Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Straße Lindvennweg von Nielandstraße bis östlicher Ernteweg befindet sich zum
Teil im rechtskräftigen Beabauungsplan Nr. 286 „Mesum – Nord I“, zum Teil im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. M 48 „Gröns Esch“. Im nördlichen Bereich
grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 191 „Dannenkamp“ an die Straßenparzelle
des Lindvennweges an.
Der Lindvennweg von Nielandstraße bis östlicher Erntweg wird in einer
Parzellenbreite von 10,00 m, - entsprechend der Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes -
ausgebaut.
Der Lindvennweg ist in diesem Bereich
als Sammelstraße anzusehen.
Von der Nielandstraße bis zum östlichen Ernteweg sind alle zurzeit
angrenzenden Grundstücke bereits bebaut.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Straße Lindvennweg von Nielandstraße bis östlicher Ernteweg ist aufgrund ihrer
Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie
sammelt zusammen mit der Nielandstraße und der Straße Hohe Heideweg den
anfallenden Verkehr aus dem Baugebiet und leitet diesen zur Rheiner Straße
(Hauptsammelstraße) ab.
Die
Einstufung des Lindvennweges in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich
bereits erfolgt.
3. Beurteilung der vorhandenen
Straßenbefestigung:
Die
Straße Lindvennweg von Nielandstraße bis östlicher Ernteweg ist zurzeit mit
einer Asphaltfahrbahn in einer Breite
von ca. 5,00 m ausgebaut. Die plattierten Gehwege werden von Hochborden von der
Fahrbahn getrennt, die in den Zufahrtsbereichen abgesenkt sind. In den
Zufahrten wurde graues Betonsteinpflaster verwendet.
Die
Fahrbahn befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. An vielen Stellen
sind Reparaturen im Asphalt durchgeführt worden, die Fahrbahn weißt Risse auf.
Die Betonsteinpflasterplatten in den
Gehwegen weisen an vielen Stellen Risse, Brüche und Verdrückungen auf.
Die Hochbordanlage ist an mehreren
Stellen stark beschädigt.
Die Untersuchung der Baugrundverhältnisse hat ergeben, dass die heutige
Befestigung der Fahrbahn nicht den Anforderungen einer Bauklasse BK1,0 (vormals
Bauklasse IV) entspricht. Ebenfalls entspricht
der Gehweg mit seinem vorh. Aufbau nicht den heutigen Anforderungen.
Aufgrund
des allgemeinen Zustands der Fahrbahn und des Gehweges und der Ergebnisse der
Untersuchungen zu den Baugrundverhältnissen sind die Straße und der Gehweg zu
erneuern.
4. Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
Der vorhandene Querschnitt entspricht nicht mehr den
heutigen Anforderungen. Sowohl die Breite der Fahrbahn (rd. 5 m) als auch die
Breite der Gehwege ist im Zuge des Ausbaus zu verändern.
Bei Umsetzung des künftigen Querschnittes wird es
erforderlich, dass einige Gartenmauern- und Zäune, die sich derzeit bereits im
öffentlichen Verkehrsraum befinden, zurückgebaut werden müssen.
Fahrbahn:
Es ist eine
Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die
durch eine Rinne
und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst
wird
und in einem Asphaltbelag der Bauklasse Bk1,0 (vormals Bauklasse IV) ausgeführt wird.
Der Rundbord wird in den
Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.
Die Übergänge von Rundbord auf den Hochbord im Einmündungsbereich Ernteweg,
sowie auf den abgesenkten Hochbord im Bereich der Einmündung des Norgerweges
erfolgen durch eine Absenkung mit Betonsteinpflaster 16/16/14.
Die Absenkungen in den Zufahrten und
die Übergänge können von Rollstuhl-
fahrern bei der Querung der Straße
mitbenutzt werden.
Gehwege:
Beidseitig werden Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine
durchschnittliche Breite von 2,25 m
auf.
Ausgeführt werden
die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,
die Bereiche der
Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
5. Beleuchtung:
Es
werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.
Die beiden vorhandenen Peitschenleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 4,50
m werden ersetzt. Die Standorte werden verdichtet.
6. Entwässerung:
Die
Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß
an die Kanalisation.
7.
Kreisverkehr im Kreuzungsbereich der Straßen Lindvennweg, Nielandstraße
und Nordstraße:
Um diesen fünfarmigen Knotenpunkt verkehrstechnisch zufriedenstellend lösen zu können, ist ein Kreisverkehrsplatz mit einem Gesamtdurchmesser von 30 m geplant. Der Kreisverkehr weist eine Asphaltfahrbahn in einer Breite von 5,00 m auf, die Breite des Innenringes aus Natursteinpflaster beträgt 3,00 m. Dieser überfahrbare Bereich wird durch ein Rundbord R=2cm eingefasst. Der Innenkreis mit einem Durchmesser von 10,00 m wird, von einem Rundbordstein mit einem Radius von 9 cm eingefasst und kann als Grünfläche mit Baumbepflanzung gestaltet werden. Der umlaufende Gehweg hat eine Breite von mindestens 2,00 m und wird von der Kreisfahrbahn durch einen Rundbordstein mit einem Radius von 5 cm getrennt. Die Übergänge zu den bereits vorhandenen Hochbordsteinen erfolgen durch eine Absenkung mit Betonsteinpflaster 16/16/14.
Die Beleuchtung erfolgt durch energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m. Eine bereits vorhandene Peitschenleuchte mit einer Lichtpunkthöhe ca. 4,50 m wird ersetzt.
Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.
Durch die Gestaltung als Kreisverkehr wird der Knotenpunkt verdeutlicht und es wird eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht.
8. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
9. Finanzierung:
Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG der Stadt Rheine (Straßenbaubeitragssatzung). Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand richtet sich nach der eben genannten Straßenbaubeitragssatzung.
Die Kosten für die Herstellung des
Kreisverkehres sind nicht beitragspflichtig.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab