Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem.
§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 17.12.2013 die „Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Rheine“ in nachfolgender Form zu beschließen.
Begründung:
Die
Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an
ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und
durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§
1, 2, 4, 6. 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte
in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß
§ 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates
über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO
NRW.
Die "
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Rheine " ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates
durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 unter Berücksichtigung der
„Straßenreinigung - Gebührenbedarfsberechnung 2014“ die Änderung der "Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Rheine " beraten und mit der Beschlussempfehlung zur 5.Änderungssatzung an den Rat
verwiesen.
Die
endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am
17.12.2013 vollzogen werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
TOP 8 Verwaltungsrat TBR AöR vom 19.11.2013 Änderungen zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt
Rheine