Betreff
Ausbau Steinburgweg (53014 - 120) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: "An der Steinburg" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale/Ausbaumerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
245/14
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

  Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu IIA: Festlegung der Ausbaumerkmale

(nördl. v. Haus Nr. 19/Flurst. 594 bis Ohner Weg)

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Ausbaumerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (nördl. v. Haus Nr. 19/Flurst. 594 bis Ohner Weg) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“:

 

Steinburgweg

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.

 

a)       Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,75 m (3,50 m an Einengungen), Bk 1.0 ( ehem. Bauklasse IV) nach RStO 12

 

Herstellung einer rot gepflasterten Fahrbahn (Teilbereich Kurve) mit Unterbau in einer Breite von 6,00 m bis 6,75 m, Bk 1.0  (ehem. Bauklasse III) nach RStO 12

 

b)    Begrünung:

 

Anlegung eines 2m breiten Grünbeetes ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung

 

Einfassung des Grünbeetes mit Rundborden r= 5cm

 

c)    Gehwege:

 

Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (Südseite)

 

Einfassung des Gehweges mit Rundborden r = 5 cm

 

Einfassung der Hinterkante zur Böschung hin durch Winkelstützen

 

d)    Seitenstreifen:

 

Anlegung eines 0,55 m breiten befestigten Seitenstreifens aus Rasengittersteinen/Schrammborden mit Unterbau (Nordseite)  

 

Einfassung des Seitenstreifens mit Borden r = 2 cm

 

Einfassung der Hinterkante zur Böschung hin durch Winkelstützen

 

e)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal  

               

f)        Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m

 

 

Zu IIB: Festlegung der Herstellungsmerkmale

             (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882)

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“:

 

Steinburgweg

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.

 

a)       Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 5,75 m (3,50 m an Einengungen), Bk 1.0 ( ehem. Bauklasse IV) nach RStO 12

 

b)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=5cm

 

c)    Gehwege:

 

- Wadelheimer Chaussee bis Steinburgring:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,55 m bis 1,75 m Breite (bis 3,0 m Breite an Einmündung) aus Betonplatten mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

- Steinburgring bis Kurve:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,00 m bis 1,50 m Breite aus Betonplatten und Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm bzw. r = 2cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

d)    Zufahrten:

 

Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster, d=8cm mit Unterbau

 

e)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal  

               

g)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:  Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“.

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Straße „Steinburgweg“

  (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882)

der Stadt Rheine vom __________________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Steinburgweg

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        beidseitige Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten/Betonsteinpflaster

       

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

4.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

5.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 


Begründung:

                          

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Steinburgweg“ hat in der Zeit vom 31.03.2014 bis 15.04.2014 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es wurden 3 Eingaben eingereicht (1 Sammeleingabe). Die Eingaben sind als Anlage 2 bis 4 beigefügt.

 

 

1.    Eingabe (Anlage 2):

Wunsch auf Verbreiterung der Zufahrt (Absenkung) von 5,00 m auf 8,00m vor Haus Nr. 10

                                                                                                                            

Abwägung zu 1:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird die Verbreiterung der Zufahrt um 3,00 m in Höhe von Haus Nr. 10 gewünscht.

 

Da der Leuchtenstandort beibehalten werden kann, sprechen keine verkehrsplanerischen Gründe gegen diesen Wunsch. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Absenkungsbereich und die Pflasterung der Zufahrt vor Haus Nr. 10 von 5 m auf 8 m zu verbreitern.

 

 

2.    Eingabe (Anlage 3):

 

2.1 Wunsch auf Entschärfung der Einmündung zur Wadelheimer Chaussee

                                                                                                                            

Abwägung zu 2.1:

 

Es wird von einer Anliegerin der Wadelheimer Chaussee aufgeführt, dass von der Wadelheimer Chaussee kommend zu schnell in den Steinburgweg eingebogen wird. Zudem verhindert der hohe Zaun am Eckgrundstück die Sicht. Es wird befürchtet, dass durch das neu geplante Grünbeet eine Erhöhung der Gefahrensituation entsteht.

