Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Begründung:
Vorbemerkung:
Die
Stadtteilbeiräte sind Gremien für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement. Die
Bedingungen für das Gelingen von Beteiligung und Engagement in Kooperation mit
der Politik als Entscheidungsebene und der Verwaltung als Arbeitsebene werden
im Folgenden dargestellt. Sie soll mit Blick auf die Frage der Fortführung und
Neubesetzung der Stadtteilbeiräte eine Orientierungshilfe bieten, die Stadtteilbeiräte
weiterhin sowohl bürger- als auch entscheiderbezogen zu gestalten und einen
kontinuierlichen Optimierungsprozess zu begleiten.
Ausgangslage
Im Jahr 2000 beschloss der Rat der Stadt Rheine erstmals die Einrichtung von sog. Stadtteilbeiräten. In § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine heißt es dazu:
„Zur Aktivierung und
Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Fortsetzung des
stadtteillorientierten Dialogs zwischen Einwohner(inne)n, Rat und Verwaltung
wird für die Stadtteile Altenrheine, Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe, Dorenkamp/Dutum,
Elte, Eschendorf, Gellendorf/Südesch, Hauenhorst/Catenhorn, Mesum, Rodde/Kanalhafen,
Schotthock und für den Bereich Innenstadt/Hörstkamp je ein Stadtteilbeirat
gebildet.
Die räumliche Abgrenzung
der Stadtteile richtet sich nach den bei der Kommunalwahl bestehenden Stimmbezirken.
Um einen sinnvollen, stadtteilbezogenen Zuschnitt sicherzustellen, sind
geringfügige Abweichungen von den Stimmbezirksgrenzen ausnahmsweise zulässig.“
Näheres ergibt sich aus
den Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte.“
Die Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte enthalten
vergleichbar einer Geschäftsordnung Bestimmungen über
- die
räumliche Abgrenzung der Stadtteilbeiratsbezirke,
- die
Mitgliedschaft,
- den
Vorsitz,
- die
Einladung und Sitzungsleitung,
- die
Durchführung der Sitzungen,
- die
Aufgaben,
- das
Antragsrecht,
- die Bildung
von Arbeitsgruppen sowie
- die
Durchführung von Zukunftswerkstätten.
Aufgrund der Erfahrungen der Arbeit der Stadtteilbeiräte in
der Wahlperiode 2004-2009 wurden die Verfahrensregelungen im Dezember 2009 und
März 2010 in verschiedenen Punkten modifiziert, um diese an die Erfordernisse
einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Rat, Verwaltung und Stadtteilbeiräten
anzupassen. Die Modifizierungen beliefen sich im Wesentlichen auf Neuregelungen:
-
zur Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
-
zur beratenden Mitgliedschaft der politischen Vertreter(innen)
-
zum Vorsitz
-
zur Mitgliedschaft von stellv. sachkundigen Bürgern
-
zum Ausschluss auf Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall
Wesentliche Änderung zum
bisherigen Verfahren ist, dass die politischen Vertreter(innen) die Stadtteilbeiräte
nun mit beratender Stimme begleiten und nicht mehr zum Kreis der
stimmberechtigten Mitglieder der Stadtteilbeiräte gehören.
Jeder
Stadtteilbeirat besteht nun aus 12 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern
und bis zu 2
politische Vertreter(innen) pro Ratsfraktion, die dem Stadtteilbeirat beratend
zur Seite stehen.
Von vereinzelten
Stadtteilbeiräten wurde bemängelt, dass die beratenden Mitglieder nur noch sporadisch
bzw. gar nicht an den Sitzungen der Stadtteilbeiräte teilnehmen und dadurch die
Wertigkeit der Beiräte abnehme. Es wird befürwortet, bei Wiedereinrichtung der
Stadtteilbeiräte die Arbeit der Stadtteilbeiräte durch Teilnahme der beratenden
Mitglieder an den Sitzungen zu unterstützen.
Die Verfahrensregelungen haben sich ansonsten sowohl in
ihrer Anwendung als im Hinblick auf die Akzeptanz durch die beteiligten Akteure
bewährt.
Kurzüberblick in
Zahlen
Zu Beginn ein Kurzüberblick in Zahlen der letzten
Arbeitsperiode der Stadtteilbeiräte. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2009
erfolgten die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte und deren Arbeitsbeginn im April/Mai
2010.
Anzahl der
Sitzungen
Die Stadtteilbeiräte können in eigener Verantwortung die
Sitzungshäufigkeit festlegen. Durchschnittlich tagt jeder Stadtteilbeirat 3 bis
4- Mal pro Jahr, insgesamt fanden rund 34 Stadtteilbeiratssitzungen pro Jahr
statt. Der Tagungsrhythmus hat sich im Hinblick auf das Vorliegen von
geeigneten Themen und im Hinblick auf mögliche Überforderungen an das
Engagement der Mitglieder bewährt.
Anzahl der
Hinweiszettel und Anträge
Gemäß den Verfahrensregeln sind die Stadtteilbeiräte
gegenüber Rat und Verwaltung antragsberechtigt. Für die Verabschiedung eines
Antrags ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder eines
Stadtteilbeirates erforderlich.
Für kleinere Anfragen und Anregungen gibt es für die
Stadtteilbeiräte die Möglichkeit, von Hinweiszetteln Gebrauch zu machen.
Insgesamt erreichen Rat und Verwaltung durchschnittlich 19
Hinweiszettel und 6 Anträge pro Jahr. Die Menge der Hinweiszettel variiert von
Beirat zu Beirat.
Von einem Hinweiszettel wird deutlich öfter Gebrauch
gemacht. Insbesondere zu Beginn der Arbeitsperiode ist die Anzahl eindeutig
höher. Hat sich die Zusammenarbeit eingespielt, sinkt die Anzahl der eingereichten
Hinweiszettel. Über Hinweiszettel werden insbesondere auch Anfragen und
Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern kanalisiert und kurzfristig beantwortet
bzw. erledigt.
Altersstruktur und
Fluktuation der Mitglieder
Ein Mitglied eines Stadtteilbeirates ist durchschnittlich 58
Jahre alt. Der Anteil der männlichen Mitglieder überwiegt mit einem Anteil von
71 % gegenüber den weiblichen Mitgliedern der Stadtteilbeiräte mit 29 %.
Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden für die Dauer
der Wahlzeit des Rates gewählt, bleiben also im Regelfall 5 Jahre „im Amt“.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zu jeder Zeit
ohne Angabe von Gründen aus dem Stadtteilbeirat auszuscheiden. Die Statistik
belegt jedoch ein kontinuierliches Engagement der Mehrheit der Mitglieder der
Stadtteilbeiräte. Insgesamt sind in der bisherigen Arbeitsperiode der Beiräte 39
Mitglieder ausgeschieden (26 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder).
Häufigste Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft der
stimmberechtigten Mitglieder waren berufliche, familiäre oder Umzüge in andere
Städte. Bedauerlicherweise sind 3
Mitglieder verschiedener Beiräte verstorben.
Themen und
Projekte der Stadtteilbeiräte
Inhalte
Eine breite Themenpalette beschäftigte die Stadtteilbeiräte
in der vergangenen Arbeitsperiode. Dabei erfüllen die Stadtteilbeiräte unterschiedlichste
Funktionen. Sie sind:
-
Bindeglied zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft
-
Sprachrohr für die Bürgerschaft
-
-
Engagementbasis, Dinge ehrenamtlich und eigenverantwortlich in die
Hand zu nehmen
-
Netzwerker im Stadtteil.
