Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der
Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II:
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wadelheimer Chaussee / Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost / Sassestraße“:
„Wadelheimer Chaussee /
Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,00 m bis 6,00 m breiten Mischfläche, aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken:
Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand (Längsaufstellung) in Betonstein-pflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von einem 1,5 m breiten Grünbeet ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal
e) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Beschluss des Rates:
Zu III:
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wadelheimer Chaussee / Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost / Sassestraße“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der
„Wadelheimer Chaussee / Stichweg“
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.
NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wadelheimer Chaussee /
Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost
/ Sassestraße“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
„Wadelheimer Chaussee /
Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet ohne Baumbepflanzung, mit Unterpflanzung
c) einem Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung „Wadelheimer Chaussee /Stichweg“ hat in der Zeit vom 31.03.2014 bis 15.04.2014 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anlieger/Bürger erschienen. Es wurde eine schriftliche Eingabe eingereicht und eine mündliche Mitteilung gemacht.
1. Eingabe (Anlage 2):
Wunsch
auf Befestigung des Randstreifens vor Haus Nr. 121 ( K57)
Abwägung
zu 1:
Von einem Anlieger an der Wadelheimer
Chaussee (K57) wird gewünscht, dass der unbefestigte Seitenstreifen neben der
Asphaltfahrbahn vor seinem Haus befestigt wird, da dieser in einem schlechten
Zustand ist.
Dieser Wunsch wurde an die Straßenunterhaltung der TBR zur Prüfung weitergeleitet. Da es sich nicht um ein Grundstück am Stichweg handelt, ist diese Eingabe nicht Bestandteil der Offenlage.
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
2. mündliche Mitteilung:
ungesicherte
Ableitung des Regenwassers bei Starkregen
Abwägung
zu 1:
Von einem Anlieger an der Wadelheimer
Chaussee wurde darauf hingewiesen, dass sein Grundstück mehrmals überflutet
wurde, seitdem die Baustraße des Stichweges besteht.
Das Grundstück des Anliegers befindet sich am Hauptzug der Wadelheimer Chaussee (K 57). Der Stichweg liegt rd. einen halben Meter höher. Für einen effektiven Schutz des Grundstückes sind in erster Linie verschiedene Maßnahmen - außerhalb des Stichweges - anzuraten. Diese fallen nicht in die Offenlage und sind unabhängig davon zu betrachten.
Bezüglich des Ausbaues vom Stichweg wird im Besonderen darauf geachtet, dass kein Oberflächenwasser der Stichstraße die Anliegergrundstücke gefährdet.
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung und Stellungnahme zur Kenntnis.
Zu II:
Festlegung der Herstellungsmerkmale
A. „Wadelheimer
Chaussee / Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen fördern eine Bremswirkung.
Zur Verschwenkung und Einengung der Fahrbahn wird im vorderen Abschnitt der Straße ein schmales Grünbeet in 1,5 m Breite angelegt, das durch eine Rundbordanlage eingefasst wird.
Im hinteren Bereich ist ein Parkstand in 2,0 m Breite vorgesehen. Der eingeplante Parkstand wird in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m.
Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal gesichert.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der Straße „Wadelheimer Chaussee / Stichweg“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlage:
1. Lageplan, Maßstab 1: -
2. Eingabe Nr. 1