 

Bei der Neuplanung der Einmündung wurde der Einbiegeradius (Bordführung) in den Steinburgweg verringert, so dass der Pkw-Fahrer langsamer als bisher einbiegen wird. Eine Ausschilderung zur Tempo-30-Zone  und eine tatsächlich zu erzielende Geschwindigkeitsreduzierung kann nur durch bauliche Einrichtungen erzielt werden. Da das Grünbeet relativ weit von der Wadelheimer Chaussee  zurückversetzt angeordnet ist, sollte hier bei angemessener Fahrweise kein Risiko entstehen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Lage des Baumbeetes vor Haus Nr. 2 beizubehalten.

 

 

2.2 Einplanung von Parkplätzen auf der Fahrbahn

 

Abwägung zu 2.2:

 

Weiterhin wird die Anlegung von Parkplätzen gewünscht bzw. es wird auf das Fehlen von Parkständen hingewiesen.

 

In Tempo-30-Zonen ist die Ausweisung von Parkplätzen nicht erforderlich. Es kann auf der Fahrbahn geparkt werden, sofern niemand an der Durchfahrt gehindert oder niemand gefährdet wird. Es wurde nur eine geringe Anzahl an Grünbeeten eingeplant, um möglichst viele Stellplatzflächen - dem Bedarf entsprechend – zur Verfügung zu stellen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

2.3 Wunsch auf Entschärfung des Gefahrenpunktes Steinburgweg/Auffahrt Bahnradweg

 

Abwägung zu 2.3:

 

Es wird weiterhin angeregt, den Kurvenbereich mit der Auf-/Abfahrt zum Radweg „Bahntrasse“ zu entschärfen. Radfahrer fahren gefällebedingt sehr schnell den Steinburgweg herunter in Richtung Bahntrasse, werden dort aber nicht von den entgegenkommenden Fahrzeugen aus Richtung Ohner Weg gesehen. Es wurde dem Stadtteilbeirat zugesagt, beim Ausbau der Straße auf eine Entschärfung der Situation zu achten.

 

Zur Entschärfung des Kurvenbereiches  wird die neu zu bauende Straße dort aufgeweitet und die Höhenlage der neuen Fahrbahn angehoben. Die Böschung wird z.T. durch Winkelstützen abgefangen. Durch diese baulichen Maßnahmen lassen sich die Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmer, die zurzeit durch die seitliche Böschung / Hecke reduziert sind, verbessern.

Um Autofahrer, die mit erhöhter Geschwindigkeit den Steinburgweg hochfahren, zu bremsen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zusätzlich ein neues Grünbeet – zwischen Ohner Weg und Kurve - zur Einengung der Fahrbahn einzuplanen.

 

Die Einengung lässt sich jedoch nicht näher an den Kurvenbereich legen, da das Unfallrisiko dadurch verstärkt statt gesenkt würde. Das an der Einengung vorbeifahrende Fahrzeug wäre für die entgegenkommenden Fahrzeuge durch die seitliche Böschung nicht sofort sichtbar und würde ein extrem hohes Gefahrenpotenzial in sich bergen.

Im Kurvenabschnitt hätte die Einplanung von Einengungen jeglicher Art eine ähnlich gefährdende Wirkung.

 

Weiterhin ist vorgesehen, im Kurvenbereich einen Fahrbahnabschnitt in rotem Pflaster zu erstellen, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer vom Ohner Weg her kommend zu erhöhen.

 

Im Zufahrtsbereich zum Bahnradweg, der baulich angepasst wird, ist zusätzlich ein Poller eingeplant, um die Aufmerksamkeit der Radfahrer zum Beginn der Straße hin zu erhöhen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.3.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, ein Grünbeet im Bereich zwischen dem Ohner Weg und der Kurve zu errichten.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.3.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, in Höhe der Kurve / Radwegauffahrt in der Fahrbahn einen Bereich aus roten Pflastersteinen herzustellen.