Die Übersicht bietet einen Überblick über die behandelten
Themenfelder der Stadtteilbeiräte:
Themen |
Häufigkeit |
||||
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Gesamt |
|
Verkehrsinfrastruktur
im Stadtteil |
27 |
38 |
35 |
27 |
127 |
Kinder,
Familie, Senioren, Integrationsgedanken |
10 |
19 |
11 |
22 |
62 |
|
15 |
6 |
8 |
13 |
42 |
Begegnung,
Miteinander, Organisation von Festivitäten |
9 |
14 |
11 |
7 |
41 |
Stadtteilwettbewerb |
0 |
30 |
5 |
0 |
35 |
Natur-
und Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege |
6 |
12 |
10 |
5 |
33 |
Kontaktaufnahme
zu Vereinen/ Institutionen im Stadtteil |
7 |
2 |
4 |
2 |
15 |
Öffentlichkeitsarbeit;
Gestaltung von Homepages und |
3 |
8 |
2 |
0 |
13 |
Einzelhandels-
und Dienstleistungsinfrastruktur im Stadtteil |
2 |
4 |
4 |
3 |
13 |
Die Stadtteilbeiräte beschäftigen sich mit einer Vielfalt
von Themen. Die Themenfelder betreffen verschiedene Altersgruppen und
Interessen. Große Aufmerksamkeit erhalten haben vor allem Themen, die sich mit
der Verkehrsinfrastruktur im Stadtteil und mit Themen rund um Angelegenheiten
von Kindern, Familie, Senioren und Integrationsgedanken beschäftigen.
Anlass für die ehrenamtliche Durchführung eigener Projekte
bot der von Juni 2011 bis April 2012 von Stadt Rheine und Stadtwerken für
Rheine ausgelobte Stadtteilwettbewerb „Gemeinsam Zukunft gestalten“.
Zahlreiche Stadtteilbeiräte haben sich mit einem eigenen
Projekt an dem Wettbewerb beteiligt oder sind als Multiplikator für den
Ortsteil aufgetreten.
finanzielle
Unterstützung
Für die Durchführung eigener Projekte wurde durch den Rat
der Stadt Rheine jährlich ein Betrag in Höhe von 5000,00 € für die
Stadtteilbeiräte zur Verfügung gestellt.
Hier geht es darum, das bürgerschaftliche Engagement der
Beiräte aktiv zu unterstützen. Schwerpunktmäßig wurden folgende Projekte bisher
entweder ganz oder teilweise in Form eines Zuschusses gefördert:
-
-
Gestaltung eines Schaukastens als
-
Stadtteilbegegnungsfeste und –aktivitäten
-
Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Stadtteil
Dabei haben die Stadtteilbeiräte einen verantwortungsvollen
Umgang mit den finanziellen Mitteln bewiesen. Nicht in Anspruch genommene
Projektmittel fließen in den Gesamthaushalt der Stadt Rheine zurück.
Unterstützung der
Stadtteilbeiräte durch die Verwaltung
Die ehrenamtliche Arbeit der Stadtteilbeiräte benötigt die
Unterstützung der Verwaltung. Diese Unterstützung dient der rein praktischen
Arbeitserleichterung und auch der Wertschätzung des Bürgerengagements.
kontinuierliche
Unterstützung durch die Ansprechpartner(innen) der Verwaltung
In den Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte ist
die Benennung eines/einer Verwaltungsmitarbeiters/-mitarbeiterin in der
Funktion der/des Ansprechpartners/-in vorgesehen.
Für jeden Stadtteilbeirat gibt es eine/n sog. Paten/Patin,
die möglichst in dem jeweiligen Beiratsbezirk wohnt. Die/der
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin nimmt an den Sitzungen des Stadtteilbeirates
teil, bündelt Anfragen, ist über Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
informiert u.v.m.
Die kontinuierliche Unterstützung durch die/den Paten/in
hat sich bewährt und wird durch die Stadtteilbeiräte geschätzt.
Unterstützung durch
Erfahrungsaustausch
Einmal jährlich lädt die Verwaltung die Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtteilbeiräte zu einem allgemeinen
Erfahrungsaustausch ein. Themen für den Erfahrungsaustausch können seitens der
Vorsitzenden selbst benannt werden. Der Erfahrungsaustausch bietet den
Vorsitzenden die Gelegenheit sich über die Schwerpunkte der anderen
Stadtteilbeiräte zu informieren, Fragen loszuwerden und Hilfestellungen zu
bekommen.
