Betreff
Sekundarschule Rheine-Stadt Präzisierung der Raum- und Funktionsbeschreibung
Vorlage
011/14
Aktenzeichen
I-5.21-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Schulausschuss beschließt das in Anlage 1 beigefügte Pflichtenheft zur Raum- und Funktionsbeschreibung.

 

2. Der Bauausschuss beschließt das in Anlage 1 beigefügte Pflichtenheft zur Raum- und Funktionsbeschreibung und beauftragt die Verwaltung, dieses als Grundlage für die Erstellung der weiteren Projektplanung zu verwenden.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 02.10.2012 die Errichtung von zwei teilintegrierten Sekundarschulen im gebundenen Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2013/14 beschlossen. Als einer der beiden Standorte wurde die Fürstenberg-Realschule festgelegt. Dort ging die Sekundarschule Rheine-Stadt ab dem Sommer 2013 nach erfolgten Umbaumaßnahmen mit 3 Eingangsklassen in Betrieb.

 

Am 21.11.2012 beschloss der Schulausschuss das zur Erstellung der Sekundarschule erforderliche Raumprogramm. Dieses Raumprogramm wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 26.06.2013 nach verschiedenen Planungsrunden unter Berücksichtigung schulpädagogischer und –fachlicher Anforderungen und Bedarfe aktualisiert und beschlossen.

 

Von der Fachverwaltung Hochbau der Stadt Rheine wurde auf Grundlage des beschlossenen Raumprogramms ein erweiterter Vorentwurf in einer Standortuntersuchung in 2 Standortvarianten in Abstimmung mit der Schulverwaltung und der Schulleitung entwickelt.

 

Mit Datum vom 26.11.2013 beantragen die CDU und die FDP als Fraktionen im Rat der Stadt Rheine, für die geplante Umbaumaßnahme der Sekundarschule „ Rheine-Stadt“ ein Verfahren zu entwickeln, in dem diese Maßnahme unter Berücksichtigung der entsprechenden inhaltlichen und räumlichen Vorgaben unter Beteiligung interessierter Architekturbüros geplant, vorgestellt und realisiert werden kann.

 

Als ein mögliches Verfahren wird als Beispiel eine Mehrfachbeauftragung von verschiedenen Architekturbüros benannt. Um in einer Mehrfachbeauftragung einheitliche Planungsanforderungen aufstellen zu können, müssen bestimmte Angaben in einer Raum- und Funktionsbeschreibung quasi wie in einem Pflichtenheft präzisiert werden. Diese Konkretisierung ist ebenfalls erforderlich, um eine Vergleichbarkeit in einer abschließenden Beurteilung von verschiedenen Vorentwürfen zu gewährleisten. Trotzdem soll eine möglichst große Freiheit in der Vorplanung den Planenden ermöglicht werden, um eine möglichst große Bandbreite sowohl inhaltlich, als auch finanziell zu erhalten.

 

In verwaltungsinternen Planungsrunden und gemeinsam mit der Schulleitung wurde diese präzisierte Raum- und Funktionsbeschreibung erstellt, die der Vorlage als Anlage 1 beiliegt. Darin sind die verschiedenen Funktionsbereiche unter Festlegung der Erfordernis, der Größenordnung, der Funktionszusammengehörigkeit, etc. konkretisiert und erfasst worden.

 

Neben den Klassenräumen und den Differenzierungsräumen, die aufgrund der Rahmenvorgaben des Landes unstrittig sind, wurden vor allem die Fachräume einer kritischen Betrachtung unterzogen und in den Planungsrunden ausführlich diskutiert:

 

- Erfordernis eines 2. PC-Raumes, alternativ zu einer Ausstattung für 1 Klasse mit Laptops:

 

Die Schulleitung begründet die Notwendigkeit eines 2. PC-Raumes in folgender Stellungnahme:

 

  • Ein Laptopwagen müsste durch das Haus gefahren werden, um in normalen Klassenräumen zum Einsatz zu kommen und

würde durch die unweigerlicher Erschütterungen die Anfälligkeit der Geräte für Reparaturen erheblich erhöhen.

  • Die schulische Handhabung ist schwierig, wenn nur Teile von Klassen einen Arbeitsauftrag bekommen, müssen sie sich vom Lehrer die Geräte aushändigen lassen.

Zu dieser Zeit wäre der Rest der Klasse alleine. Diese Vorgehensweise birgt u. a. Sicherheitsrisiken, die wir nicht eingehen möchten.

  • Eigene Laptops von den Schülern anschaffen zu lassen erscheint mir nicht durchführbar, da die Kosten für Eltern auch ohne dieses recht hoch sind zu Beginn eines Schuljahres.
  • Eine W-Lan-Fähigkeit für das gesamte Gebäude müsste sicher gestellt sein.

 

 

- Erfordernis eines gesonderten Elternsprechzimmers, alternativ in einer Doppelnutzung:

 

Die Schulleitung begründet die Notwendigkeit eines gesonderten Elternsprechzimmers in folgender Stellungnahme:

 

Ein eigenes Elternsprechzimmer ist für uns schon deshalb von großer Bedeutung,

  • weil wir der Zusammenarbeit mit Eltern einen besonderen Stellenwert einräumen,
  • weil Lehrer ungestört und unbeobachtet mit Eltern reden können sollen,
  • weil bei einer Mehrfachnutzung eines Sprechzimmers immer eine Störung durch andere Nutzer möglich wäre,
  • weil auch Lehrer in ihrer Elternarbeit nicht den angemessenen Rahmen vorfinden würden.

 

In dem beschlossenen Raumprogramm waren 2 Unterrichtsräume für Werken und 1 Maschinenraum vorgesehen. In Gesprächen mit der Schulleitung kam man zu dem Ergebnis, dass auf einen der beiden Unterrichtsräume für Werken verzichtet werden kann. Diese Nutzung kann kompensiert werden durch die Nutzung des Textilraumes.


Anlagen:

 

Anlage 1: Raum- und Funktionsbeschreibung als Pflichtenheft