 

 

2.4 Wunsch auf Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches

 

Abwägung zu 2.4:

 

Ebenso wird die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs anstelle einer Tempo-30-Zone gewünscht, da die Parzellenbreite der Fahrbahn relativ niedrig ist.

 

Straßen, die als Anliegerstraßen mit Sammelfunktion eingestuft sind, werden im Stadtgebiet als T-30-Zonen im Separationsprinzip ausgebaut.

Da die Straße neben ihrer Sammelfunktion (Seitenstraßen) und Aufnahme des Anliegerverkehrs auch Durchgangsverkehr übernehmen muss/soll, wäre die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches verkehrsplanerisch unangemessen. Vielmehr soll der Durchgangsverkehr zügig abgeleitet werden.

 

Der Steinburgweg ist bereits heute als Tempo-30-Zone ausgeschildert und die benachbarten Straßen sind auf 50km/h festgesetzt.

Durch den Ausbau der Straße im Separationsprinzip kann für die Fußgänger ein sicherer Verkehrsraum geschaffen werden. Die Einplanung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Steinburgweg ist aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.4:

 

Der Bauausschuss beschließt, für die jetzige Planung den Ausbau als  Tempo-30-Zone beizubehalten.

 

 

2.5                                                                                                                       Markierung und Beschilderung an der Kreuzung Sassestraße/ Wadelheimer Chaussee

 

Abwägung zu 2.5:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass an der Einmündung Sassestraße/Wadelheimer Chaussee der Straßenbelag Lärm verursacht und die Markierung, sowie die Beschilderung nicht eindeutig erkennbar sind.

 

Die aufgeführten Mängel befinden sich außerhalb des offengelegten Bauabschnittes und sind somit nicht Teil der Abwägung. Die Anregungen wurden bereits an die Straßenunterhaltung der TBR zur Prüfung weitergeleitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.5:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

3.    Sammeleingabe (Anlage 4):

 

3.1 Wunsch auf Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches /

      Tempo-20-Zone und auf erkennbare Markierungen/Schilder

                                                                                                                            

Abwägung zu 3.1:

                                                                                                                            

Es wird auf die Gefährlichkeit der Verkehrssituationen am Steinburgweg hingewiesen, die dadurch entsteht dass Kfz-Fahrer mit erhöhter Geschwindigkeit fahren und dass Radfahrer, teils Schüler (7 bis 8 Uhr) , teils Ausflügler (Wochenende) den Steinburgweg rasant bergab fahren, die Straße queren und dann mit Schwung zum Bahntrassenradweg hoch fahren.

Die Anlieger wünschen gemeinsam, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eingeplant werden.

Weiterhin soll der Straßenabschnitt von der Kurve bis zur Wadelheimer Chaussee als verkehrberuhigter Bereich geplant werden und der restliche Bereich als Tempo-20-Zone ausgewiesen werden. Alternativ könnte auch die gesamte Strecke als Tempo-20-Zone festgesetzt werden.

Die Anlieger wünschen eine gut erkennbare Beschilderung und Markierung ggf. Fahrbahnsymbole/Markierung. Weiterhin wird ein Verzicht auf Geh-/Radwege als vorteilhaft betrachtet, da sich die häufig auftretenden Wechsel  der Fahrbahnseiten im Kurvenbereich reduzieren würden.

 

Siehe die Stellungnahme der Verwaltung unter den Eingaben 2.3. und 2.4

 

Abwägungsbeschluss zu 3.1:

 

Siehe Abwägungsbeschlüsse zu 2.3 und 2.4

 

 

3.2 Wunsch auf Verlegung des breiteren Gehweges auf die westliche Seite bei gleichzeitiger Freigabe für Radfahrer (in beide Richtungen), ggf. mit Wegfall des schmalen Gehweges

                                                                                                                            

Abwägung zu 3.2:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird – sofern kein Beschluss zur Erstellung eines verkehrsberuhigten Bereiches gefasst wurde - ein Tausch des breiteren Gehweges von der Ostseite auf die westliche Seite befürwortet.

