Betreff
Ausbau des Lindvennweges 3.BA von Nielandstraße bis östlicher Ernteweg und des Kreisverkehres am Knotenpunkt Lindvennweg/Nielandstraße/Nordstraße (53014-3704) Offenlage
Vorlage
189/14
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

1.      Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straße Lindvennweg von Nielandstraße bis östlicher Ernteweg befindet sich zum Teil im rechtskräftigen Beabauungsplan Nr. 286 „Mesum – Nord I“, zum Teil im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. M 48 „Gröns Esch“. Im nördlichen Bereich grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 191 „Dannenkamp“ an die Straßenparzelle des Lindvennweges an.

       

         Der Lindvennweg von Nielandstraße bis östlicher Erntweg wird in einer Parzellenbreite von 10,00 m, - entsprechend der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes -  ausgebaut.

 

          Der Lindvennweg ist in diesem Bereich als Sammelstraße anzusehen.

         Von der Nielandstraße bis zum östlichen Ernteweg sind alle zurzeit angrenzenden Grundstücke bereits bebaut. 

 

 

2.      Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße Lindvennweg von Nielandstraße bis östlicher Ernteweg ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie sammelt zusammen mit der Nielandstraße und der Straße Hohe Heideweg den anfallenden Verkehr aus dem Baugebiet und leitet diesen zur Rheiner Straße (Hauptsammelstraße) ab.

 

          Die Einstufung des Lindvennweges in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich bereits erfolgt.

 

         

3.      Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

          Die Straße Lindvennweg von Nielandstraße bis östlicher Ernteweg ist zurzeit mit einer  Asphaltfahrbahn in einer Breite von ca. 5,00 m ausgebaut. Die plattierten Gehwege werden von Hochborden von der Fahrbahn getrennt, die in den Zufahrtsbereichen abgesenkt sind. In den Zufahrten wurde graues Betonsteinpflaster verwendet.

         Die Fahrbahn befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. An vielen Stellen sind Reparaturen im Asphalt durchgeführt worden, die Fahrbahn weißt Risse auf.

               

        Die Betonsteinpflasterplatten in den Gehwegen weisen an vielen Stellen Risse, Brüche und Verdrückungen auf.

 

         Die Hochbordanlage ist an mehreren Stellen stark beschädigt.

         

         Die Untersuchung der Baugrundverhältnisse hat ergeben, dass die heutige Befestigung der Fahrbahn nicht den Anforderungen einer Bauklasse BK1,0 (vormals Bauklasse IV) entspricht. Ebenfalls entspricht  der Gehweg mit seinem vorh. Aufbau nicht den heutigen Anforderungen.

          Aufgrund des allgemeinen Zustands der Fahrbahn und des Gehweges und der Ergebnisse der Untersuchungen zu den Baugrundverhältnissen sind die Straße und der Gehweg zu erneuern.

 

         

       

4.      Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Der vorhandene Querschnitt entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sowohl die Breite der Fahrbahn (rd. 5 m) als auch die Breite der Gehwege ist im Zuge des Ausbaus zu verändern.

Bei Umsetzung des künftigen Querschnittes wird es erforderlich, dass einige Gartenmauern- und Zäune, die sich derzeit bereits im öffentlichen Verkehrsraum befinden, zurückgebaut werden müssen.

 

 

    Fahrbahn:

 

    Es ist eine Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die

    durch eine Rinne und einen Rundbord r =  5 cm eingefasst wird

    und in einem Asphaltbelag der Bauklasse Bk1,0  (vormals Bauklasse IV) ausgeführt wird.

         Der Rundbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

         Die Übergänge von Rundbord auf den Hochbord im Einmündungsbereich Ernteweg, sowie auf den abgesenkten Hochbord im Bereich der Einmündung des Norgerweges erfolgen durch eine Absenkung mit Betonsteinpflaster 16/16/14.

         Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können von Rollstuhl-

         fahrern bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

 

    Gehwege:

 

    Beidseitig werden Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine durchschnittliche   Breite von 2,25 m auf.

    Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,

    die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

 

         

 

5.      Beleuchtung:

 

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt. Die beiden vorhandenen Peitschenleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 4,50 m werden ersetzt. Die Standorte werden verdichtet.

 

 

 

6.      Entwässerung:

 

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß an die Kanalisation.

 

 

 

7.    Kreisverkehr im Kreuzungsbereich der Straßen Lindvennweg, Nielandstraße und Nordstraße:

 

       Um diesen fünfarmigen Knotenpunkt verkehrstechnisch zufriedenstellend lösen zu können, ist ein Kreisverkehrsplatz mit einem Gesamtdurchmesser von 30 m geplant. Der Kreisverkehr weist eine Asphaltfahrbahn in einer Breite von 5,00 m auf, die Breite des Innenringes aus Natursteinpflaster beträgt 3,00 m. Dieser überfahrbare Bereich wird durch ein Rundbord R=2cm eingefasst. Der Innenkreis mit einem Durchmesser von 10,00 m wird, von einem Rundbordstein mit einem Radius von 9 cm eingefasst und kann als Grünfläche mit Baumbepflanzung gestaltet werden. Der umlaufende Gehweg hat eine Breite von mindestens 2,00 m und wird von der Kreisfahrbahn durch einen Rundbordstein mit einem Radius von 5 cm getrennt. Die Übergänge zu den bereits vorhandenen Hochbordsteinen erfolgen durch eine Absenkung mit Betonsteinpflaster 16/16/14.

      

        Die Beleuchtung erfolgt durch energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m. Eine bereits vorhandene Peitschenleuchte mit einer Lichtpunkthöhe ca. 4,50 m wird ersetzt.

 

        Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.  

 

Durch die Gestaltung als Kreisverkehr wird der Knotenpunkt verdeutlicht und es wird eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht.

 

 

8.      Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

9.      Finanzierung:

 

        Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG der Stadt Rheine (Straßenbaubeitragssatzung). Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand richtet sich nach der eben genannten Straßenbaubeitragssatzung.

 

        Die Kosten für die Herstellung des Kreisverkehres sind nicht beitragspflichtig.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab