Betreff
Ausbau der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße (53014-546) I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Bauprogramm
Vorlage
266/14
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße:

 

 

Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße

 

Es ist eine Erneuerung der Fahrbahn in Asphalt und eine Erneuerung der Beleuchtung vorgesehen.

 

 

1.     Fahrbahn mit einer Decke aus Asphalt mit Unterbau

 

               

        2.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße fand in der Zeit vom 06. März 2014 bis zum 21. März 2014 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt. 

 

Während der Offenlage gingen keine Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein.

 

 

 

 

 

 

 

Zu II:    Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße befindet sich nur teilweise im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.  Der Bereich von Dutumer Straße bis Frankenburgstraße wird durch den Bebauungsplan Nr. 93 Kennwort „Wasserstraße“ abgedeckt. Des Weiteren grenzt im Bereich von Alter Neuenkirchener Weg bis zur Frankenburgstraße der Bebauungsplan Nr. 172 Kennwort „Lindenstraße West“ an die Straßenparzelle an.  

 

Die bebaubaren Parzellen an der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße  bis Dutumer Straße sind alle durchgehend bebaut.

 

Der Ausbau der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße ist im Investitionsprogramm für 2014 vorgesehen, der Baubeginn wird voraussichtlich im 4. Quartal 2014 erfolgen.

 

Die Planung sieht eine Erneuerung der Fahrbahn in Asphalt und des Unterbaus sowie die Erneuerung der Beleuchtung vor. Aufgrund der lichttechnischen Berechnung werden Leuchten mit einer LPH mit 8,00 m, 2,00 m Ausleger und einem energieeffizienten Leuchtmittel aufgestellt. Die Standorte der Leuchten werden entsprechend angepasst.

Aufgrund der durchgeführten Bodenuntersuchung wurde festgestellt, dass oberhalb des Erdplanums ein frostsicherer Oberbau von mindestens 65 cm eingebaut werden sollte. Diese Stärke wird heute nicht erreicht. Das Erdplanum sollte generell verdichtet werden, anstehenden organischen Böden sind gegen geeignete Böden auszutauschen. Hieraus ergibt sich, dass das Aushubmaterial nur bedingt wieder verwendbar ist. Die ausgekofferten Böden mit humosen Bestandteilen sind nur schwer regelgerecht wieder einzubauen (optimaler Wassergehalt, Zwischenlagerung und Durchmischung) und sollten abgefahren werden. Das andere Aushubmaterial ist wiederverwendbar. Dies gilt auch für die Straßenbaustoffe. Teerhaltige Inhaltstoffe wurden nicht gefunden und auch die PAK-Belastung lässt eine Wiederverwendung zu.

 

An der Plattierung der Gehwege werden punktuell nur an den Stellen Reparaturarbeiten vorgenommen,  an denen durch Verdrückungen Wasseransammlungen entstehen.

 

Die Entwässerung erfolgt über vorhandene Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal. Hier und an den Parkständen ist nur eine Erneuerung/Reparatur vorgesehen, wenn durch die Erneuerung der Fahrbahn und des  Unterbaus heute noch nicht absehbare Schäden entstehen. 

 

Der Belag und die zugehörigen Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von verkehrswichtigen Sammelstraßen im Stadtgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

 

Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Beleuchtung beträgt nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine 50 %.

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen