Betreff
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin
Vorlage
255/14
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Rat der Stadt spricht sich für die Beibehaltung der im § 14 der Hauptsatzung der Stadt Rheine vorgesehenen 3 ehrenamtlichen Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin aus.

 

2.     Der Rat der Stadt wählt gem. § 67 Abs. 1 GO i. V. m. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Rheine aus seiner Mitte ohne Aussprache in geheimer Wahl

 

        _______________________________ zur/zum 1. stellv. Bürgermeister(in)

 

        _______________________________ zur/zum 2. stellv. Bürgermeister(in)

 

        _______________________________ zur/zum 3. stellv. Bürgermeister(in)

 


Begründung:

 

Der Rat wählt gem. § 67 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Rheine in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte ohne Aussprache 3 ehrenamtliche Stellvertreter(innen) der Bürgermeisterin. Sie vertreten die Bürgermeisterin bei der Leitung der Ratssitzung und bei der Repräsentation.

 

Gem. § 67 Abs. 5 GO leitet die Bürgermeisterin - im Falle ihrer Verhinderung der Altersvorsitzende - die Sitzung bei der Wahl der Stellvertreter(innen) der Bürgermeisterin sowie bei Entscheidungen, die vorher getroffen werden müssen.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter(innen) der Bürgermeisterin wird gem. § 67 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

 

Vorschlagsberechtigt sind sowohl die Fraktionen als auch eigens für die stellv. Bürgermeisterwahl gebildete Gruppen von Ratsmitgliedern. Auch können mehrere Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen, um die Chance für die von ihnen vorgeschlagenen Kandidat(inn)en zu vergrößern. Die Vorschläge sollen die Namen der Ratsmitglieder enthalten, die entsprechend ihrer Reihenfolge Stellvertreter(innen) der Bürgermeisterin werden sollen.

 

Die Ratsmitglieder und die Bürgermeisterin geben ihre Stimme für einen dieser Wahlvorschläge ab. Gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 GO sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch die Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2 und 3 usw. ergeben (d’Hondtsches Höchstzahlenverfahren).

Maßgebend ist immer die Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen.

 

1. Stellvertreter(in) der Bürgermeisterin ist, wer an 1. Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die 1. Höchstzahl entfällt, 2. Stellvertreter(in), wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die 2. Höchstzahl entfällt, 3. Stellvertreter(in), wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die 3. Höchstzahl entfällt.

 

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Bürgermeisterin zu ziehende Los.

 

Soll über einen einheitlichen Wahlvorschlag abgestimmt werden, so müssen sich vorher alle Ratsmitglieder hierauf geeinigt haben. Die Bürgermeisterin hat sich hiervon vor der Abstimmung zu versichern, in dem sie die Fragen stellt, ob

-      es tatsächlich keine weiteren Wahlvorschläge gibt und

-      ob sich alle Ratsmitglieder auf diesen einen Wahlvorschlag geeinigt haben.

 

Der einheitliche Wahlvorschlag ist dann angenommen, wenn er ohne Gegenstimme bleibt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind insoweit analog § 50 Abs. 5 GO unschädlich.

 

Nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat die Bürgermeisterin die gewählten Kandidat(inn)en zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. Erst durch die Annahmeerklärung der Gewählten ist der Wahlakt vollzogen.

 

Nimmt ein/e gewählte/r Bewerber/in die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

 

 

 

Anmerkung:

 

Für die geheime Wahl werden von der Verwaltung Stimmzettel vorbereitet, die in der Sitzung an die Ratsmitglieder ausgegeben werden. Die Wahl einer Liste erfolgt durch Ankreuzen, wobei jedes Mitglied nur eine Stimme hat.

 

Die Fraktionen und Gruppen des Rates, die einen Vorschlag zur Wahl der Stellvertreter(innen) unterbreiten wollen, werden gebeten, der Verwaltung - Herrn Elfert - rechtzeitig ihre Liste zur Vorbereitung der Stimmzettel bekannt zu geben.