Betreff
Sachstandsbericht zur Arbeit der Stadtteilbeiräte
Vorlage
007/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Begründung:

 

Vorbemerkung:

Die Stadtteilbeiräte sind Gremien für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement. Die Bedingungen für das Gelingen von Beteiligung und Engagement in Kooperation mit der Politik als Entscheidungsebene und der Verwaltung als Arbeitsebene werden im Folgenden dargestellt. Sie soll mit Blick auf die Frage der Fortführung und Neubesetzung der Stadtteilbeiräte eine Orientierungshilfe bieten, die Stadtteilbeiräte weiterhin sowohl bürger- als auch entscheiderbezogen zu gestalten und einen kontinuierlichen Optimierungsprozess zu begleiten.

 

 

Ausgangslage

 

Im Jahr 2000 beschloss der Rat der Stadt Rheine erstmals die Einrichtung von sog. Stadtteilbeiräten. In § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine heißt es dazu:

 

 

„Zur Aktivierung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Fortsetzung des stadtteillorientierten Dialogs zwischen Einwohner(inne)n, Rat und Verwaltung wird für die Stadtteile Altenrheine, Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe, Dorenkamp/Dutum, Elte, Eschendorf, Gellendorf/Südesch, Hauenhorst/Catenhorn, Mesum, Rodde/Kanalhafen, Schotthock und für den Bereich Innenstadt/Hörstkamp je ein Stadtteilbeirat gebildet.

Die räumliche Abgrenzung der Stadtteile richtet sich nach den bei der Kommunalwahl bestehenden Stimmbezirken. Um einen sinnvollen, stadtteilbezogenen Zuschnitt sicherzustellen, sind geringfügige Abweichungen von den Stimmbezirksgrenzen ausnahmsweise zulässig.“

Näheres ergibt sich aus den Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte.“

 

Die Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte enthalten vergleichbar einer Geschäftsordnung Bestimmungen über

  1. die räumliche Abgrenzung der Stadtteilbeiratsbezirke,
  2. die Mitgliedschaft,
  3. den Vorsitz,
  4. die Einladung und Sitzungsleitung,
  5. die Durchführung der Sitzungen,
  6. die Aufgaben,
  7. das Antragsrecht,
  8. die Bildung von Arbeitsgruppen sowie
  9. die Durchführung von Zukunftswerkstätten.

 

Aufgrund der Erfahrungen der Arbeit der Stadtteilbeiräte in der Wahlperiode 2004-2009 wurden die Verfahrensregelungen im Dezember 2009 und März 2010 in verschiedenen Punkten modifiziert, um diese an die Erfordernisse einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Rat, Verwaltung und Stadtteilbeiräten anzupassen. Die Modifizierungen beliefen sich im Wesentlichen auf Neuregelungen:

-      zur Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder

-      zur beratenden Mitgliedschaft der politischen Vertreter(innen)

-      zum Vorsitz

-      zur Mitgliedschaft von stellv. sachkundigen Bürgern

-      zum Ausschluss auf Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall

 

Wesentliche Änderung zum bisherigen Verfahren ist, dass die politischen Vertreter(innen) die Stadtteilbeiräte nun mit beratender Stimme begleiten und nicht mehr zum Kreis der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtteilbeiräte gehören.

Jeder Stadtteilbeirat besteht nun aus 12 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern und bis zu 2 politische Vertreter(innen) pro Ratsfraktion, die dem Stadtteilbeirat beratend zur Seite stehen.

 

Von vereinzelten Stadtteilbeiräten wurde bemängelt, dass die beratenden Mitglieder nur noch sporadisch bzw. gar nicht an den Sitzungen der Stadtteilbeiräte teilnehmen und dadurch die Wertigkeit der Beiräte abnehme. Es wird befürwortet, bei Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte die Arbeit der Stadtteilbeiräte durch Teilnahme der beratenden Mitglieder an den Sitzungen zu unterstützen.

 

Die Verfahrensregelungen haben sich ansonsten sowohl in ihrer Anwendung als im Hinblick auf die Akzeptanz durch die beteiligten Akteure bewährt.

