Betreff
Ausbau Steinburgweg (53014 - 120) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L 13, Kennwort: " An der Steinburg" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
136/14
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.


Begründung:                           

 

1.    Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Der Steinburgweg verläuft parallel zur B 70 auf östlicher Seite und liegt im Stadtteil Wadelheim. Er stellt eine Verlängerung der Sassestraße dar. Die auszubauende Straße beginnt an der Wadelheimer Chaussee, führt an einer Radwegeeinmündung (ehem. Bahntrasse) vorbei und reicht bis zum Ohner Weg, wo sich der Unterführungsbereich zum Salzweg anschließt. Diese Wegebeziehung wird stark frequentiert.

Aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist sie als Anliegerstraße einzustufen, in einem lange bestehenden Wohngebiet. Sie ist zurzeit als T-30-Zone ausgeschildert und dient der Erschließung, nimmt aber auch Durchgangsverkehr auf.

 

2.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Straße Steinburgweg befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. L 13, Kennwort: „An der Steinburg“. Sie ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Fahrbahnbreite von 9,00 m festgesetzt, verfügt derzeit über eine Breite von 8,80m. Nördlich der Kreuzung „ Steinburgring“ verringert sich die Parzellenbreite der Straße auf etwa 8,00 m. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei ca. 250 m.

Zum Schutz der Fußgänger soll der Steinburgweg nun einem endgültigen Ausbau zugeführt werden.

 

Der Ausbau soll als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip (Separation) mit Gehwegen erfolgen.  

 

3.    Bestandssituation:

 

Der Steinburgweg ist eine provisorisch befestigte Straße. Etwa im Jahre 1972 erhielt die Straße einen Schmutz – und Regenwasserkanal.

Die heutige asphaltierte Fahrbahn weist Unebenheiten und Absenkungen auf, die auf einen unzureichenden Straßenaufbau hinweisen (ca. 20-30 cm Oberbau). Für Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen. Die mangelhafte Beleuchtung wirkt sich besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus. Durch die hohe Längsneigung der Straße besteht zudem ein erhöhtes Gefahrenpotential im Winter.

 

4.    Notwendige Breiten der einzelnen Abschnitte /Ausbaumerkmale

 

4.1    Steinburgweg (Wadelheimer Chaussee bis Kurve/ Tempo-30-Zone)

 

Der Steinburgweg wird im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone hergestellt. Die Asphaltfahrbahn mit ihren wechselnden Breiten von 3,50 m bis 5,50 m (6,75 m in der Kurvenaufweitung) soll beidseitig mit Gehwegen ausgestattet werden. Zur Einfassung werden Rundbordsteine r=5 cm mit einer 30 cm breiten Rinne verwendet.

Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Rundbord r=2 cm abgesenkt.

Ziel der Planung ist es, in diesem Abschnitt des Steinburgweges aufgrund der beiseitigen Bebauung auch beidseitige Gehwege anzulegen. Da die Parzellenbreite der öffentlichen Verkehrsfläche im Verlauf des Straßenzuges variiert, kann in einem Teilbereich (vom Stichweg Steinburgweg bis Kurve) lediglich ein überfahrbarer  Gehweg angelegt werden. Die ca. 1,50 m bis 1,75 m breiten Gehwege werden in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt. Der überfahrbare Gehweg erhält einen Belag mit Pflastersteinen d=8cm und ein Rundbord r=2cm.

Zur Senkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit wird die Fahrbahn durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten wiederholt verschwenkt. Die Fahrbahnbreite wird auf 3,50 m reduziert. Die Grünbeete erhalten eine Breite von 2,00 m.

Die Begegnung von Lkw und Pkw ist in diesem Abschnitt gewährleistet, die Begegnung zweier Lastkraftwagen ist nicht möglich.

 

4.2    Steinburgweg (Kurve bis Ohner Weg/ Tempo-30-Zone)

 

Dieser Abschnitt wird ebenfalls im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone hergestellt. Zur Einfassung werden Rundbordsteine r=5 cm auf der Gehwegseite und Rundbordsteine mit r=2cm auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite mit einer 30 cm breiten Rinne verwendet.

 

Die Asphaltfahrbahn wird in 5,50 m (bis ca. 6,75 m) Breite erstellt. Der ca. 1,50 m breite Gehweg wird in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt.

 

Entlang der nordwestlichen Fahrbahnseite wird ein überfahrbares Rundbord mit einem dahinterliegenden befestigten Streifen von etwa 50cm eingebaut, um Begegnungsverkehr von größeren Fahrzeugen zu erleichtern.

 

Die seitliche Böschung muss sowohl zum Gehweg hin als auch zum befestigten Seitenstreifen hin mit L-Steinen bzw. Winkelstützen abgefangen werden.

 

5.    Entwässerung

 

Der Steinburgweg wird über eine 30 cm breite Rinne mit Ablauf und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal entwässert.

 

6.    Beleuchtung

 

Im Ausbaubereich des Steinburgweges befinden sich auf einer Länge etwa von 250 Metern zurzeit nur 4 Stück veraltete Leuchten. Für den Steinburgweg sind daher energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

7.    Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.    Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau des Steinburgweges von der Wadelheimer Chaussee bis zum Kurvenbereich/Beginn der Böschung handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegeranteil).

Vom Kurvenbereich/Beginn der Böschung bis zum Ohner Weg ist die Straße nicht zum Anbau bestimmt. Daher können hierfür keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.

 

9.    Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau des Steinburgweges erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2014.

 

10.  Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2014 vorgesehen.


Anlage:

 

  1. Lageplan zur Offenlage, M. 1:-