Generell an interessierte Stadtteilbeiratsmitglieder
richteten sich die folgenden
Januar 2011 |
Schulung
Homepagemodul: Nutzung und
Anwendung eines eigenen Homepagemoduls (Nutzung durch
die Beiräte Bentlage/Wadelheim/ Wietesch/Schleupe,
Eschendorf, Hauenhorst/Catenhorn, Innenstadt/Hörstkamp und Schotthock |
Juni 2011 |
Wettbewerb „Gemeinsam
Zukunft gestalten“: Im Juni 2011
wurden die verschiedenen Projektvorschläge zum Wettbewerb eingereicht. Die
zweite Bewertungsphase endet im Februar 2012. Die Vorstellung und Prämierung
der Projekte erfolgt im April 2012 |
Januar 2013 |
Presseworkshop: Es wurde ein
Überblick über die Redaktionslandschaft in Rheine gegeben, Formen der
Öffentlichkeitsarbeit genannt und Übungen zum Pressetexte schreiben durchgeführt
|
Perspektiven
Die Entscheidung über die Einrichtung oder Fortführung der
Stadtteilbeiräte liegt in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Rheine.
Der vorgelegte zusammenfassende Darstellung sowie die
folgenden Perspektiven sollen zunächst lediglich eine Handlungsempfehlung für
die politischen Entscheidungsträger darstellen.
Eine Entscheidung über die Fortsetzung der
Stadtteilbeiratsarbeit sowie der Neubesetzung der Stadtteilbeiräte wird der
neue Rat der Stadt Rheine nach seiner Konstituierung im Juli 2014 treffen.
Sprungbrett zum
kommunalpolitischen Engagement
Die Stadtteilbeiräte stellen ein geeignetes Gremium dar,
sich für sein Wohnumfeld unmittelbar einzusetzen. Durch die Vernetzung mit
Politik und Verwaltung bieten die Stadtteilbeiräte Gelegenheit zur aktiven
Mitgestaltung in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen. Die Arbeit im
Stadtteilbeirat kann ein Sprungbrett für die Arbeit in ein politisches Gremium
sein.
Öffentlichkeitsarbeit
Es hat sich gezeigt, dass sich die Nachbesetzungen, nach
dem Ausscheiden von Mitgliedern in vereinzelten Stadtteilbeiräten, schwierig
gestalten. Es gilt, die Stadtteilbeiräte von Seiten der Verwaltung, der
politischen Vertreter und der Stadtteilbeiratsmitglieder zukünftig mehr zu bewerben.
Aufgaben der Stadtteilbeiräte
Die Stadtteilbeiräte haben sich
in der Vergangenheit bewährt. Sie sollten ihre stadtteilbezogenen Aufgaben
weiter fortführen. Bezogen auf ihre Betätigungsfelder sollte allerdings darauf
geachtet werden, dass die Stadtteilbeiräte sich dem Ursprungsgedanken
entsprechend nicht zu vorpolitischen Gremien entwickeln.
Empfehlungen für
die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte
Sofern der neue Rat der Stadt Rheine nach seiner
Konstituierung im Juli 2014 eine Fortführung der Stadtteilbeiräte beschließt,
kann unmittelbar danach mit der Neubesetzung der Gremien begonnen werden.
Grundsätzlich bleiben die Mitglieder der Stadtteilbeiräte
nach den Verfahrensregelungen bis zum Ende der Wahlzeit des Rates im Amt.
Folgender Zeitplan wird vorgeschlagen:
Juli 2014 |
Konstituierung
des neuen Rates der Stadt Rheine |
August/September
2014 |
HFA und Rat Grundsatzbeschluss
zu den Stadtteilbeiräten |
September/Oktober
2014 |
Beginn
öffentlicher Aufruf zur Mitwirkungsmöglichkeit in den Stadtteilbeiräten |
bis November
2014 |
Sammlung der
eingehenden Rückmeldungen Erarbeitung
eines Besetzungsvorschlags für das Vorschlagsgremium |
Dezember
2014 |
Benennung der
Stadtteilbeiratsmitglieder durch den Rat der Stadt Rheine |
Anfang 2015 |
konstituierende
Sitzungen der neuen Stadtteilbeiräte |