Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt das Schreiben des Kreises Steinfurt an die Schulträger im Kreis Steinfurt vom 16. Oktober 2013 und damit die Informationen zum Sachstand „Zukunft der Förderschulen im Kreis Steinfurt“ zur Kenntnis.


Begründung:

 

Vor dem Hintergrund der geplanten Veränderungen im Zusammenhang mit der schulischen Inklusion auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention als auch dem 9. Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich insbesondere die Förderschullandschaft in Nordrhein-Westfalen verändern.

 

Immer mehr Schüler/innen werden im Gemeinsamen Unterricht oder in Integrativen Lerngruppen sowie in Einzelintegrationen sowohl zielgleich als auch zieldifferent in der Regelschule unterrichtet werden. Dem Elternwillen wird bei der Entscheidung, in welcher Schulform ein Kind unterrichtet wird, zukünftig eine hohe Bedeutung zukommen. Vom Grundsatz her werden Eltern die Wahlfreiheit haben, ob sie ihr Kind an einer Förderschule oder aber inklusiv an einer Regelschule beschulen möchten. Das erfordert einerseits Anstrengungen an den Regelschulen, um Schüler/innen inkludierende Angebote zu machen, setzt jedoch anderseits auch die Möglichkeit voraus, eine Förderschule mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt als Alternative anbieten zu können.

 

Diese bevorstehenden Änderungen in der Schulgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen haben auch die Schulträger im Kreis Steinfurt veranlasst, sich mit diesen Veränderungen zu beschäftigen. Dazu haben sich die Träger der Förderschulen erstmalig im Dezember 2012 getroffen, um sich über die Situation im Kreis Steinfurt auszutauschen. In dieser Sitzung haben sich die Förderschulträger entschieden, sich der Herausforderung und ihrer Verantwortung zur Umsetzung einer inklusiven Bildungslandschaft im Kreis Steinfurt gemeinsam zu stellen und den Prozess unter der Moderation des Kreises Steinfurt zu entwickeln.

 

Unter Zugrundelegung der geplanten Mindestgrößenverordnung für Förderschulen (z.B. mehr als 144 Schüler/innen bei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen als auch bei Förderschulen im Verbund) fallen im aktuellen Schuljahr 2013/14 bereits sieben der elf Förderschulen im Kreis Steinfurt mit den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung unter die vorgeschriebenen Mindestgrößen für den Fortbestand der Schule. Davon sind insbesondere die Verbundschulen in Trägerschaft der kreisangehörigen Kommunen bzw. deren Trägerverbänden betroffen.

 

Vor diesem Hintergrund beschäftigten sich die Schulträger im Kreis Steinfurt seit Dezember 2012 in mehreren gemeinsamen Sitzungen mit der Frage, wie eine zumindest mittelfristige Sicherung des Förderschulangebotes im Kreis Steinfurt, insbesondere bezogen auf die o.a. Förderschwerpunkte, aussehen kann.

 

Die bis dato erarbeiteten und von den Beteiligten einstimmig beschlossenen Ziele und Prämissen als auch das vom Kreis Steinfurt weiter zu entwickelnde Standortkonzept ist dem als Anlage beigefügten Informationsschreiben des Kreises Steinfurt an die Schulträger im Kreis Steinfurt vom 16. Oktober 2013 zu entnehmen. Mögliche Ergebnisse stehen dabei selbstverständlich noch unter dem Vorbehalt der politischen Beschlussfassung in den jeweiligen Kommunen.

 

Die Stadt Rheine als Schulträger ist in dem Konzept hinsichtlich der Grüterschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen betroffen. Danach soll neben dem Standort auch die Gebäudeeigentümerschaft erhalten bleiben. Lediglich die Trägerschaft soll an den Kreis Steinfurt übergehen.