Betreff
Ausbau Wadelheimer Chaussee "Stichweg" (53014-111) - Offenlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: " Wadelheim-Ost/Sassestraße" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
149/14
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.


Begründung:

 

1.   Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Der geplante Stichweg der Wadelheimer Chaussee befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort „Wadelheim-Ost/Sassestraße“. Der Stichweg beginnt kurz vor der Brücke über die B 70 und verläuft in südliche Richtung parallel zum Goldammerweg und zur B 70. Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Die Stichstraße, die etwa 36 m lang ist, wird als reine Wohnstraße eingestuft.

 

Inzwischen sind die angrenzenden Grundstücksparzellen der Stichstraße bebaut, so dass die Straße einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Der Stichweg Wadelheimer Chaussee ist aufgrund seiner  Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Der angrenzende Hauptzug der Wadelheimer Chaussee, eine Kreisstraße, ist mit einer Geschwindigkeit von 50km/h ausgeschildert.

Der Ausbau des Stichweges soll als verkehrsberuhigter Bereich im niveaugleichen Mischprinzip erfolgen.

 

3.   Notwendige Breiten:

 

Wadelheimer Chaussee „Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich):

         

Zur Verkehrsberuhigung innerhalb der 6,00 m breiten Straßenparzelle werden ein Grünbeet in einer Breite von 1,50 m und ein Parkstand von 2,00 m Breite eingeplant. Weitere Parkstände können aufgrund der geringen Parzellenbreite und der Zufahrtsbereiche nicht zur Verfügung gestellt werden.

Das Grünbeet, das zur Einengung und Verschwenkung der Fahrbahn dient, erhält eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Der Parkstand wird in anthrazitfarbigem Pflaster erstellt. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m.

Um in der Mischfläche den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

4.   Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal. Zusätzlich ist eine querverlaufende Rinne am Beginn des Stichweges vorgesehen.

 

5.   Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m einge­plant.

 

6.   Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.   Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau des Stichweges Wadelheimer Chaussee handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

            

8.  Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer  2014.

            

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, ohne Maßstab