 

 

Kurzüberblick in Zahlen

 

Zu Beginn ein Kurzüberblick in Zahlen der letzten Arbeitsperiode der Stadtteilbeiräte. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2009 erfolgten die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte und deren Arbeitsbeginn im April/Mai 2010.

 

Anzahl der Sitzungen

 

Die Stadtteilbeiräte können in eigener Verantwortung die Sitzungshäufigkeit festlegen. Durchschnittlich tagt jeder Stadtteilbeirat 3 bis 4- Mal pro Jahr, insgesamt fanden rund 34 Stadtteilbeiratssitzungen pro Jahr statt. Der Tagungsrhythmus hat sich im Hinblick auf das Vorliegen von geeigneten Themen und im Hinblick auf mögliche Überforderungen an das Engagement der Mitglieder bewährt.

 

 

Anzahl der Hinweiszettel und Anträge

 

Gemäß den Verfahrensregeln sind die Stadtteilbeiräte gegenüber Rat und Verwaltung antragsberechtigt. Für die Verabschiedung eines Antrags ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder eines Stadtteilbeirates erforderlich.

Für kleinere Anfragen und Anregungen gibt es für die Stadtteilbeiräte die Möglichkeit, von Hinweiszetteln Gebrauch zu machen.

 

 

Insgesamt erreichen Rat und Verwaltung durchschnittlich 19 Hinweiszettel und 6 Anträge pro Jahr. Die Menge der Hinweiszettel variiert von Beirat zu Beirat.

 

Von einem Hinweiszettel wird deutlich öfter Gebrauch gemacht. Insbesondere zu Beginn der Arbeitsperiode ist die Anzahl eindeutig höher. Hat sich die Zusammenarbeit eingespielt, sinkt die Anzahl der eingereichten Hinweiszettel. Über Hinweiszettel werden insbesondere auch Anfragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern kanalisiert und kurzfristig beantwortet bzw. erledigt.

 

Altersstruktur und Fluktuation der Mitglieder

 

Ein Mitglied eines Stadtteilbeirates ist durchschnittlich 58 Jahre alt. Der Anteil der männlichen Mitglieder überwiegt mit einem Anteil von 71 % gegenüber den weiblichen Mitgliedern der Stadtteilbeiräte mit 29 %.

 

 

Die Mitglieder der Stadtteilbeiräte werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt, bleiben also im Regelfall 5 Jahre „im Amt“.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen aus dem Stadtteilbeirat auszuscheiden. Die Statistik belegt jedoch ein kontinuierliches Engagement der Mehrheit der Mitglieder der Stadtteilbeiräte. Insgesamt sind in der bisherigen Arbeitsperiode der Beiräte 39 Mitglieder ausgeschieden (26 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder).

Häufigste Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft der stimmberechtigten Mitglieder waren berufliche, familiäre oder Umzüge in andere Städte. Bedauerlicherweise sind 3 Mitglieder verschiedener Beiräte verstorben.

 

 

Themen und Projekte der Stadtteilbeiräte

 

Inhalte

 

Eine breite Themenpalette beschäftigte die Stadtteilbeiräte in der vergangenen Arbeitsperiode. Dabei erfüllen die Stadtteilbeiräte unterschiedlichste Funktionen. Sie sind:

-      Bindeglied zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft

-      Sprachrohr für die Bürgerschaft

-      Informationsplattform für stadtteilbezogene Themen in der Funktion eines Moderators (durch Informationen Transparenz schaffen)

-      Engagementbasis, Dinge ehrenamtlich und eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen

-      Netzwerker im Stadtteil.

 

Die Übersicht bietet einen Überblick über die behandelten Themenfelder der Stadtteilbeiräte:

 

Themen

Häufigkeit

2010

2011

2012

2013

Gesamt

Verkehrsinfrastruktur im Stadtteil
(Straßen, Schiene, ÖPNV, Wasser)

27

38

35

27

127

Kinder, Familie, Senioren, Integrationsgedanken

10

19

11

22

62

Information über Planungs- und Gestaltungsvorhaben im Stadtteil

15

6

8

13

42

Begegnung, Miteinander, Organisation von Festivitäten

9

14

11

7

41

Stadtteilwettbewerb

0

30

5

0

35

Natur- und Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege

6

12

10

5

33

Kontaktaufnahme zu Vereinen/ Institutionen im Stadtteil

7

2

4

2

15

Öffentlichkeitsarbeit; Gestaltung von Homepages und Informationsbroschüren für den Stadtteil

3

8

2

0

13

Einzelhandels- und Dienstleistungsinfrastruktur im Stadtteil

2

4

4

3

13

 

Die Stadtteilbeiräte beschäftigen sich mit einer Vielfalt von Themen. Die Themenfelder betreffen verschiedene Altersgruppen und Interessen. Große Aufmerksamkeit erhalten haben vor allem Themen, die sich mit der Verkehrsinfrastruktur im Stadtteil und mit Themen rund um Angelegenheiten von Kindern, Familie, Senioren und Integrationsgedanken beschäftigen.

 

Anlass für die ehrenamtliche Durchführung eigener Projekte bot der von Juni 2011 bis April 2012 von Stadt Rheine und Stadtwerken für Rheine ausgelobte Stadtteilwettbewerb „Gemeinsam Zukunft gestalten“.

Zahlreiche Stadtteilbeiräte haben sich mit einem eigenen Projekt an dem Wettbewerb beteiligt oder sind als Multiplikator für den Ortsteil aufgetreten.

 

finanzielle Unterstützung

 

Für die Durchführung eigener Projekte wurde durch den Rat der Stadt Rheine jährlich ein Betrag in Höhe von 5000,00 € für die Stadtteilbeiräte zur Verfügung gestellt.

Hier geht es darum, das bürgerschaftliche Engagement der Beiräte aktiv zu unterstützen. Schwerpunktmäßig wurden folgende Projekte bisher entweder ganz oder teilweise in Form eines Zuschusses gefördert:

 

-      Informationsbroschüren des Stadtteils

-      Gestaltung eines Schaukastens als Informationsplattform im Stadtteil

-      Stadtteilbegegnungsfeste und –aktivitäten

-      Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Stadtteil

 

Dabei haben die Stadtteilbeiräte einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln bewiesen. Nicht in Anspruch genommene Projektmittel fließen in den Gesamthaushalt der Stadt Rheine zurück.

 

 

Unterstützung der Stadtteilbeiräte durch die Verwaltung

 

Die ehrenamtliche Arbeit der Stadtteilbeiräte benötigt die Unterstützung der Verwaltung. Diese Unterstützung dient der rein praktischen Arbeitserleichterung und auch der Wertschätzung des Bürgerengagements.

 

kontinuierliche Unterstützung durch die Ansprechpartner(innen) der Verwaltung

 

In den Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte ist die Benennung eines/einer Verwaltungsmitarbeiters/-mitarbeiterin in der Funktion der/des Ansprechpartners/-in vorgesehen.

 

Für jeden Stadtteilbeirat gibt es eine/n sog. Paten/Patin, die möglichst in dem jeweiligen Beiratsbezirk wohnt. Die/der Ansprechpartner/Ansprechpartnerin nimmt an den Sitzungen des Stadtteilbeirates teil, bündelt Anfragen, ist über Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung informiert u.v.m.

Die kontinuierliche Unterstützung durch die/den Paten/in hat sich bewährt und wird durch die Stadtteilbeiräte geschätzt.

 

Unterstützung durch Erfahrungsaustausch

 

Einmal jährlich lädt die Verwaltung die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtteilbeiräte zu einem allgemeinen Erfahrungsaustausch ein. Themen für den Erfahrungsaustausch können seitens der Vorsitzenden selbst benannt werden. Der Erfahrungsaustausch bietet den Vorsitzenden die Gelegenheit sich über die Schwerpunkte der anderen Stadtteilbeiräte zu informieren, Fragen loszuwerden und Hilfestellungen zu bekommen.

 

Generell an interessierte Stadtteilbeiratsmitglieder richteten sich die folgenden Informationsveranstaltungen:

 

Januar 2011

Schulung Homepagemodul:

Nutzung und Anwendung eines eigenen Homepagemoduls

(Nutzung durch die Beiräte Bentlage/Wadelheim/

Wietesch/Schleupe, Eschendorf, Hauenhorst/Catenhorn, Innenstadt/Hörstkamp und Schotthock

 

Juni 2011

Wettbewerb „Gemeinsam Zukunft gestalten“:

Im Juni 2011 wurden die verschiedenen Projektvorschläge zum Wettbewerb eingereicht. Die zweite Bewertungsphase endet im Februar 2012. Die Vorstellung und Prämierung der Projekte erfolgt im April 2012

 

Januar 2013

Presseworkshop:

Es wurde ein Überblick über die Redaktionslandschaft in Rheine gegeben, Formen der Öffentlichkeitsarbeit genannt und Übungen zum Pressetexte schreiben durchgeführt

 

 

 

Perspektiven

 

Die Entscheidung über die Einrichtung oder Fortführung der Stadtteilbeiräte liegt in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Rheine.

Der vorgelegte zusammenfassende Darstellung sowie die folgenden Perspektiven sollen zunächst lediglich eine Handlungsempfehlung für die politischen Entscheidungsträger darstellen.

Eine Entscheidung über die Fortsetzung der Stadtteilbeiratsarbeit sowie der Neubesetzung der Stadtteilbeiräte wird der neue Rat der Stadt Rheine nach seiner Konstituierung im Juli 2014 treffen.

 

Sprungbrett zum kommunalpolitischen Engagement

 

Die Stadtteilbeiräte stellen ein geeignetes Gremium dar, sich für sein Wohnumfeld unmittelbar einzusetzen. Durch die Vernetzung mit Politik und Verwaltung bieten die Stadtteilbeiräte Gelegenheit zur aktiven Mitgestaltung in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen. Die Arbeit im Stadtteilbeirat kann ein Sprungbrett für die Arbeit in ein politisches Gremium sein.

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Es hat sich gezeigt, dass sich die Nachbesetzungen, nach dem Ausscheiden von Mitgliedern in vereinzelten Stadtteilbeiräten, schwierig gestalten. Es gilt, die Stadtteilbeiräte von Seiten der Verwaltung, der politischen Vertreter und der Stadtteilbeiratsmitglieder zukünftig mehr zu bewerben.

 

Aufgaben der Stadtteilbeiräte

 

Die Stadtteilbeiräte haben sich in der Vergangenheit bewährt. Sie sollten ihre stadtteilbezogenen Aufgaben weiter fortführen. Bezogen auf ihre Betätigungsfelder sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Stadtteilbeiräte sich dem Ursprungsgedanken entsprechend nicht zu vorpolitischen Gremien entwickeln.

 

 

Empfehlungen für die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte

 

Sofern der neue Rat der Stadt Rheine nach seiner Konstituierung im Juli 2014 eine Fortführung der Stadtteilbeiräte beschließt, kann unmittelbar danach mit der Neubesetzung der Gremien begonnen werden.

 

Grundsätzlich bleiben die Mitglieder der Stadtteilbeiräte nach den Verfahrensregelungen bis zum Ende der Wahlzeit des Rates im Amt. Folgender Zeitplan wird vorgeschlagen:

 

Juli 2014

Konstituierung des neuen Rates der Stadt Rheine

August/September 2014

HFA und Rat

Grundsatzbeschluss zu den Stadtteilbeiräten

September/Oktober 2014

Beginn öffentlicher Aufruf zur Mitwirkungsmöglichkeit in den Stadtteilbeiräten

bis November 2014

Sammlung der eingehenden Rückmeldungen

Erarbeitung eines Besetzungsvorschlags für das Vorschlagsgremium

Dezember 2014

Benennung der Stadtteilbeiratsmitglieder durch den Rat der Stadt Rheine

Anfang 2015

konstituierende Sitzungen der neuen Stadtteilbeiräte