Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Betreuungssituation an den Rheiner Grundschulen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Schulen Konzepte zu entwickeln, um nach Möglichkeit, weitere Betreuungsformen an den Grundschulen einrichten zu können.
Begründung:
Aktuelle Situation:
Die Stadt Rheine
befindet sich auf dem Weg, ein Konzept zu erstellen, um die Betreuung der
Schüler an den Rheiner Grundschulen zukünftig sicherzustellen.
Um die zukünftige
Entwicklung und die Höhe der Bedarfe abschätzen zu können, hat die Schulverwaltung
einen Elternfragebogen (siehe Anlage 1)
entwickelt, der an die Eltern der Entlasskinder der Kindertagesstätten sowie an
die Eltern der Grundschüler/innen der Klassen eins bis drei ausgegeben wurde.
Gleichzeitig wurde eine Befragung bei den Schulleitungen der einzelnen
Grundschulen durchgeführt. Sie wurden um Mitteilung gebeten, was aus deren
Sicht in Zukunft geschehen müsste, damit die Betreuung an der jeweiligen Schule
sichergestellt werden kann.
Im Folgenden wird
ein Überblick verschafft, wie sich die aktuelle Betreuungssituation darstellt
und was die Auswertung der Fragebögen ergeben hat. Die Rückmeldungen der
Befragung der Schulleiter/innen sind ebenfalls als Anlage 2 beigefügt.
Gemäß § 9 Abs. 3
SchulG können Grundschulen als offene Ganztagsschule geführt werden.
Gemäß § 9 Abs. 2
SchulG können an Schulen
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (wie z.B. „Schule
von acht bis eins“) eingerichtet werden.
Die Betreuung an den
Rheinenser Grundschulen erfolgt durch die entsprechenden Träger entweder in
Form der offenen Ganztagsschule (OGS) oder im Betreuungsmodell „Schule von acht
bis eins“ (8-1).
Die offene
Ganztagsschule orientiert sich dabei an der klassischen Unterrichtsstruktur der
Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches Nachmittagsprogramm
(z.B. Hausaufgabenbetreuung, Sport-Workshops, Theater-AG, etc.). Es wird eine
Mittagsverpflegung angeboten, wobei die Teilnahme daran im Gegensatz zu den
übrigen Nachmittagsangeboten freiwillig ist.
Das Angebot gilt an
allen Unterrichtstagen in der Zeit von spätestens 08:00 Uhr bis regelmäßig
16:00 Uhr, mindestens jedoch bis 15:00 Uhr.
Erhalten Eltern für
ihr Kind die Zusage für einen Betreuungsplatz im Bereich der offenen Ganztagsschule,
so ist das Kind auch zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. Eine frühere
Abholung der Kinder ist nur in Ausnahmefällen möglich. Darüber entscheidet
letztlich die Schulleitung.
Bei dem
Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ erfolgt die Betreuung der Schüler
vor dem Unterricht und zur pädagogischen Übermittagsbetreuung an allen
Unterrichtstagen, in der Regel von 08:00 Uhr bis 14.00 Uhr, mindestens aber bis
13:00 Uhr.
In diesem Zeitraum
werden die Schüler während der unterrichtsfreien Zeiten unter Anleitung
betreut. Eine Mittagsverpflegung wie im Rahmen des offenen Ganztages erfolgt
bei diesem Betreuungsmodell nicht.
Die Schulverwaltung
hat nachstehend genannten Träger mit der Durchführung von außerunterrichtlichen
Angeboten im Rahmen des offenen Ganztages und die Durchführung der Betreuung „Schule
von acht bis eins“ beauftragt:
1. Verein zur Betreuung der Kinder der
2. TV Jahn Rheine e.V. (
3. TV Mesum e.V. (Johannesschule Mesum)
4. Jugend- und Familiendienst Rheine e.V. (übrige Grundschulen)
Seit nunmehr über zehn Jahren wächst der OGS-Bereich an den Grundschulen
im Bereich der Stadt Rheine stetig an. So gingen als offene Ganztagsschulen die
Ludgerusschule Schotthock und die
Zu Beginn des
Projektes offene Ganztagsschule nahmen im Jahr 2003/2004 insgesamt 100 Schüler
teil.
Während im Schuljahr
2006/2007 schon 372 Schüler an dem Modell offener Ganztag teilgenommen haben,
sind es im Schuljahr 2013/2014 bereits 762 Schüler. Damit ist die vom Rat im
Jahre 2012 im Rahmen eines Drei-Jahres-Planes bis zum Schuljahr 2014/15
festgelegte Obergrenze von 780 Schülern nahezu erreicht.
An der
Canisiusschule, der Kardinal-von-Galen-Schule und der Ludgerusschule Elte als
Teilstandort der Johannesschule Mesum erfolgt die Betreuung in Form des Modells
„Schule von acht bis eins“.
Insgesamt nehmen
dort derzeit 114 Kinder an der Betreuung teil. Davon entfallen 28 Kinder auf
die Canisiusschule, 56 Kinder auf die Kardinal-von-Galen-Schule und 30 Kinder
auf die Ludgerusschule Elte.
Folgende Übersicht
verdeutlicht, wie sich die Schüler im Bereich der offenen Ganztagsschule auf
die einzelnen Schulen verteilen und wie sich die Entwicklung in den letzten
Jahren dargestellt hat:
Wie der Auflistung
zu entnehmen ist, stieg die Zahl der Schüler im Bereich des offenen Ganztages
in den letzten Jahren stetig an. Der Rat
der Stadt Rheine hat auf Empfehlung des Schulausschusses die Höchstgrenze auf
780 Plätze festgelegt und hierfür den städtischen Anteil um Haushalt
bereitgestellt.
An einigen Schulen
wird die Obergrenze überschritten.
Hingegen können an der Bodelschwinghschule und der Ludgerusschule Schotthock
aufgrund der Raumsituation die festgelegte Anzahl von Kindern in der Praxis
nicht betreut werden.
Durch Gespräche und
Abfragen bei den Schulleitungen (siehe auch Anlage 2) wurde einerseits deutlich, dass viele Schulen
kapazitätsmäßig voll ausgelastet sind, was die Betreuung der Kinder angeht. In
vielen Fällen bestehen bereits Wartelisten. Andererseits wurde in den
Gesprächen deutlich, dass sich einige Eltern flexiblere Abholzeiten für ihre
Kinder wünschen.
Bei der Betreuung im
Rahmen der offenen Ganztagsschule ist eine flexiblere Gestaltung der Abholzeiten
jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, da wie bereits erwähnt eine Anmeldung
hier auch zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten verpflichtet.
Für diese
Regelung gibt es die folgenden pädagogisch-fachlichen Beweggründe:
Die OGS verfolgt
neben dem Ziel der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf vor allem das
Ziel der Bildungsförderung. Eine wirksame Bildungsförderung ist jedoch nur
möglich, wenn auch eine fachliche Kohärenz (Zusammenhang) der Angebote
gewährleistet ist.
Die einem
Bildungsangebot angemessene Qualität ist nur erreichbar, wenn ein
verlässliche
regelmäßige Teilnahme der Kinder sichergestellt ist. Ein qualitativ
hochwertiger Ganztagsbetrieb kann nur gewährleistet werden, wenn sich die Beteiligten
vor Ort auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigen. Dazu gehört im
Rahmen des Machbaren auch die Berücksichtigung von Elternwünschen nach Ausnahmen
von der Regel. Gleichwohl wird es nicht möglich sein, alle Wünsche gleichermaßen
zu erfüllen.
Die Qualität der
Arbeit in der OGS wird beeinträchtigt, wenn an jedem Tag bereits regelmäßig vor
15 Uhr manche Eltern ihre Kinder abholen, weil sie von einer Ausnahmemöglichkeit
Gebrauch machen. Dies kann das Personal erheblich belasten, weil letztlich viel
Zeit darauf verwendet werden muss, Kinder zu verabschieden oder nachzuhalten,
welches Kind an welchem Tag teilnimmt oder nicht teilnimmt. Hinzu kommt die in
den Gruppen durch ständiges Kommen und Gehen ausgelöste Unruhe.
Mehrere
Untersuchungen zur Wirksamkeit der Bildungsförderung im Ganztag haben
festgestellt, dass der Erfolg der Bildungsförderung am besten gelingt, wenn die
Schüler/innen regelmäßig, d.h. in der Regel möglichst täglich, an den außerunterrichtlichen
Angeboten des Ganztags teilnehmen. Zu diesem Ergebnis kommen beispielsweise die
bundesweit aufgelegte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
finanzierte Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG), ebenso die vom
Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene und in inzwischen in drei Phasen
duchgeführte wissenschaftliche Begleitung zur offenen Ganztagsschule.
Darüber hinaus
stellen diese Studien fest, dass es für die Kinder wichtig ist, dass die sich
darauf verlassen können, dass sie die Kinder, die sie am einen Wochentag in der
OGS treffen, auch an den anderen Tagen und in den nächsten Wochen treffen. Nur
dann kann die OGS ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die Entwicklung neuer Kinderfreundschaften,
die gemeinsame Pflege neu entdeckter Interessen oder auch zum sozialen Lernen
entfalten.
Finanzierung:
Für die Betreuung
der Schüler/innen (SuS) erhält die Stadt Landeszuschüsse, die sich nach Art der
Betreuungsform unterscheiden.
Die Stadt Rheine
erhebt zusätzlich Elternbeiträge unter Berücksichtigung sozialer Komponenten. Das bedeutet, dass die
Höhe des Elternbeitrages abhängig ist von dem Einkommen der Eltern. Für das
zweite teilnehmende Kind vermindert sich der Elternbeitrag um die Hälfte. Das dritte
teilnehmende Kind ist vom Beitrag ganz befreit.
