Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Sportausschuss gewährt dem TV Jahn-Rheine e.V., Germanenallee 4, 48429 Rheine, für den Bau einer Turnhalle mit Gymnastikräumen einen Zuschuss in Höhe von maximal 390.000,00 €.

          Die Auszahlung erfolgt über insgesamt vier Jahre mit nachstehenden Be-        trägen:

 

          2014:                     90.000,00 €

          2015:                   100.000,00 €

          2016:                   100.000,00 €

          2017:                   100.000,00 €

 

  1. Die zusätzlich zu erwartenden Betriebskosten werden als förderfähig im Sinne der Sportförderrichtlinien (Ziffer 1.1) anerkannt.

 

  1. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Rahmenbedingungen (Raum- und Sportkonzept) keine wesentlichen Änderungen im Verhältnis zur dargestellten Planung erfahren, die finanzielle Beteiligung des Kreises im vorgesehenen Umfang sichergestellt und der angestrebte Erbbaurechtsvertrag für die Dauer von mindestens 25 Jahren abgeschlossen wird sowie die erforderlichen baurechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungen vor Beginn der Maßnahme eingeholt werden.      

 

  1. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2014 die notwendigen Finanzmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.

Begründung:

 

Der TV Jahn-Rheine hat seinen Antrag, datiert vom 23.10.2013, am 29.10.2013 beim Sportservice eingereicht. Er ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass

 

·           der Sportentwicklungsplan bereits vor einigen Jahren herausgestellt habe, dass in Rheine ein Bedarf an kleinen Sportraumeinheiten bestehe. Dieser Bedarf sei aus Sicht des Vereins auf Grund des anhaltenden Trends u.a. in den Bereichen Fitness- und Gesundheitssport, kreativ-musische Sportarten und Kleinkinderangebote weiter gestiegen. Dieser Bedarf solle mit dem Bau einer Sporthalle, zwei Gymnastikräumen und einem Gerätebereich Rechnung getragen werden.

 

·           Da der Sportpark an der Germanenallee an der östlichen Grenze der Stadt liege, bestehe der Bedarf an den vorgesehenen Sporträumen vor allem im westlichen Teil der Stadt. Dieser könne mit dem Bau der Sporträume auf dem Gelände der Berufsschulen umgesetzt werden.

 

·           Das Projekt „Sportforum West“ verfolge einen außerordentlich innovativen Ansatz, denn es solle in Kooperation mit den beiden Berufsschulen des Kreises Steinfurt umgesetzt werden.

      Da beide Schulen einen großen Bedarf an zusätzlichem Sportraum hätten, sei es für den Kreis als Schulträger denkbar, einen Teil der Kosten zu tragen. Dieses gelte sowohl für die Investitionen wie auch den Betrieb. Das Sportforum werde entsprechend partnerschaftlich genutzt. Da die Überschneidungen nur marginal seien, sei ein ungewöhnlich großer Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger in Rheine zu einem vergleichsweise niedrigen Beitrag zu realisieren.

 

·           Das Projekt befinde sich in der Prüfungsphase des Kreises Steinfurt (Anmerkung: Zwischenzeitlich wurden die erforderlichen Beschlussfassungen im Kreistag gefasst). Daher werde der Antrag vorbehaltlich der Zusage des Kreises gestellt. Zudem lägen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Kostenschätzungen vor. Eine genaue Kostenberechnung sei erst im Anschluss an eine Zusage des Kreises Steinfurt möglich. Dann könne auch die genaue Höhe des beantragten Zuschusses bei der Stadt Rheine beziffert werden.

 

 

Gemäß vom Verein vorgelegter Kostenschätzung ist mit Gesamtkosten i.H.v. 3.000.000,00 € zu rechnen.

Der Eigenanteil des Vereins wird mit insgesamt 1.110.000,00 € angegeben, der Anteil des Kreises Steinfurt beträgt demnach 1.500.000,00 €, die Zuwendung der Stadt Rheine wurde mit 390.000,00 € angesetzt, die sich wie folgt verteilen soll:

 

2014:          104.000,00 €

2015: 156.000,00 €

2016: 130.000,00 €

 

Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, am Schulstandort Rheine die für den Sportunterricht an den Berufskollegs des Kreises erforderlichen räumlichen Kapazitäten zu schaffen und dazu mit dem Turnverein Jahn-Rheine 1885 e.V. zur gemeinsamen Nutzung einer vom Verein zu errichtenden Sportstätte einen Nutzungsvertrag sowie einen Erbbaurechtsvertrag zu schließen.“

Insoweit ist die erforderliche Zustimmung seitens des Kreises Steinfurt inzwischen erfolgt.

 

Im Anschluss an diese Entscheidung hat der TV Jahn-Rheine sein Konzept Vertretern der Verwaltung am 24. Januar 2014 vorgestellt. Die als Grundlage genutzte Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die aus Sicht der Verwaltung für die Entscheidung über den Zuschussantrag wesentlichen Informationen werden nachfolgend dargestellt:

 

·           Der TV Jahn-Rheine habe auf der linken Emsseite 1.672 Mitglieder, dies entspreche einem Anteil von 29 Prozent der Gesamtmitglieder. Diesen Mitgliedern sollten Sportmöglichkeiten in relativer Wohnortnähe angeboten werden.

·           In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Kreistages vom 17.12.2013 (s.o.) werde der TV Jahn-Rheine das Sportforum bauen, der Kreis werde im Wege eines Erbbaurechtsvertrages das Grundstück – gelegen Ecke Sprickmannstraße und Alter Neuenkirchener Weg (s. Lageplan als Anlage 3) – für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren zur Verfügung stellen und Nutzungszeiten in der Halle mieten.

      Anmerkung: Eine mindestens fünfundzwanzigjährige Vertragslaufzeit ist Grundbedingung für die Förderung von Baumaßnahmen.

·           Im Erdgeschoss geplant seien ein Eingangsbereich (mit personeller Betreuung/Beratung), ein Fitnessgeräteraum, ein Mehrzweckraum sowie eine Einfachturnhalle. Außerdem seien insgesamt 6 Umkleide- und Sanitärräume vorgesehen.

·           Im Obergeschoss würden zwei weitere Mehrzweckräume eingerichtet.

·           Die Zuwegung bzw. der Eingang erfolge über die Sprickmannstraße, geplant sei die Schaffung von insgesamt 45 zusätzlichen Parkplätzen für die Nutzerinnen und Nutzer.

·           Das Sportkonzept sei vor allem auf innovativen Angeboten und Kooperationen ausgelegt (z.B. LernOrt Bewegung für 0 bis 6-jährige, Familienprogramme, LSB-Programm „Aktiv älter werden“, Inklusionsprojekte mit dem Behindertensportverband), so dass überwiegend neues und zusätzliches Klientel angesprochen werden solle.

      Eine Umverteilung in der Weise, dass Übungsgruppen aus städtischen Turn- und Sporthallen in das Sportforum West wechselten, sei nicht geplant, da die Kosten für eine Trainingsstunde nach derzeitiger Kalkulation etwa 16,00 € betrügen.

·           Die Gesamtfinanzierungssumme bleibe weiterhin bei 3.000.000,00 €. Eine Summe von 1.500.000,00 € werde vom Kreis Steinfurt über Mietzahlungen finanziert.

      Der Zuwendungsantrag solle unverändert 390.000,00 € beantragen. Dies entspreche einer Förderung von 30 Prozent der voraussichtlich anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 1.300.000,00 € gemäß Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien (Höchstförderung für Neubaumaßnahmen). Dieser Betrag ergibt sich durch Halbierung der Gesamtbauskosten (1.500.000,00 €) abzüglich der nicht zuschussfähigen Kosten für den Eingangs- bzw. Aufenthaltsbereich. Somit liege auch der Eigenanteil vom TV Jahn-Rheine konstant bei 1.110.000,00 €.

·           Mit der weiteren Planung und Bauausführung sei das Architekturbüro Mrotzkowski aus Oldenburg beauftragt worden.

 

Um die gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Rheine erforderliche baufachliche Stellungnahme seitens des Fachbereiches 5/Planen und Bauen zu ermöglichen, hat am 05.02.2014 ein weiteres Treffen stattgefunden, an dem auch der ausführende Architekt vom Büro Mrotzkowski, Herr Bernd von Sass, sowie zwei Mitarbeiterinnen aus dem Fachbereich 5 teilgenommen haben.

 

In diesem Gespräch wurde deutlich, dass der derzeitige Planungsstand die Grundkonzeption abbilde. Allerdings befinde man sich laut Herrn von Sass noch in einer sehr frühen Planungsphase, die durchaus zu Veränderungen in Detailfragen führen könnten. Auf das Sport- sowie das Finanzkonzept seien aber keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Mögliche Veränderungen würden sich voraussichtlich in marginaler Weise für das Raumprogramm ergeben, da die Detailkonzeption zusammen mit dem Kreis Steinfurt abgestimmt werde. Die grundsätzliche Einverständniserklärung seitens des Kreises Steinfurt zum Raumprogramm ist durch entsprechende Unterschrift auf dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben dokumentiert.

Ein Vorentwurf mit Planungsstand vom 11.02.2014 ist dem als Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen; beigefügt sind ebenfalls die Berechnungen der Bruttogrundflächen (Anlage 5) sowie der Nettogrundflächen (Anlage 6).

 

Bestätigt wurde im Rahmen dieses Treffens, dass in den Gesamtkosten von 3.000.000,00 € die Investitionen für die festen Sporteinrichtungen (Seile, Ringe…) wie auch die losen Sportgeräte (Fitnessgeräte, Netze…) enthalten sind, so dass für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich keine bzw. lediglich geringe Zuwendungen beantragt würden.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass nach Fertigstellung und Aufnahme der sportlichen Aktivitäten zusätzliche Betriebskosten entstehen werden. Hieraus ergeben sich dauerhafte Auswirkungen auf den Sportetat.

Gemäß Ziffer 1.1 der Sportförderrichtlinien werden Betriebskosten – je nach Kinder- und Jugendanteilen in den jeweiligen Vereinen – in einer Bandbreite von 5 bis 25 Prozent bezuschusst; der TV Jahn-Rheine überschreitet mit aktuell 47,72 Prozent Kinder- und Jugendlichenanteil die erforderlichen Grenze (40,00 Prozent) für die Maximalförderung deutlich, so dass davon auszugehen ist, dass dauerhaft 25 Prozent der Betriebskosten zu erstatten sind.

 

Als Anlage 7 beigefügt ist eine Kostenschätzung des Vereins über die aus seiner Sicht zu erwartenden Betriebskosten. Sie wurden anteilmäßig auf der Grundlage für die bereits vom TV Jahn-Rheine betriebenen Gebäude auf 49.593,42 € geschätzt und erscheinen aus Sicht der Verwaltung angemessen.

Lediglich hinsichtlich der Darlehenzinsen ist bei einer Kreditaufnahme von 1.000.000,00 € und den aktuellen Zinssätzen am Markt in den ersten Jahren mit höheren Beträgen zu rechnen, so dass die Verwaltung von zusätzlich zu leistenden Betriebskostenzuschüssen in Höhe von ca. 13.000,00 € jährlich ausgeht; die Berechnung vom Verein stellt einen Mittelwert (mit abnehmendem Kreditbetrag sinken entsprechend die Zinsbeträge) dar.

Die zusätzliche Belastung führt aus folgendem Grund voraussichtlich nicht zu einer Budgetausweitung im Sportservice. § 13 der Benutzungs- und Entgeltordnung sieht vor:

 

„1.   Die jährlichen Einnahmen aus den Sportstättennutzungsgebühren gemäß § 10 werden in voller Höhe an die Sportvereine mit vereinseigener Anlage im Verhältnis der Auszahlung für Betriebskostenzuschüsse nach den Sportförderrichtlinien wieder ausgezahlt.

        Über eine anderweitige Verwendung entscheidet auf Antrag einer Fraktion oder auf Vorschlag der Verwaltung der Sportausschuss.