 

Bei der Planung wurde abgewägt, auf welcher Fahrbahnseite die Einplanung eines Gehweges am sinnvollsten und am verkehrssichersten ist.

 

Da die Parzellenbreite der Straße mit ca. 8,0 m zu gering für beidseitige geräumige Gehwege ist, wurde im Abschnitt vom Steinburgring bis zur Kurve ein 1,5m breiter Gehweg und ein 1,0 breiter begehbarer Weg eingeplant.

 

Die Errichtung von einem gemeinsamen Geh- und Radweg, der auch in Gegenrichtung freigegeben wird, ist aufgrund der notwendigen Breite nicht möglich, da die Fahrbahn eine Breite von 5,5 m benötigt und zur statischen Einspannung der Asphaltfahrbahn an beiden Seiten eine Bordeinfassung (ca. 50cm) benötigt wird. So verbliebe nur eine Restbreite von 2,0m.

Zudem werden in T-30-Zonen die Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn geführt.

 

Für den breiteren Gehweg wurde die östliche Fahrbahnseite gewählt, um zum Einen die Sicht im Kurvenbereich zu verbessern. Die Fahrspur, von unten kommend,  rückt weiter vom Kurveninnenrand ab und entgegenkommende Fahrzeuge oder Radfahrer können sich früher erkennen.

Zum Anderen dient die Planung dazu, die Fußgänger im unteren Verlauf, in Höhe der Unterführung zu schützen. Autofahrer von der Unterführung kommend und rechts einbiegend können Fußgänger auf der Ost- bzw. Südseite eher erkennen. Läge der Gehweg auf nördlicher Seite, und Fußgänger würden am Ende des Gehweges die Straße benutzen oder überqueren, würde dies ein sehr hohes Gefahrenpotenzial in sich bergen.

 

Bezüglich der Wirtschaftlichkeit des zu bauenden Gehweges entlang der Böschung wurde die Straße so eingeplant, dass sich die Straße und die Seitenbereiche höhenmäßig gut in die Böschung einfügen und durch Winkelstützen auf beiden Seiten eingefasst werden können.

 

Da die Straße etwas erhöht eingebaut wird, muss auch die Böschung im Kurvenbereich angepasst und mit Winkelstützen eingefasst werden. Nach jetzigem Erkenntnisstand wird das voraussichtlich dazu führen, dass die Bereiche der Hecke, die auf öffentlichem Grund stehen, entfernt werden müssen. Vorrangiges Ziel ist eine Verbesserung der Sichtbeziehungen. Wie weit die Hecke erhalten bleiben kann, ist bei Ausbau der Straße jedoch noch konkret zu prüfen.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Beibehaltung der Gehwegplanung.

 

 

3.3 Wunsch auf Einplanung eines Baumbeetes seitl. von Haus Nr. 15b

      anstelle von 2 Beeten mit Überschreitmöglichkeit

                                                                                                                            

Abwägung zu 3.3:

                                                                                                                            

Gemäß der Sammeleingabe wurde die Einplanung der zwei Baumbeete mit Überschreithilfe in Frage gestellt, da sich dadurch die Fläche für Stellplätze auf der Straße reduziert. Zur Verkehrsberuhigung wäre die Einplanung eines Baumbeetes ausreichend.

 

Die Baumbeete mit der Gehwegverbreiterung sollen als Erleichterung zum Überschreiten der Fahrbahn dienen z.B. mit einem Kinderwagen oder einem Rollator. Da die Anlieger übereinstimmend darauf verzichten möchten, kommt die Verwaltung diesem Wunsch gerne nach. Die Einplanung eines einzelnen Baumbeetes reicht zur Geschwindigkeitsredzuzierung aus. Die Änderungen wurden in die Planung übertragen.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.3:

 

Der Bauausschuss beschließt, statt zweier Beete und einer Gehwegaufweitung, nur ein Grünbeet mit Baum in Höhe von Haus 15b (Steinburgring) einzuplanen.

