Betreff
Antrag vom Wassersportverein Rheine e.V. auf Zuwendung für den Einbau einer Schließanlage am Bootshaus.
Vorlage
165/14
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, den Antrag vom Wassersportverein Rheine e.V., Helenenweg/Kettelerufer 98, 48431 Rheine, auf Zuwendung für den Einbau einer Schließanlage für das Bootshaus, abzulehnen.


Begründung:

 

Der Antrag vom Wassersportverein (WSV) datiert vom 30.01.2014 und ist am 03.02.2013 bei der Verwaltung eingegangen.

 

Begründet wird die Maßnahme vom Verein durch folgende Aspekte:

 

·         Diebstähle erfolgten aus geschlossenen Bereichen durch (ehemalige) Vereinsmitglieder aufgrund zu weniger Schließkreise.

·         Die Rückgabe ausgegebener Schlüssel sei nicht realisierbar, da der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachgekommen werde bzw. die Anschriften der betroffenen Personen nicht mehr aktuell seien.

·         Die vorhandene Schließanlage sei überaltert.

·         Aufgrund der vielen Schlüssel erkenne die Versicherung das System nicht mehr als Sicherheitseinrichtung an.

·         Die Neuanschaffung verlorener und verschlissener Schlüssel mit 40-50 € je Stück stehe in keinem Verhältnis.

·         Verhindert werden sollten weitere Sachbeschädigungen durch (ehemalige) Mitglieder.

 

Im Zuge einer entsprechenden Nachfrage über die Höhe der beantragten Zuwendung – entsprechende Angaben wurden in dem Zuwendungsantrag nicht eingetragen – wurde mit Mail vom 17.02.2014 die Begründung erweitert:

 

Der Verein sei „gezwungen“, bezüglich der Sicherheit am Bootshaus tätig zu werden. Über Nacht werde eine Alarmanlage über eine Firma scharf geschaltet und habe in den beiden letzten Jahren dazu geführt, dass keine weiteren Einbrüche in das Bootshaus erfolgt seien.

Durch die – nach Einbau der Schließanlage – bei Bedarf auslesbaren Schlüssel solle erreicht werden, dass auch die Diebstähle über Tag und die unbefugten Zutritte zum Gebäude vermieden werden könnten.

In letzter Zeit würden häufiger Nichtmitglieder im Gebäude und sogar beim Training im Kraftraum angetroffen, die hierauf angesprochen keinerlei Unrechtbewusstsein zeigten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind auch mit der vorgenannten Begründung vom WSV die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt:

 

1.     Eine Förderung für den Einbau der Schließanlage als Sportgerät im Sinne von

      Ziffer 2 der Sportförderrichtlinien scheidet aus.

 

2.     Somit kommt ausschließlich eine Zuwendung nach Ziffer 7 der Förderrichtlinien für Erwerb, Bau und Ausstattung von Sporteinrichtungen und Sportheimen in Betracht.

      Nach Ziffer 7.1 werden „zur Optimierung der Infrastruktur im sportlichen Bereich geeignete bauliche Einrichtungen sowie erforderliche Einrichtungsgegenstände“ gefördert.

      Der Einbau der neuen Schließanlage führt aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer Verbesserung der Sportinfrastruktur, sportliche Aktivitäten werden hierdurch nicht verbessert, vereinfacht oder ausgeweitet.

      Durch die oben stehenden Begründungen wird deutlich, dass ausschließlich beabsichtigt ist, zukünftig Diebstähle, Sachbeschädigungen und unbefugtes Betreten der Räumlichkeiten zu vermeiden.

      Außerdem wird der Einbau der Schließanlage nicht angestrebt, weil die vorhandenen Schlösser nicht mehr funktionsfähig bzw. sicher sind, sondern weil durch die bisherige Praxis von Schlüsselausgaben und –rückforderungen keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten mehr gegeben sind.
Auch diesbezüglich ist somit der geplante Einbau einer Schließanlage aus sportfachlicher Sicht nicht erforderlich.

     

      Die beschriebene Problematik ist nachvollziehbar und glaubhaft dargestellt, ändert jedoch nichts an der Einschätzung, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt sind und dem Antrag dadurch der gewünschte Erfolg versagt bleiben muss.

      Der Entscheidungsvorschlag wurde im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband formuliert.

 

      Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.


Anlage: Antrag vom Wassersportverein Rheine e.V. auf Zuwendung für den

             Einbau einer Schließanlage am Bootshaus