 

2.     Einnahmen, die am Ende eines Haushaltsjahres noch nicht an die Sportvereine zurückgeflossen sind, sollen im Folgejahr im Verhältnis der bereits ausgezahlten Betriebskostenzuschüsse zur Auszahlung gebracht werden. Im Jahresabschluss sind entsprechende Rückstellungen einzustellen.“

 

Im Jahr 2013 wurden Erträge aus Entgelten für Sportstätten i.H.v. 95.209,39 € erzielt, ein Teilbetrag von 56.827,15 € wurde für die Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse im Jahr 2013 benötigt, so dass der Restbetrag i.H.v. 38.382,24 € für die Zuschüsse im laufenden Haushaltsjahr 2014 zusätzlich zur Verfügung steht.
Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Summe aus dem verfügbaren Ansatz für Betriebskostenzuschüsse zusammen mit den Erträgen aus Nutzungsentgelten ausreicht, die höheren Aufwendungen aufzufangen.

 

Die Entwicklung der Mitgliedszahlen beim TV Jahn-Rheine der letzten fünf Jahre zeigt einen deutlich positiven Trend: Vom 31.12.2009 bis zum 31.12.2013 konnten zusätzlich 709 Mitglieder gewonnen werden, dies entspricht einem Zuwachs von 14,54 Prozent:

 

Stichtag

Mitglieder gesamt

Kinder- und Jugendanteil

31.12.2009

4.876

37,90 %

31.12.2010

4.923

40,56 %

31.12.2011

5.043

46,13 %

31.12.2012

5.126

48,41 %

31.12.2013

5.585

47,72 %

 

Aufgrund der vorgenannten Informationen und Fakten ist der Zuschussantrag vom TV Jahn-Rheine aus Sicht der Verwaltung zu befürworten:

 

Neben einem überzeugenden und innovativen Raumkonzept ist auch das Nutzungskonzept zukunftsorientiert und erfolgversprechend ausgerichtet.
Nachvollziehbar dargestellt wurde darüber hinaus das Ziel, durch Kooperationen mit anderen Organisationen zusätzliche Trainingsgruppen zu gründen und eine Umverteilung zu Lasten städtischer Turn- und Sporthallen zu vermeiden.

 

Auch das Finanzierungskonzept ist aufgrund der Kostenberechnung durch das Architekturbüro Mrotzkowski sowie eine parallel dazu von der Gebäudewirtschaft des Kreises Steinfurt durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung als vollständig und richten zu werten.

Insgesamt ist eine Belebung und Erweiterung sowohl der Sportinfrastruktur sowie der Sport treibenden Menschen zu erwarten.

 

Als Anlage 8 beigefügt ist die nach den allgemeinen Zuwendungsrichtlinien erforderliche baufachliche Stellungnahme vom Fachbereich 5, Planen und Bauen.
Diese kommt insgesamt zu einer positiven Beurteilung der Maßnahme, so wird zum Beispiel die gleichzeitige Nutzung von Schulen und Verein als „kompakte und wirtschaftliche Lösung“ bezeichnet.

Festgestellt wurde für den bisherigen Planungsstand lediglich die Verletzung einer Schutzvorschrift, da sich das Schwingtor in der Einfeldhalle an der Stirnseite befinde (s. Ziffer 4.3, S. 6 der Stellungnahme). Hier dürfte spätestens im Rahmen zur Prüfung der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und Sicherheitsvorschriften eine entsprechende Neuplanung erfolgen.

Der Hinweis auf Seite 1, letzter Absatz der baufachlichen Stellungnahme, dass das zwischen Kreis Steinfurt und TV Jahn-Rheine abgestimmte Raumprogramm nicht vorlag, ist darauf zurückzuführen, das die schriftliche Bestätigung seitens des Kreises Steinfurt erst nach Fertigstellung der Stellungnahme eingegangen ist. Sie liegt als Anlage 4 der Vorlage bei.

 

Sofern die unter Ziffer 3 des Beschlussvorschlages genannten Bedingungen umgesetzt werden, sind alle notwendigen Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllt, so dass eine Förderung der beantragten Maßnahme befürwortet wird.

 

Gebeten wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag vom TV Jahn-Rheine auf eine Zuwendung für den Neubau einer

               Sporthalle und von Gymnastikräumen (Sportforum West)

Anlage 2: Konzeptpräsentation

Anlage 3: Lageplan/Vorentwurf

Anlage 4: Raumprogramm

Anlage 5: Berechnung der Bruttogrundflächen

Anlage 6: Berechnung der Nettogrundflächen

Anlage 7: Betriebskostenschätzung

Anlage 8: Baufachliche Stellungnahme vom Fachbereich 5/Planen und Bauen