Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt:
- die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn des Lingener Dammes und des Venhauser Dammes von der Dorfstraße bis zum Anschluss an die B 70.
- die grundhafte Erneuerung des Radweges auf der Ostseite des Lingener Dammes und des Venhauser Dammes von Am Stadtwalde/Hovesaatstraße bis zur Daimlerstraße.
- Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Fahrbahnerneuerung jeweils vor und hinter den Einmündungen der Hovesaatstraße und Am Stadtwalde endet, um den Bau einer Kreisverkehrsanlage ggfls. zu ermöglichen.
Mit der Maßnahme darf erst nach der Mittelfreigabe durch den Zuschussgeber begonnen werden.
Begründung:
1. Erneuerung der Fahrbahn
Der Venhauser Damm / Lingener Damm ist im
VEP der Stadt Rheine als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Baulastträger für den
gesamten Bereich ist seit dem Jahr 1992 die Stadt Rheine.
Eine im Jahr 2010 durchgeführte
Verkehrszählung ergab für den Venhauser Damm eine Belastung von ca. 13.850
Fz/24 h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs lag bei ca. 15 %.
Im Abschnitt von der B70 bis zur
Sandkampstraße dient der Venhauser Damm als Umleitungsstrecke zwischen den
Autobahnanschlussstellen „Rheine-Nord“ und „Rheine“. (U50 in R. Rheine-Nord und
U15 in Ri. Rheine). Zudem ist dieser Abschnitt eine bevorzugte Strecke für
Groß- und Schwerlasttransporte aus den westlich gelegenen Gewerbe- und
Industriegebieten.
Im Jahr 1997 wurde aufgrund des schlechten
baulichen Zustands der Venhauser Damm / Lingener Damm von der ehemaligen
Ortsdurchfahrt bis zum Anschluss an die B 70 / Autobahnanschlussstelle
Rheine-Nord letztmalig eine Deckensanierung durchgeführt.
Da die Fahrbahn des Venhauser Dammes /
Lingener Dammes in den letzten Jahren immer größere Risse und Deckeneinbrüche
aufweist, wurde das Prüfcenter des Landesbetriebes Straßenbau NRW für den
Bereich des Münsterlandes beauftragt, Bohrkerne aus dem vorhandenen gebundenen
Oberbau zu entnehmen und einen Sanierungsvorschlag zu erstellen.
Aufgrund der Empfehlungen des Prüfcenters
Münster des Landesbetriebes Straßenbau NRW sollen die oberen gebundenen
Befestigungsteile der Fahrbahn in einer Stärke von ca. 12 cm abgefräst werden.
Anschließend erfolgt ein Neuaufbau einer 12 cm dicken Decke mit einer 8 cm starken
Binderschicht (AC 22 BS) und einer 4 cm starken Deckschicht (SMA 11 S).
In Teilbereichen der Fahrbahn wurden tiefer
gehende Schadensbereiche festgestellt. In diesen Bereichen muss der überwiegend
mit Straßenteer gebundene Oberbau ca. 10 cm tiefer abgefräst und durch eine
neue Tragschicht ersetzt werden. Die hierbei anfallenden teerhaltigen
Asphaltmengen sind anschließend fachgerecht zu entsorgen.
Es ist vorgesehen den Venhauser / Lingener
Damm im Abschnitt von der B70 bis zur Dorfstraße grundlegend zu erneuern.
In der Sitzung des Bauausschusses am 21.
Juni 2012 hat der Bauausschuss den Bau eines Kreisverkehrsplatzes Lingener Damm
/ Hovesaatstraße / Am Stadtwalde um 3 Jahre (Mitte 2015) ausgesetzt. Spätestens
nach Ablauf dieser Frist ist dem Ausschuss ein Bericht über den Sachstand der
Schwertransporte vorzulegen. Dieser Beschluss wurde nochmals in der Sitzung am
5. Dezember 2013 bestätigt.
Vor diesem Hintergrund soll dieser Bereich
des Lingener Dammes zum jetzigen Zeitpunkt nicht erneuert werden. Die
Erneuerungsmaßnahme endet jeweils vor und hinter den Einmündungen der
Hovesaatstraße und Am Stadtwalde.
2. Erneuerung des Radweges
Der straßenbegleitende kombinierte Geh- und
Radweg auf der Ostseite der Fahrbahn soll aufgrund von starken Unebenheiten in
Teilabschnitten ebenfalls erneuert werden. Vom Ingenieurbüro Hinz wurden diese
Bereiche untersucht. Es wurde festgestellt, dass sich im Abschnitt von der
Daimlerstraße bis zur Bahnlinie unterhalb der Asphaltierung Betonplatten eines
ehemaligen Mehrzweckstreifens befinden, die ursächlich die Schäden am Geh-/
Radweg hervorrufen.
Daher ist vorgesehen in diesem Abschnitt
den kombinierten Geh-/ Radweg aufzunehmen und neu herzustellen.
3. Anliegerbeiträge
Nach Abstufung der ehemaligen Bundesstraße,
für die außerhalb der Ortsdurchfahrt ein Zu- und Abfahrtsverbot bestand, wurden
im Rahmen von Baugenehmigungen Zu- und Abfahrtsrechte erteilt. Insofern wird
der Abschnitt des Lingener Dammes von der Dorfstraße bis zum Bahnübergang der
Eisenbahnstrecke Rheine – Spelle als zum Anbau bestimmt eingestuft. Für diesen
Abschnitt sind Anliegerbeiträge für die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn und
des Radweges zu erheben.
Die Höhe des Anteils der Anlieger richtet
sich nach der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG für straßenbauliche Maßnahmen und beträgt für eine Hauptverkehrsstraße 30 %
der Kosten für die Fahrbahn und 50 % der Kosten für die Radwege.
Nach einer ersten Kostenschätzung entfällt
auf die Anlieger im Abschnitt von der Dorfstraße bis zur Eisenbahnquerung ein
Kostenanteil in Höhe von ca. 90.000 €. Diese Kosten beinhalten die Erneuerung
der Fahrbahn zwischen Dorfstraße und Eisenbahnquerung und die Kosten der
Erneuerung des Radweges zwischen Am Stadtwalde/Hovesaatstraße und Eisenbahnquerung.
4. Finanzierung
Für die Erneuerung der Fahrbahn und des
Radweges (teilweise) wurde im Mai 2013 bei der Bezirksregierung Münster ein
Antrag auf Finanzierungshilfe gestellt. Die Maßnahme wurde daraufhin in das
Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ aufgenommen. Die Förderung beträgt 60%
der zuschussfähigen Kosten. Die Mittelfreigabe seitens des Zuschussgebers wird
für den Sommer erwartet.
Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst
begonnen werden, wenn die Finanzierung durch den Zuschussgeber gesichert ist.
Im Haushalt der Stadt Rheine stehen für
diese Maßnahme insgesamt 1.275.000 € für die Jahre 2014 und 2015 bereit.
Anlagen:
Lagepläne 1-5
Regelquerschnitt