Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Straße Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße befindet sich im rechtskräftigen
Beabauungsplan Nr. 286 „Mesum – Nord I“.
Der Lindvennweg ist in diesem Bereich
als Sammelstraße anzusehen.
Von der Thiestraße bis zur Nielandstraße sind bis auf 3 Grundstücke alle
zurzeit angrenzenden Grundstücke bereits bebaut, so dass sich eine Bebauung von
85 % ergibt.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Straße Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung
und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie sammelt zusammen
mit der Nielandstraße und der Straße Hohe Heideweg den anfallenden Verkehr aus
dem neuerschlossenen Baugebiet und leitet diesen zur Rheiner Straße
(Hauptsammelstraße) ab.
Die
Einstufung des Lindvennweges in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich
bereits erfolgt.
3. Beurteilung der vorhandenen
Straßenbefestigung:
Die
Straße Lindvennweg ist zurzeit mit einer provisorischen Asphaltdecke in einer
Breite von ca. 4,00 m befestigt. Die Randbereiche sind unbefestigt (Schotter).
Zur Verschmälerung der Fahrbahn wurden teilweise Leitpfosten in den
unbefestigten Bereich des Lindvennweges gesetzt. Die Asphaltdecke weist an
vielen Stellen Schäden auf.
In den Randbereichen der Asphaltfahrbahn sind im Laufe der Zeit große
Schlaglöcher und Verdrückungen entstanden, so dass das anfallende
Oberflächenwasser nicht mehr in die in der Asphaltfläche mittig gesetzten
Abläufe gelangen kann und im Randbereich große Wasserflächen entstehen.
Die heutige Befestigung der Fahrbahn wurde auf ihre Qualität bezüglich
der Möglichkeit der Verwendung als Unterbau untersucht. Die Anforderungen für
einen Ausbau in einer Bauklasse BK1,0 (vormals Bauklasse IV) wurden wegen des anstehenden
Bodens der Frostempfindlichkeitsklasse 3 nicht erreicht. Der Austausch des
gesamten Unterbaus ist unumgänglich.
4. Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
Fahrbahn:
Es ist eine
asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk1,0
(vormals Bauklasse IV)
in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die
durch eine Rinne und einen
Rundbord r = 5 cm eingefasst wird.
Der Rundbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.
Der Übergang von Rundbord auf den Hochbord im Einmündungsbereich Thiestraße
erfolgt durch eine Absenkung mit Betonsteinpflaster 16/16/14.
Die Absenkungen in den Zufahrten und
die Übergänge können von Rollstuhl-
fahrern bei der Querung der Straße
mitbenutzt werden.
Parkstreifen:
Es wird
wechselseitig ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster
ausgeführt.
Verkehrsgrün:
Am Beginn und Ende des Parkstreifens (in den Kreuzungsbereichen) werden
Grünbeete mit Baumbepflanzung in einer Breite von 2,00 m angelegt. Zusätzlich
wird im Kreuzungsbereich mit der Thiestraße ein weiteres Grünbeet angelegt, so
dass zusammen mit dem im Parkstreifen gelegenen Grünbeet ein Baumtor entsteht.
In den Bereichen der Fahrbahnverschwenkung werden die Grünbeete in einer Breite
von 3,50 m angelegt, so dass hier die Fahrbahn punktuell auf 4,25 m reduziert
wird. Ein Grünbeet wird mit einer Baumbepflanzung, das andere aus technischen Gründen
(Berücksichtigung von Ver- und Entsorgungsleitungen) nur mit einer
Unterpflanzung versehen.
Durch die Verschwenkung der Fahrbahn und die Anlegung der
Grünbeete wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht.
Gehwege:
Beidseitig werden
Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine Breite von
1,75 m auf.
Ausgeführt werden
die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,
die Bereiche der
Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
5. Beleuchtung:
Es
werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.
Die vorhandene Peitschenleuchten (Ecke Thiestraße, LPH 4,50 m) und die
Rautenleuchte (Lindvennweg und an der Grenze Bei Haus Nr. 30, LPH 4,00 m)
werden ersetzt.
6. Entwässerung:
Die
Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss
an die Kanalisation.
8. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere
zu den Baumstandorten, zu geben.
9. Finanzierung:
Für die erstmalige Herstellung des
Lindvennweges von Thiestraße bis Nielandstraße werden Erschließungsbeiträge
nach den Bestimmungen des BauGB in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (90% Anliegerbeiträge) erhoben.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab