Betreff
Grünfläche im Bereich Stadthalle/Bültstiege/Timmermanufer hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2014
Vorlage
195/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zuständigkeitshalber an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.


Begründung:

 

Mit Datum 19. Februar 2014 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 der GO, einen Antrag einer Bürgerinitiative auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des HFA zu setzen.

 

Bei dem Antrag handelt es sich um einen Antrag, der ursprünglich von der Bürgerinitiative „Stadthallengrün“ am 12. 12. 2013 an den Rat der Stadt Rheine/Frau Dr. Kordfelder gerichtet wurde. Über diesen Ursprungsantrag ist bereits im HFA am 21. Januar 2014 informiert worden. Die Ausschussmitglieder waren mit der Empfehlung der Bürgermeisterin einverstanden, den Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen. Entsprechend dieser Empfehlung ist im StewA am 26. Februar 2013 über den Inhalt beraten worden.

 

Das Ergebnis aus dem Stadtentwicklungsausschuss wurde der Bürgerinitiative sinngemäß wie nachfolgend dargestellt mitgeteilt: Die angesprochene Grünfläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: „Bürgerzentrum“. In diesem Bauleitplan ist das Areal als „öffentliche Grünfläche/Parkanlage“ ausgewiesen. Für eine Veräußerung der Fläche als Bauland wäre eine Änderung des Bebauungsplanes zwingend erforderlich.

 

Sofern der Stadtentwicklungsausschuss als zuständiger Fachausschuss ein entsprechendes Verfahren durch einen Änderungsbeschluss starten sollte, wird die Eingabe der Bürgerinitiative als Anregung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB angesehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss würde sich dann im Rahmen der Beratungen zum weiteren Änderungsverfahren/zur Offenlage der Planänderung gem. § 3 (2) BauGB mit den vorgetragenen Argumenten befassen. Über das Ergebnis dieser Beratung würde die Bürgerinitiative schriftlich informiert.

 

Inhaltlich sind an dem Antrag der Bürgerinitiative „Stadthallengrün“ keine Änderungen vorgenommen worden. Es wird daher vorgeschlagen, auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen.

 

Anlage 1: Ursprungsantrag Bürgerinitiative „Stadthallengrün“