Betreff
Vertragliche Vereinbarung mit dem Caritasverband - Bereich Soziales
Vorlage
523/13
Aktenzeichen
II-2-FBL-220
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 1. Der Sozialausschuss der Stadt Rheine beschließt, mit dem Caritasverband Rheine vertragliche Regelungen mit folgenden Stellenanteilen und  Förderquoten zu treffen:

 

  1. Suchtberatung                                              :        1,67 Stellen,

50% Personalkosten

  1. Migrationsdienste                      :                           2,89 Stellen,

60% Personalkosten

  1. Seniorenberatung:                                                 1,0 Stellen

50% Personalkosten

  1. Umsetzung Sozialplan Alter                                     0,5 Stellen

                                                                                  70% Personalkosten

5. Wohnraumberatung                                                         1,0 Stellen

                                                                                  25% Personalkosten

6. Psychosoziale Beratung                                          3,0 Stellen

                                                                                  50% Personalkosten

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen so zu treffen, dass zweckgebundene Drittmittel  bei der Berechnung der Zuwendung zu berücksichtigen sind.

 

3. Darüber hinaus ist vertraglich zu vereinbaren, dass als Sach, - und Gemeinkosten eine Zuwendung in Höhe von 15% der Personalkosten, berechnet auf einen tariflich Beschäftigten, Entgeltgruppe S12 Stufe 6 (derzeit ca. 9000,- €) anteilmäßig vereinbart wird.

 

4. Die Vertragslaufzeit sollte zunächst bis zum 31.12.2018 befristet werden, eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund  ist vor dem 31.12.2015 nicht vorzusehen.

 

 


Begründung:

 

Die Förderung der Dienste des Caritasverbandes in den o.g. Bereichen beruhten zum einen aus vertraglichen Vereinbarungen, zum anderen waren in den Bereichen der Förderung der Migrationsdienste einzelne Beschlüsse des Sozialausschuss förderbegründend. Wie in den früheren Sitzungen des Sozialausschusses deutlich gemacht worden ist, beruhten die Fördergrundsätze auf tlw. überholte Annahmen. So haben sich in den Aufgabenbereichen ( z.B. Raduga) Entwicklungen ergeben, die deutlich machten, dass eine Modifizierung des Konzeptes und damit auch eine Modifizierung der Förderung notwendig ist.

 

Gleichzeitig wurde auch festgestellt, dass im Bereich der Seniorenberatung es auf Ebene der Angebotsentwicklungen des Kreises (Pflegestützpunkt) sich Strukturen entwickelt haben, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, die durch die Stadt Rheine finanzierte Seniorenberatungsstelle inhaltlich neu zu bewerten und evtl. auch neu zu beschreiben.

 

Wie dem Ausschuss mitgeteilt worden ist, wurden die Verträge mit Wirkung 1.1.2014 gekündigt.

 

In unterschiedlichen Arbeitsgruppen sind gemeinsam mit dem Caritasverband die einzelnen Arbeitsbereiche evaluiert und letztlich auch dort, wo notwendig, neu beschrieben beschrieben worden.

 

 

Suchtberatung

Von den Förderinhalten und den Fördergrundsätzen soll die Förderung der Suchtberatungsstelle wie bisher mit 0,67 Stelle abgesichert werden.

Die Förderung der Oase als niedrigschwelliges Angebot für suchtkranke Personen soll demnächst im Bereich 22 (Produktgruppe Soziales) statt wie bisher im Produktbereich 21 (Jugendamt) erfolgen. Für beide Bereiche ist eine Förderhöhe in Höhe von 50% der Personalkosten vorgesehen.

 

Migrationsdienste        

Im Bereich der Förderung der Migrationsdienste hat es bislang keine vertragliche Vereinbarung gegeben, sondern die Förderungen waren per Einzelbeschluss festgelegt worden. Die Förderhöhe variierte je nach Aufgabenbereich zwischen 33% und 90% der Personalkosten. In den Verhandlungen haben sich die Verhandlungspartner auf einen Fördersatz von 60% verständigen können.

Inhaltlich ist neben der Flüchtlings- und Aussiedlerberatung, dem interkulturellen Begegnungszentrum insbesondere das Nachfolgeprojekt „Raduga“ konzeptionell neu entwickelt worden. Wie schon im Integrationsrat und im UA - Jugendarbeit/Jugendhilfeplanung vorgestellt, soll nunmehr ein Projekt „Interkulturelle Öffnung“ der Jugendhilfe“ eine Kompetenzsteigerung insbesondere auch ehrenamtlicher MitarbeiterInnen in den unterschiedlichen Bereichen erwirkt werden.

 

 

Seniorenberatung/ Umsetzung Sozialplan Alter/ Wohnraumberatung

Die Förderung der Seniorenberatungsstelle ist mehrfach im Ausschuss diskutiert worden. Vom Ergebnis her soll der Bereich der Seniorenberatung zukünftig nur noch mit einer Stelle finanziert werden.

Als zusätzliche Aufgabe soll die Umsetzung des Sozialplanes Alter forciert und vorangetrieben werden. Dabei geht es insbesondere um die Projekt- und Umsetzungsentwicklung neuer Angebotsstrukturen in den Seniorenbegegnungsstätten. Seitens der Verwaltung wird diesem Aufgabenbereich eine so große Bedeutung, auch unter demographischen Gesichtspunkten, beigemessen, dass eine Förderhöhe von 70% der Personalkosten für angemessen und zielführend erachtet wird.

Die Förderung der Wohnraumberatung ist auch schon im Ausschuss mehrfach diskutiert worden, sie soll nunmehr ebenfalls vertraglich abgesichert werden.

 

Psychosoziale Beratung

Die Arbeit und die Bedeutung der psychosozialen Beratungsstelle ist im Ausschuss sehr umfangreich dargestellt worden. Die zukünftige Förderquote entspricht den vorherigen vertraglichen Vereinbarungen.

 

Die Förderung der Sach- und Gemeinkosten orientiert sich an den Regelungen des Kreises Steinfurt, der eine vergleichbare Förderung in seinen Vertragswerken vorsieht.

 

Bezüglich der Vertragslaufzeit soll zunächst von einer maximalen Laufzeit von 5 Jahren ausgegangen werden, mit der Möglichkeit, ab dem dritten Jahren jährlich (auch ohne triftigen Grund) kündigen zu können. Damit soll insbesondere auch sichergestellt werden, dass regelmäßig die Vereinbarungen evaluiert und spätestens nach 5 Jahren auch angepasst werden können.

 

Das Gesamtvolumen dieser Verträge umfasst rund 390.000 € und liegt somit 120.000 € oberhalb der bisherigen Vereinbarung.

 

Die Mehraufwendungen begründen sich in der Umschichtung des Bereichs Suchtberatung/Oase aus dem Bereich der Jugendhilfe in den Bereich der Sozialhilfe und der Anpassung der Sachkostenförderung von 10% auf 15%.

 

Die durchschnittliche Fördersumme pro Stelle liegt bei 38.800 €. Diese geringe Förderquote ist nur möglich, weil zum einen sehr hohe Drittmittel durch den Träger eingeworben werden, z.B. im Bereich der Migrationsdienste, als auch der Träger weiterhin bereit und in der Lage ist, Eigenmittel für die notwendigen sozialen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.