 

 

3.4 Einstufung der Straße „Steinburgweg“

                                                                                                                            

Abwägung zu 3.4:

                                                                                                                            

Nach Ansicht der Anlieger ist die Einstufung der Straße als „Erschließungs- und Sammelstraße mit Aufnahme von Durchgangsverkehr“ in Frage zu stellen. Sie halten die Einstufung in eine Haupterschließungsstraße für angemessener und wünschen eine Verkehrszählung.

 

Auch bei einer Einstufung als Erschließungsstraße (Kategorie) können bis zu 1000 Kfz/h vorkommen - also 16 Fahrzeuge pro Minute.

Gemäß RASt 06 ist die Einstufung in eine Erschließungsstraße (rd. 400-1000 Kfz/h) oder in eine Hauptverkehrsstraße (rd. 800-2600 Kfz/h) nicht allein von der Verkehrsstärke abhängig.

Die Einteilung richtet sich nach der Länge der Straße, nach der überwiegenden Funktion und nach der Breite der Straße, sowie der Aufteilung der Seitenräume. Dabei hat die Behörde neben den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen die Funktion und Lage der Straße im Verkehrsnetz der Gemeinde zu berücksichtigen.

Die Durchführung einer Verkehrszählung als Entscheidungsgrundlage ist aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig, da die Einstufung zur Erschließungsstraße (Wohn-/Sammelstraße) aufgrund verschiedener Faktoren eindeutig ist.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.4:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

3.5 Erschließungsbeiträge nach BauGB bei „erstmaliger Herstellung“

 

Abwägung zu 3.5:

                                                                                                                            

Für die Anlieger lässt es sich nicht nachvollziehen, warum der Ausbau des Steinburgweges als „erstmalige Herstellung“ betrachtet wird und dementsprechend die Kosten nach BauGB umgelegt werden. Sie möchten eine Festlegung, bei der die Erschließungskosten nach KAG (Kommunalabgabengesetz) umgelegt werden.

 

Dazu eine Information der Bauverwaltung:

Nach § 9 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist eine Erschließungsanlage endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und die Straße die Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale: Fahrbahn mit Unterbau und Decke, beidseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn und fester Decke, Entwässerungseinrichtungen mit Anschluss an die Kanalisation und betriebsfertige Beleuchtungseinrichtungen aufweist. Abweichende Herstellungsmerkmale können durch einen Satzungsbeschluss festgelegt werden. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Steinburgweg ist zurzeit lediglich eine  provisorisch befestigte Fahrbahn. Separate Gehwege sind nicht vorhanden. Etwa im Jahre 1972 wurden ein Schmutz – und ein Regenwasserkanal im Steinburgweg hergestellt, eine ordnungsgemäße Straßenoberflächenentwässerung wurde aber bisher noch nicht eingerichtet. Im gesamten Steinburgweg befindet sich nur eine provisorische, unzureichende  Straßenbeleuchtung.

Erst bei dem jetzt geplanten Ausbau des Steinburgweges handelt es sich um die erstmalige Herstellung dieser Erschließungsanlage im Sinne von § 128 BauGB i.V.m. § 9 der Satzung der Stadt Rheine und den getroffenen Feststellungen. Damit findet das BauGB und nicht das KAG NRW Anwendung.

Diese Festlegung ist nach der bestehenden Gesetzeslage zu treffen und kann daher nicht Bestandteil einer Offenlage mit Abwägung sein.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.5:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

3.6 Anlagenbildung zu Lasten der Anlieger

                                                                                                                            

Abwägung zu 3.6:

                                                                                                                            

Die Anlieger führen an, dass die Verwaltung „künstlich“ die Kosten für 1 zusätzliche Leuchte in der Kurve dem umzulegenden Straßenabschnitt zugeordnet habe. Hierüber besteht kein Einverständnis der Anlieger.

 

Die Leuchtenabstände unterliegen einer lichttechnischen Berechnung. Einzelne Leuchten können daher nicht, losgelöst von den übrigen Leuchtmasten, verschoben werden.

Die bisherige Eintragung des abzurechnenden Bauabschnittes erfolgte vom Ende des 1-Meter-Streifens, direkt am Beginn der Kurve bis zur gegenüberliegenden Fahrbahnseite (gelotet)  – nach baulichen Merkmalen/Wechsel der Baumaterialien. Die formelle Trennlinie sollte die Anlieger vorab darüber im Klaren halten, dass der untere Teil nicht umgelegt wird.

 

Dazu eine Information der Bauverwaltung:

An dem ersten ca. 145 m langen Teilstück des Steinburgweges von Wadelheimer Chaussee bis zum Beginn der Kurve sind die anliegenden Grundstücke beidseitig mit Wohnhäusern bebaut. Dieser Bauabschnitt ist eine öffentliche zum Anbau bestimmte und dem inneren Verkehr dienende Straße für die nach den §§ 123 bis 135 BauGB Erschließungsbeiträge zu erheben sind.

 

Ab dem Beginn der Kurve in nordöstliche Richtung (nördlicher Grenzpunkt des Flurstückes 882, Grundstück Steinburgweg 19) mündet zunächst eine Zu- / Abfahrt des Radweges Rheine - Ochtrup in den Steinburgweg. Im weiteren Verlauf grenzen an der Nord-Westseite nur Außenbereichsflächen an (Grünstreifen / Radweg / landwirtschaftliche Flächen). Damit ist der Steinburgweg auf der Nord-Westseite nicht zum Anbau bestimmt.

 

Ebenso bietet der Steinburgweg ab dem Beginn der Kurve auf der Süd-Ostseite durch die Böschung im Straßenraum keine Erschließung für Anliegergrundstücke.

 

Die Grenze zwischen den beiden Anlagen wurde inzwischen konkret von der Bauverwaltung ermittelt (nördlicher Grenzpunkt des Anliegergrundstückes 882, Steinburgweg 19 und Grenzpunkt des Anliegergrundstückes 132, Steinburgweg 12 am Beginn der Böschung) und in die Ausbauplanung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.6:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe und Stellungnahme zur Kenntnis.

 

 

3.7  Forderung auf Mitteilung der Kosten nach der Ausschreibung,

Wunsch auf getrennte Lose der Abrechnungsabschnitte bei der Ausschreibung

                                                                                                                            

Abwägung zu 3.7:

 

Die Anlieger der Straße möchten bereits nach der Ausschreibung über die zu erwartenden Kosten informiert werden - unterteilt nach Abrechnungsgebieten/Anlagen.

Ferner wird gewünscht, dass die Anlagen (Wadelheimer Chaussee bis Kurve / Kurve bis Ohner Weg) von vornherein über getrennte Lose ausgeschrieben werden.

 

Die Ausschreibung erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Rheine.  Im Zuge des Ausbaues werden zwei Abrechnungsgebiete gebildet. Die entstehenden Ausbausummen werden – nach Abrechnungsgebieten – getrennt ermittelt. Eine Vermischung der Kosten beider Anlagen wird damit ausgeschlossen. Ferner kann grds. auch Einsichtnahme in die Abschlussrechnungen gestattet werden. Dies jedoch nur soweit, als dass Verhältnisse Dritter nicht berührt werden.

 

Die Entscheidung für eine bestimmte Form der Ausschreibung, ergibt sich aus den Vergaberichtlinien der Stadt Rheine und entsprechenden Gesetzesgrundlagen mit wirtschaftlichen und bautechnischen Hintergründen; sie kann daher nicht Teil einer Offenlage mit Abwägung sein.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.7:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

3.8 Wunsch auf Fertigstellung der Straße bis zum Herbst 2014 oder

      Beginn der Baumaßnahme nach den Wintermonaten 2014/2015

                                                                                                                            

Abwägung zu 3.8:

                                                                                                                            

Die Anlieger befürchten, bei einer Bauzeit in den Wintermonaten durch Schmutz und Regen unzumutbar beeinträchtigt zu werden und wünschen daher eine Bauzeit vor oder nach den Wintermonaten.

 

Dieser Wunsch, der bei allen Straßenbaumaßnahmen gleichermaßen besteht, wird an die Bauleitung weitergereicht. Da zahlreiche Baumaßnahmen durchzuführen sind und diese auch in betriebswirtschaftlicher Weise zu koordinieren sind, kann derzeit keine definitive Zusage gemacht werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.8:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

Zu II A/B:   Festlegung der Ausbau-/Herstellungsmerkmale

 

Steinburgweg (Tempo-30-Zone)

 

Der Steinburgweg, der  einerseits Anliegerverkehr übernimmt und zur Erschließung der umliegenden Straßenzüge dient, und andererseits auch Durchgangsverkehr ableiten muss, war bisher nur provisorisch hergestellt. Um die Nutzung der Straße, besonders für Radfahrer und Fußgänger sicherer zu gestalten – gerade im Hinblick auf den unübersichtlichen Kurvenbereich - soll die Straße nun einem endgültigen Ausbau mit Gehwegen zugeführt werden. Der Ausbau ist für das Jahr 2014 vorgesehen.

 

Der Steinburgweg wird als Tempo-30-Zone im Separationsprinzip ausgebaut. Die Planung sieht einen Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn in 5,50 m Breite (3,50 m an Einengungen/6,75m im Kurvenbereich) vor.

 

Am Beginn der Straße „Steinburgweg“ ist ein Grünbeet mit Baum eingeplant. Dieses verringert die Fahrbahnbreite und trägt dadurch zur Geschwindigkeitsreduzierung des einmündenden Verkehres bei.  Ebenso trägt die Verringerung des Abbiegeradius von der Wadelheimer Chaussee in den Steinburgweg zur Senkung der Geschwindigkeit bei. Die Fahrbahn wird im weiteren Verlauf nur vereinzelt durch Grünbeete eingeengt. Somit verbleibt noch ausreichend Raum für Stellplatzflächen im Straßenraum.

 

Seitlich der Fahrbahn schließen sich beidseitig Gehwege an. Die Gehwege werden durch ein Rundbord in 5 cm Höhe eingefasst.  Die Beläge entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet. Lediglich der 1 Meter breite Gehwegstreifen im mittleren Bereich (Westseite), erhält anstelle eines Plattenbelages graues Pflaster mit einer 2 cm hohen Bordanlage, so dass dieser Streifen im Begegnungsfall zweier Lastkraftwagen mitgenutzt werden kann.

 

Im Kurvenabschnitt wird die Fahrbahn häufig von Radfahrern gequert, die zum Bahntrassen-Radweg hochfahren möchten. Hier ist ein kurzer rotgepflasterter Fahrbahnabschnitt zur Erhöhung der Aufmerksamkeit vorgesehen. Der Beginn der Auffahrt zum Bahntrassen-Radweg wird durch eine Markierung verdeutlicht und der Einbau eines Pollers dient zur Verlangsamung der Radfahrer.

Da die neue Straße höher als die bestehende Fahrbahn liegen wird, werden sich die Sichtverhältnisse im Bezug auf die seitliche Böschung dort etwas verbessern. Eine Aufweitung des Kurvenradius trägt ebenfalls zur Verbesserung der Sicht im Kurvenbereich bei.

Aufgrund der festgelegten Geschwindigkeit ist eine Bordanlage zur Abtrennung der Fahrbahn einzuplanen. Im unteren Abschnitt (Kurve bis Ohner Weg) ist kein Raum für beidseitige Gehwege vorhanden, dort wird die Fahrbahn auf der Nordwest-Seite mit Rasengittersteinen/Schrammborden (mit 2cm Höhe) eingefasst, die im Bedarfsfall auch überfahren werden können.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Schmutzwasserkanal.

Die energieeffiziente Beleuchtungseinrichtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00m entspricht dem Ausbaustandard für Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Straße „Steinburgweg“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:  

 

  1. Lageplan zur Abwägung, M. 1:-
  2. Eingabe Nr. 1
  3. Eingaben Nr. 2.1 – 2.5
  4. Sammeleingabe Nr. 3.1 – 3.8