Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt in Abstimmung mit dem Beirat Verkehr der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH 80 % der für das Förderjahr 2014 gewährten ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für die Fördertatbestände nach Ziffer 3 der Richtlinie der Stadt Rheine in nachfolgender Priorität zu verwenden:
Förderung nach
Ziffer 3.2 „Infrastrukturmaßnahmen“
1. Neu- und Umbau von Haltestellen ca. 177.500,00 €
2. Busstopps ca. 2.000,00 €
Begründung:
Die Stadt Rheine erhält als Aufgabenträger des ÖPNV auf ihrem Gebiet gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom Land Nordrhein-Westfalen für das jeweilige Kalenderjahr eine Pauschale, welche zu 80 % an die in Ihrem Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen für Zwecke des ÖPNV weiterzuleiten ist.
Der darüber hinausgehende Teil der Pauschale ist für Zwecke des ÖPNV einschließlich der allgemeinen Aufwendungen zur Ausreichung der Pauschale zu verwenden.
Die Einzelheiten der Weiterleitung regelt die vom Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 19.02.2013 erlassene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW.
Gemäß Ziffer 4.3 der Richtlinie entscheidet der Bauausschuss der Stadt Rheine in Abstimmung mit dem Beirat Verkehr der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH für ein Förderjahr bis zum 30.01. des jeweiligen Förderjahres nach freiem Ermessen, welcher Förderbetrag für den jeweiligen Fördertatbestand nach Ziffer 3 der Richtlinie zur Verfügung gestellt wird. Die jeweils auf die Fördertatbestände entfallenden Beträge werden auf der Internetseite der Stadt Rheine veröffentlicht.
Der Förderbescheid der Bezirksregierung Münster über die ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Förderjahr 2014 liegt noch nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Pauschale in gleicher Höhe wie in 2013 gewährt wird: 224.330,36 €. 80 % = 179.464,29 € stehen damit für das Förderjahr 2014 zur Förderung untenstehender Fördergegenstände gemäß Ziffer 3 der Richtlinie zur Verfügung.
Nach Ziffer 3.2 sind auch Infrastrukturmaßnahmen förderfähig, soweit sie den auf dem Gebiet der Stadt Rheine tätigen Verkehrsunternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen und die Stadt Rheine sie im Einzelfall als förderwürdig bewertet.
Die VSR hat zur Umsetzung des Haltestellenkonzeptes einen Zuschussantrag gestellt.
Hier sind nicht alle Elemente als förderfähig in dem ÖPNV-Programm anerkannt worden.
Gleichwohl sind diese Bausteine zur Umsetzung des Konzeptes nach Ansicht der VSR, der TBR und der Stadt als sinnvoll und erforderlich anzusehen.
Diese Elemente sollen daher aus dem o.g. Programm nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW finanziert werden.
Bei diesen Elementen handelt es sich z. B. um eine Fußgängersignalanlage im Bereich der Schillerstraße oder es sind Fahrbahnverstärkungen, die für die besondere Belastung durch den ÖPNV erforderlich sind.
Ziffer 3.2 Infrastrukturmaßnahmen
1.
Neu- und Umbau von Haltestellen
Gesamtkosten ca.
1.065.800,00 €
Zuschussfähige
Kosten NWL ca. 888.300,00 €
(90
% Förderung, 10 % Eigenanteil)
Nicht
zuschussfähige Kosten 177.500,00 €
(finanziert
durch ÖPNV-Pauschale)
Die
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine
mbH beabsichtigt die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs durch
Linienumlegungen zu steigern, und eine verträglichere und sichere Nutzung der
Haltestellen für alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere der Fußgänger und Radfahrer)
zu schaffen. Es ist deshalb vorgesehen, 14 Haltestellen, verteilt im gesamten
Stadtgebiet Rheine, umzubauen bzw. neu zu errichten.
Durch die Um- bzw. Neubaumaßnahmen sollen folgende
Ziele erreicht werden:
·
Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Fahrgäste
durch die Einrichtung von Wartehallen
·
Einrichtung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
·
Einrichtung eines Leitsystem für Sehbehinderte
·
Umlegung einzelner Linienwege
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Haltestellen:
-
Haltestellen Kämpe
-
Haltestellen
Schillerstraße
-
Haltestellen
Friedrich-Ebert-Ring
-
Haltestellen
Windmühlenstraße
-
Haltestellen Landhaus
Stockmann
-
Haltestellen
Sprickmannstraße
-
Haltestelle St.
Josefshaus
-
Haltestellen
Darbrookstraße
-
Autohaus
„Brüggemann“-Mesumer Str. in Mesum
-
Haltestelle Sportanlage
Am Hassenbrock (Don-Bosco-Straße)
-
Haltestellen Rheiner Straße
Mitte
-
Haltestelle Bahnhof Mesum
-
Haltestellen Kümpersdorf
-
Haltestelle Felsenstraße
Ein wesentliches Merkmal der geplanten Umbau- bzw.
Neubaumaßnahmen an den Haltestellen ist der barrierefreie Ausbau. Es ist
an jeder Haltestelle vorgesehen, am Übergang Wartefläche / Fahrbahn bzw.
Busbucht auf einer Länge von 18,00 m einen Niederflurbusbordstein mit 16 cm
Auftritt zu setzen. Darüber hinaus werden die Wartebereiche der Haltestellen mit Leiteinrichtungen
für Sehbehinderte ausgestattet. Die bauliche Ausgestaltung orientiert sich
dabei an dem "Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum" von
Straßen.NRW.
Die
Leiteinrichtungen weisen folgende Elemente auf:
1
Aufmerksamkeitsfeld (Noppenplatten 30x30cm)
2
Richtungsfeld (Rippenplatten 30x30cm)
3
Leitstreifen (Rippenplatten 30x30cm)
4
Auffangstreifen (Rippenplatten 30x30cm)
5
Begleitstreifen (Betonplatten 30x30cm, anthrazit, glatt)
Fahrbahnerneuerung
Im Bereich der
Haltestellen wirken aus den Bremsvorgängen und dem Anfahren der Busse größere
Kräfte auf die Fahrbahn ein, als auf der „freien“ Strecke. Damit der Oberbau
diese Kräfte schadenfrei aufnehmen kann, werden die Fahrbahnbereiche zwischen
den gegenüberliegenden Haltestellen im Zuge der Haltestellenumbau- und -neubaumaßnahmen
gemäß RStO 2012, Bk 32, im Vollausbau erneuert und die Fahrbahnränder mit 2-
oder 3-tlg. Rinnen eingefasst.
3,5 cm Deckschicht SMA 8 S
8,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS
18,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
35,0 cm Schottertragschicht 0/45
_________________________________
65,0 cm Gesamtaufbau
Die
Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenberechnung auf ca. 1.065.800,00 €
Kostenträger
für die gesamte Maßnahme ist die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
16.06.2013 die „Infrastrukturmaßnahmen für den Stadtbus Rheine zur Erbringung
der ÖPNV-Leistungen ab 1. Januar 2014“ beraten.
Auf die Vorlage Nr. 293/13 wird verwiesen.
Am 9.07.2013 hat eine Besichtigungsfahrt mit
Vertreten aus dem Beirat und dem Bauausschuss stattgefunden.
Die Ergebnisse aus der Beratung und der
Besichtigungsfahrt wurden in der Sitzung des BA am 11.07.2013 erneut im BA
vorgestellt und zur Umsetzung empfohlen (Niederschrift BAU/042/2013).
Die VSR hat auf der Grundlage der Beratungen
einen Zuschussantrag beim Nahverkehrsverband Westfalen Lippe gestellt, der von
den Gesamtkosten voraussichtlich 888.300,00 € als zuschussfähig anerkennt. Die
verbleibenden nicht zuschussfähigen Kosten von ca. 177.500,00 € sollen durch
die Ausreichung der ÖPNV-Pauschale an die VSR finanziert werden.
Die Aufteilung ist aus der Anlage 1
ersichtlich. Die Lagepläne der Haltestellen mit den Ausbaumerkmalen sind als
Anlagen 2 bis 14 beigefügt.
2.
Busstopps: Mehr Sichtbarkeit und Sicherheit
an Haltestellen
Gesamtkosten ca.
12.852,00 €
finanziert durch Restbetrag ÖPNV-Pauschale ca. 2.000,00 €
Die Finanzierung
der Busstopps erfolgt nachrangig und in Abhängigkeit zur Finanzierung der nicht
zuschussfähigen Kosten der Maßnahme zu 1, da es sich bei den angegebenen Kosten
um geschätzte Werte handelt und die genaue Kostenentwicklung noch nicht absehbar
ist. Sollte die Finanzierung der Busstopps in 2014 nicht oder nicht vollständig
möglich sein, ist die Realisierung mit der ÖPNV-Pauschale für 2015 denkbar.
Hierzu wird dann erneut in einer gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des
Beirats im Januar 2015 berichtet und beraten.
Beschreibung der Busstopps
Ein kleiner Kasten hält Einzug an
den Haltestellen im Münsterland. Versehen mit zwei LEDs sorgt der
"Busstopp" dafür, dass die Fahrerinnen und Fahrer in der Dunkelheit
rechtzeitig erkennen, dass ein Fahrgast an der Haltestelle zusteigen möchte.
Die RVM ist bundesweit das erste
Unternehmen, das dieses Gerät einsetzt. An 8 ausgesuchten Haltestellen im
Bedienungsgebiet der RVM wurden in den letzten Wochen 2013 sogenannte
„Bus-Stopp-Lichter“ installiert. Diese sollen den Fahrern helfen, wartende
Fahrgäste an besonders dunklen Haltestellen besser zu erkennen.
Dazu reicht es, bei Sichtkontakt
zum Bus auf den Knopf am Busstopp zu drücken. Das Wechselblinklicht hat eine
hohe Reichweite und hilft dem Fahrer, schon auf größere Distanz den Fahrgast zu
erkennen und sicher an der Haltestelle anzuhalten.
Und das geht so: An dem
Haltestellenmast befindet sich ein kleines Kästchen mit einem Druckknopf. Sieht
der Fahrgast einen herannahenden Bus in der Ferne, kann er auf den Knopf
drücken und ein Blinklicht signalisiert dem Fahrer, dass an der Haltestelle ein
Fahrgast steht.
Die Testanlagen wurden an
Haltestellen angebracht, welche morgens und abends besonders dunkel und schwer
einsehbar sind.
An diese Idee möchte die
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine anknüpfen. Die StadtBus-Linien C6 und C7
im Südraum und auch die Linien C10 (Thieberg) und C12 (Saline/Naturzoo) bieten
mit Haltestellen außer Orts die Möglichkeit für „Bus-Stopp-Lichter“
einzusetzen, damit wartende Fahrgäste an dunklen Haltestellen besser erkannt
werden.
Insgesamt plant die VSR für ca.
30 Haltestellen im Liniennetz der VSR beidseitig Geräte vorzusehen, sowie für
weitere 10 Haltestellen Geräte vorzuhalten, bzw. als Ersatzgeräte einzulagern.
Hierzu können u.a. auch von den Stadtteilbeiräten entsprechende Haltestellen
vorgeschlagen werden, die dann geprüft und ausgestattet werden sollen.
Insgesamt möchte die VSR 80
„Bus-Stopp-Lichter“ in 2014 im Wert von jeweils 135,-€ (netto) anschaffen und
installieren. Die zur Förderung vorgeschlagene Investition (Angebot siehe
Anlage) beträgt damit insgesamt 10800,-€ (netto).
Herr Zunker stellt am 23.Januar
2014 in der gemeinsamen Bauausschusssitzung / Beirat „Verkehr“ ein entsprechendes
Gerät vor!
Anlagen:
Kostenzusammenfassung der Bushaltestellen
13 Lagepläne der einzelnen Haltestellen