Die Höchstgrenze für
die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an außerunterrichtlicher Angebote
im Rahmen des offenen Ganztages wurde durch den Gesetzgeber auf 150,00 € pro
Monat pro Kind festgelegt.
Folgende Landeszuschüsse erhält die Stadt Rheine für die Betreuung
der Schüler an den Grundschulen:
Betreuung OGS: Die Stadt Rheine erhält einen Landeszuschuss
von 935,00 € pro teilnehmenden Kind in der OGS. Dieser besteht aus dem
Grundbetrag in Höhe von 700,00 € sowie einem Festbetrag in Höhe von 235,00 €,
der anstelle von 0,1 Lehrerstunden gewährt wird.
Für andere
Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (zum Beispiel Frühstücksangebote,
Vor- und Übermittagbetreuung, Silentien, Angebote nach 16 Uhr, ergänzende
Ferienangebote sowie in Einzelfällen auch bei besonderen Förderangeboten vor 16
Uhr) erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule für Grundschulen eine
Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 €.
Der Schulträger kann
die Pauschale je nach den in den Schulen (für die sie beantragt wurde) bestehenden
Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangeboten
flexibel verteilen.
Betreuung im Rahmen „Schule von
acht bis eins“: Im Bereich
der Betreuung „Schule von acht bis eins“ erhält die Stadt Rheine
Landeszuschüsse von 4.000,00 € pro Betreuungsgruppe.
Eine Betreuungsgruppe besteht dabei aus mindestens 10 Kindern. Ab dem
26. Kind kann ein weiterer Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € beantragt werden.
OGS und Betreuung „Schule von acht bis eins“
an einer Schule:
Die Durchführung von
beiden Betreuungsangeboten an einer Schule ist förderrechtlich nebeneinander
nicht möglich.
Ergebnis der Elternbefragung und zukünftige
Bedarfe:
Im Rahmen der
Elternbefragung wurden 2023 Fragebögen an die Grundschulen und 665 Fragebögen
an die Kindergärten ausgegeben.
Von den Eltern der
Gründschüler wurden dabei 1486 Fragebögen (73,50 %) zurückgegeben. Seitens der
Kindergärten wurden 406 Fragebögen (61,05 %) zurückgegeben.
Die folgende Tabelle
verschafft einen Überblick über den zukünftigen Betreuungswunsch der Eltern der
Schüler, die sich an der Umfrage beteiligt haben:
* Abweichung von
zwei, da bei zwei Fragebögen die gewünschte Betreuungsform nicht angegeben
wurde.
Beispiel
Würden beide
Betreuungsangebote an der Schule angeboten, würden 46 Eltern voraussichtlich
die Betreuungsform des offenen Ganztages wählen, 28 die Betreuung von acht bis
eins und lediglich 43 Eltern wünschen sich dann keine Betreuung für ihr Kind.
Die nachfolgende
Tabelle verdeutlicht, welche Betreuungsformen die Eltern, deren Kind sich
aktuell schon in einem Betreuungsmodell befindet, wählen würden, wenn
zusätzlich zur aktuellen Betreuungsform eine weitere eingeführt würde:
Die nachfolgende
Tabelle verschafft einen Überblick darüber, wie sich die Eltern der
Kindergartenkinder ab dem kommenden Schuljahr die Betreuung ihrer Kinder wünschen:
Die nachfolgende
Tabelle verschafft einen Überblick darüber, wie viele Betreuungsplätze nach Betreuungsform
benötigt werden, wenn allen Grundschülern, deren Eltern sich an der Umfrage
beteiligt haben, ab dem Schuljahr 2014/15 der gewünschte Betreuungsplatz zur
Verfügung gestellt würde:
Beispiel
225 = Anzahl der Schüler Klasse eins bis drei zuzüglich der vorläufigen
Anmeldezahl
Grundsätzlich kann
anhand dieser Zahlen bereits gesagt werden, dass eine große Nachfrage nach der
Einführung einer zusätzlichen Form der Übermittagsbetreuung seitens der Eltern
besteht.
Zudem ist
ersichtlich, dass der Bedarf an der Betreuungsform des offenen Ganztages unter
der Einführung einer zusätzlichen Übermittagsbetreuung nicht leiden würde.
An den meisten
Schulen wird es jedoch schwierig, weitere Betreuungsgruppen einzurichten, da oftmals
der benötigte Platz für die Betreuung nicht vorhanden ist, vor allem wenn nach
Schulschluss eine multifunktionale Nutzung der vorhandenen Klassenräume nicht
in Betracht kommen kann
Weiterer Ablauf:
Die Schulverwaltung wird gemeinsam mit den Schulen Konzepte entwickeln, um nach Möglichkeit, weitere Betreuungsformen an den Grundschulen einrichten zu können.
Anlagen:
Anlage 1: Fragebogen Eltern/Erziehungsberechtigte
Anlage 2: Ergebnisse Schulleiter(innen)befragung