geben.

Gleichzeitig soll der Sachkostenzuschuss von bislang 10 % auf 15 % angehoben werden, um der in den letzten Jahren entstanden Kostenentwicklung gerecht zu werden.

Insgesamt wird das Budget für den Bereich der Seniorenberatungsstelle um 15.600 € ausgeweitet.

 

Die Gesamtfinanzierung der Wohnberatungsagentur erfolgt gem. § 6 Nr. 3 HBpfVO i.V.m. § 45 c Abs. 6 SGB XI. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden aus dem Ausgleichsfonds der Pflegekassen getragen. Diese Förderung ist gebunden an eine verbindliche 50-prozentige kommunale Kofinanzierungszusage.
Die Stadt Rheine und der Kreis Steinfurt teilen sich zu je 50 % den kommunalen Anteil. Die Gesamthöhe der Leistung der Stadt Rheine an den Träger beträgt somit

25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Wohnberatungsagentur Rheine.

 

Da gerade der Wohnberatungsagentur vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine sehr wichtige Beratungsfunktion zukommt und ein wichtiges Element im Rahmen der Pflegeberatung darstellt, wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem Caritasverband eine Förderung der Wohnraumberatung mit einem Betrag von 16.500 € vereinbart.

 

 

Produkt 2210 – Offene Behindertenarbeit

Hier: Suchtberatungsstelle, OASE und Psychosoziale Beratungsstelle

 

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit Caritasverband Rheine wurde die Erhöhung des Sachkostenzuschusses für die Suchtberatungsstelle aufgrund sich in den letzten Jahren abzeichnender Kostensteigerungen von 10 auf 15 % beschlossen. Gleichzeitig wird der Zuschussbedarf für die 0,67 Fachstellen auf 50 % festgeschrieben. Darüberhinaus soll die Bezuschussung des niederschwelligen Angebotes „Oase“ vom Produkt 2101 – Förderung junger Menschen und Familien in das Produkt 2210 verschoben werden. Insgesamt ergibt sich für die Bereiche der „Suchtberatungsstelle“ und der „Oase“ ein Mehrbedarf i. H. v. 46.000 €, der im Produkt 2210 abzubilden ist.

 

Der bestehende Vertrag für die Psychosozialen-Beratungsstelle beinhaltet die Förderung von 3 Stellen. In den letzten Jahren wurden jährlich aufgrund der tatsächlichen Stellenbesetzung im Bereich der Beratungsstelle lediglich 2,6 Stellen bezuschusst. Das seit Jahrzehnten nicht angehobene Budget in Höhe von 95T€ reichte bislang aus, um diese 2,6 Stellen zu finanzieren. Soweit die vertraglich vorgesehene Besetzung von 3 Fachstellen erreicht wird, reicht das Budget in Höhe von 95T€ nicht aus.

Hinzu kommt eine Anhebung der Sachkostenförderung von 10 auf 15 %, sodass eine Ausweitung des Budgets um 35.900 € für die Psychosoziale Beratungsstelle im Produkt 2210 zu veranschlagen ist.

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Investitionsplanung für 2014 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf. Es haben sich keine Änderungen ergeben.