Betreff
Lingener Damm / Venhauser Damm, Erneuerung Fahrbahn und Radweg (teilw.) (53014-539)
Vorlage
172/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn des Lingener Dammes und des Venhauser Dammes von der Dorfstraße bis zum Anschluss an die B 70.

 

  1. die grundhafte Erneuerung des Radweges auf der Ostseite des Lingener Dammes und des Venhauser Dammes von Am Stadtwalde/Hovesaatstraße bis zur Daimlerstraße.

 

  1. Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Fahrbahnerneuerung jeweils vor und hinter den Einmündungen der Hovesaatstraße und Am Stadtwalde endet, um den Bau einer Kreisverkehrsanlage ggfls. zu ermöglichen.

 

Mit der Maßnahme darf erst nach der Mittelfreigabe durch den Zuschussgeber begonnen werden.


Begründung:

 

1. Erneuerung der Fahrbahn

 

Der Venhauser Damm / Lingener Damm ist im VEP der Stadt Rheine als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Baulastträger für den gesamten Bereich ist seit dem Jahr 1992 die Stadt Rheine.

 

Eine im Jahr 2010 durchgeführte Verkehrszählung ergab für den Venhauser Damm eine Belastung von ca. 13.850 Fz/24 h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs lag bei ca. 15 %.

 

Im Abschnitt von der B70 bis zur Sandkampstraße dient der Venhauser Damm als Umleitungsstrecke zwischen den Autobahnanschlussstellen „Rheine-Nord“ und „Rheine“. (U50 in R. Rheine-Nord und U15 in Ri. Rheine). Zudem ist dieser Abschnitt eine bevorzugte Strecke für Groß- und Schwerlasttransporte aus den westlich gelegenen Gewerbe- und Industriegebieten.

 

Im Jahr 1997 wurde aufgrund des schlechten baulichen Zustands der Venhauser Damm / Lingener Damm von der ehemaligen Ortsdurchfahrt bis zum Anschluss an die B 70 / Autobahnanschlussstelle Rheine-Nord letztmalig eine Deckensanierung durchgeführt.

 

Da die Fahrbahn des Venhauser Dammes / Lingener Dammes in den letzten Jahren immer größere Risse und Deckeneinbrüche aufweist, wurde das Prüfcenter des Landesbetriebes Straßenbau NRW für den Bereich des Münsterlandes beauftragt, Bohrkerne aus dem vorhandenen gebundenen Oberbau zu entnehmen und einen Sanierungsvorschlag zu erstellen.

 

Aufgrund der Empfehlungen des Prüfcenters Münster des Landesbetriebes Straßenbau NRW sollen die oberen gebundenen Befestigungsteile der Fahrbahn in einer Stärke von ca. 12 cm abgefräst werden. Anschließend erfolgt ein Neuaufbau einer 12 cm dicken Decke mit einer 8 cm starken Binderschicht (AC 22 BS) und einer 4 cm starken Deckschicht (SMA 11 S).

 

In Teilbereichen der Fahrbahn wurden tiefer gehende Schadensbereiche festgestellt. In diesen Bereichen muss der überwiegend mit Straßenteer gebundene Oberbau ca. 10 cm tiefer abgefräst und durch eine neue Tragschicht ersetzt werden. Die hierbei anfallenden teerhaltigen Asphaltmengen sind anschließend fachgerecht zu entsorgen.

Es ist vorgesehen den Venhauser / Lingener Damm im Abschnitt von der B70 bis zur Dorfstraße grundlegend zu erneuern.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 21. Juni 2012 hat der Bauausschuss den Bau eines Kreisverkehrsplatzes Lingener Damm / Hovesaatstraße / Am Stadtwalde um 3 Jahre (Mitte 2015) ausgesetzt. Spätestens nach Ablauf dieser Frist ist dem Ausschuss ein Bericht über den Sachstand der Schwertransporte vorzulegen. Dieser Beschluss wurde nochmals in der Sitzung am 5. Dezember 2013 bestätigt.

 

Vor diesem Hintergrund soll dieser Bereich des Lingener Dammes zum jetzigen Zeitpunkt nicht erneuert werden. Die Erneuerungsmaßnahme endet jeweils vor und hinter den Einmündungen der Hovesaatstraße und Am Stadtwalde.

 

 

2. Erneuerung des Radweges

 

Der straßenbegleitende kombinierte Geh- und Radweg auf der Ostseite der Fahrbahn soll aufgrund von starken Unebenheiten in Teilabschnitten ebenfalls erneuert werden. Vom Ingenieurbüro Hinz wurden diese Bereiche untersucht. Es wurde festgestellt, dass sich im Abschnitt von der Daimlerstraße bis zur Bahnlinie unterhalb der Asphaltierung Betonplatten eines ehemaligen Mehrzweckstreifens befinden, die ursächlich die Schäden am Geh-/ Radweg hervorrufen.

 

Daher ist vorgesehen in diesem Abschnitt den kombinierten Geh-/ Radweg aufzunehmen und neu herzustellen.

 

 

3. Anliegerbeiträge

 

Nach Abstufung der ehemaligen Bundesstraße, für die außerhalb der Ortsdurchfahrt ein Zu- und Abfahrtsverbot bestand, wurden im Rahmen von Baugenehmigungen Zu- und Abfahrtsrechte erteilt. Insofern wird der Abschnitt des Lingener Dammes von der Dorfstraße bis zum Bahnübergang der Eisenbahnstrecke Rheine – Spelle als zum Anbau bestimmt eingestuft. Für diesen Abschnitt sind Anliegerbeiträge für die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges zu erheben.

 

Die Höhe des Anteils der Anlieger richtet sich nach der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen und beträgt für eine Hauptverkehrsstraße 30 % der Kosten für die Fahrbahn und 50 % der Kosten für die Radwege.

 

Nach einer ersten Kostenschätzung entfällt auf die Anlieger im Abschnitt von der Dorfstraße bis zur Eisenbahnquerung ein Kostenanteil in Höhe von ca. 90.000 €. Diese Kosten beinhalten die Erneuerung der Fahrbahn zwischen Dorfstraße und Eisenbahnquerung und die Kosten der Erneuerung des Radweges zwischen Am Stadtwalde/Hovesaatstraße und Eisenbahnquerung.

 

 

4. Finanzierung

 

Für die Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges (teilweise) wurde im Mai 2013 bei der Bezirksregierung Münster ein Antrag auf Finanzierungshilfe gestellt. Die Maßnahme wurde daraufhin in das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ aufgenommen. Die Förderung beträgt 60% der zuschussfähigen Kosten. Die Mittelfreigabe seitens des Zuschussgebers wird für den Sommer erwartet.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Finanzierung durch den Zuschussgeber gesichert ist.

 

Im Haushalt der Stadt Rheine stehen für diese Maßnahme insgesamt 1.275.000 € für die Jahre 2014 und 2015 bereit.


Anlagen:

 

Lagepläne 1-5

Regelquerschnitt