Betreff
Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße (53014-3703) Offenlage
Vorlage
188/14
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

 

1.      Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straße Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße befindet sich im rechtskräftigen Beabauungsplan Nr. 286 „Mesum – Nord I“.

 

          Der Lindvennweg ist in diesem Bereich als Sammelstraße anzusehen.

         Von der Thiestraße bis zur Nielandstraße sind bis auf 3 Grundstücke alle zurzeit angrenzenden Grundstücke bereits bebaut, so dass sich eine Bebauung von 85 % ergibt. 

 

 

2.      Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie sammelt zusammen mit der Nielandstraße und der Straße Hohe Heideweg den anfallenden Verkehr aus dem neuerschlossenen Baugebiet und leitet diesen zur Rheiner Straße (Hauptsammelstraße) ab.

 

          Die Einstufung des Lindvennweges in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich bereits erfolgt.

 

         

3.      Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

          Die Straße Lindvennweg ist zurzeit mit einer provisorischen Asphaltdecke in einer Breite von ca. 4,00 m befestigt. Die Randbereiche sind unbefestigt (Schotter). Zur Verschmälerung der Fahrbahn wurden teilweise Leitpfosten in den unbefestigten Bereich des Lindvennweges gesetzt. Die Asphaltdecke weist an vielen Stellen Schäden auf.

         In den Randbereichen der Asphaltfahrbahn sind im Laufe der Zeit große Schlaglöcher und Verdrückungen entstanden, so dass das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr in die in der Asphaltfläche mittig gesetzten Abläufe gelangen kann und im Randbereich große Wasserflächen entstehen.

 

         Die heutige Befestigung der Fahrbahn wurde auf ihre Qualität bezüglich der Möglichkeit der Verwendung als Unterbau untersucht. Die Anforderungen für einen Ausbau in einer Bauklasse BK1,0 (vormals Bauklasse IV) wurden wegen des anstehenden Bodens der Frostempfindlichkeitsklasse 3 nicht erreicht. Der Austausch des gesamten Unterbaus ist unumgänglich.

 

 

 

         

       

4.      Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

    Fahrbahn:

 

    Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk1,0  (vormals Bauklasse IV)

 in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die durch eine Rinne und einen

Rundbord r =  5 cm eingefasst wird.

    Der Rundbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

         Der Übergang von Rundbord auf den Hochbord im Einmündungsbereich Thiestraße erfolgt durch eine Absenkung mit Betonsteinpflaster 16/16/14.

         Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können von Rollstuhl-

         fahrern bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

 

    Parkstreifen:

 

            Es wird wechselseitig ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.

    Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster

 ausgeführt.

 

 

    Verkehrsgrün:

 

    Am Beginn und Ende des Parkstreifens (in den Kreuzungsbereichen) werden Grünbeete mit Baumbepflanzung in einer Breite von 2,00 m angelegt. Zusätzlich wird im Kreuzungsbereich mit der Thiestraße ein weiteres Grünbeet angelegt, so dass zusammen mit dem im Parkstreifen gelegenen Grünbeet ein Baumtor entsteht. In den Bereichen der Fahrbahnverschwenkung werden die Grünbeete in einer Breite von 3,50 m angelegt, so dass hier die Fahrbahn punktuell auf 4,25 m reduziert wird. Ein Grünbeet wird mit einer Baumbepflanzung, das andere aus technischen Gründen (Berücksichtigung von Ver- und Entsorgungsleitungen) nur mit einer Unterpflanzung versehen.  

Durch die Verschwenkung der Fahrbahn und die Anlegung der Grünbeete wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht.

    

 

    Gehwege:

 

    Beidseitig werden Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine Breite von

    1,75 m auf.

    Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,

    die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

         

 

5.      Beleuchtung:

 

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt. Die vorhandene Peitschenleuchten (Ecke Thiestraße, LPH 4,50 m) und die Rautenleuchte (Lindvennweg und an der Grenze Bei Haus Nr. 30, LPH 4,00 m) werden ersetzt.

 

 

 

6.      Entwässerung:

 

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

 

 

8.      Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

 

9.      Finanzierung:

 

        Für die erstmalige Herstellung des Lindvennweges von Thiestraße bis Nielandstraße werden Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des BauGB in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (90% Anliegerbeiträge) erhoben.

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab