Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von
Frau Dr. Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Angelika Kordfelder wird für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
2. Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Frau Dr. Angelika
Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Der Jahresabschluss 2013, abschließend
mit einer Bilanzsumme von 445.584,96 €, wird in der vorgelegten, vom
Wirtschaftsprüfer Konermann, 48431 Rheine, geprüften Form festgestellt.
b)
Der Jahresüberschuss in Höhe von 28.749,74
€ soll der zweckgebunden Rücklage zugeführt werden.
c)
Der Geschäftsführung und den anderen
Aufsichtsratsmitgliedern werden für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Begründung:
Zu 1) Für die Beschlussfassung des Vertreters der
Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es einer Beauftragung
durch den Rat der Stadt. Hierbei ist zu beachten, dass eine Entlastung von Frau Dr. Kordfelder als
Aufsichtsratsmitglied nicht durch sie als Gesellschaftervertreter möglich ist.
Hierüber muss deshalb ein gesonderter Beschluss durch ihren persönlichen
Stellvertreter gefasst werden.
zu 2a) Der Jahresabschluss 2013 der Firma „Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH“ wurde von der Geschäftsführung
erstellt und vom o.g. Wirtschaftprüfer geprüft, der den Bestätigungsvermerk
auch für den zusammengefassten Lagebericht erteilt hat.
Zu 2b) Der vorgelegte Jahresabschluss 2013 schließt
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 28.749,74 € ab. Der Jahresüberschuss
soll der zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Die Rücklage erhöht sich
dadurch von 26.230,09 € auf 54.979,83 €. Unter Berücksichtigung des
gezeichneten Kapitals in Höhe von 25.564,59 € beträgt das Eigenkapital der
Gesellschaft zum Bilanzstichtag somit 80.544,42 €.
zu 2c) Der Beschlussfassung durch die
Gesellschafterversammlung unterliegen unter anderem die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates
und der Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 29.04.2014 gem. §
17 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den
Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses beraten und mit den gleichen
Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung zur Entscheidung
verwiesen. Der Aufsichtsratsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
Weitere Informationen können den Anlagen entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Unternehmensdaten
Anlage 2: Lagebericht 2013