Betreff
Ausbau der Sprickmanstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße (53014-510) I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Bauprogramm
Vorlage
267/14
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau der Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße:

 

 

Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße

 

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

 

1.     Fahrbahn aus einer Decke aus Asphalt mit Unterbau

 

        2.     Parkstreifen aus Betonsteinpflaster, anthrazit mit Unterbau

 

3.          Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4.      Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung      

               

5.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

        6.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße fand in der Zeit vom 06. März 2014 bis zum 21. März 2014 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt. 

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein.

 

 

Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

             Eingabe 1

 

 

             Die Eingabe ist  als Anlage 1 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

             Sobald die ausführende Firma und ein voraussichtlicher Baubeginn feststehen, wird der zuständige Bauleiter der TBR Kontakt aufnehmen, um die ausstehenden Fragen zu klären. Eine Vorabinformation per Email erfolgte bereits im März 2014.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

 

 

             Eingabe 2

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

Die Anfrage wurde an die Technischen Betriebe Fachbereich Entsorgung weitergeleitet. Die Stellungnahme  lautet wie folgt:

             Die geplanten Parkstreifen müssten demnach für die Kehrmaschine mindestens 3 Stellplätze lang sein und in 135° ausgeführt werden. Beim Einfahren in die Parkbucht wird trotzdem der Kehricht von der Maschine nicht zu 100% erfasst werden können. Aufgrund der Lage (Schulen, Krankenhaus etc.) ist allerdings davon auszugehen, dass die Parkplätze durchgehend zugeparkt sein werden. Eine Reinigung wird damit nicht durchgängig möglich sein.

Die Länge von 3 Stellplätzen (ca. 20 m und länger) wird hier nur bei 3 Parkstreifen erreicht. Aus baulichen Gründen würde bei diesen Parkstreifen Parkraum entfallen, da die unter 135° gesetzten Borde zusätzlich Fläche des Parkstreifens benötigen. Eine Verlängerung der Parkstreifen im Bereich der Grünbeete ist nicht möglich, da die Grünfläche sonst zu sehr eingeengt würden. Eine Verlängerung des Parkstreifens im Bereich der Zufahrt zur Middendorfschule ist verkehrstechnisch mit möglich. Der Einbau der Borde unter 135° nur vor Haus Nr. 114  macht keinen Sinn.

 

             Verkehrstechnische Belange stehen der Verlängerung des Parkstreifens nicht entgegen. Der Parkstreifen wird um 6,75 m verlängert. Die geringste Breite des Gehweges beträgt 1,78 m, da der Parkstreifen sich hier bereits im Bereich der Aufweitung durch die Überschreithilfe befindet.

             Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

             Die Anfrage zur Anlegung von Parkplätzen im Innenhof der Middendorfschule wurde an die Bauordnung weitergeleitet.

 

Im Jahr 2005 wurde aufgrund des Umbaus der Darbrookstraße zum Pfarrer-Bergmannshof-Platz im Kreuzungsbereich mit der Breiten Straße und der Sprickmannstraße ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die stärksten Verkehrsströme eindeutig im Geradeausverkehr im Zuge der Breiten Straße liegen. Sie machen fast 50 % des gesamten Verkehrs aus. Die Berechnung der Verkehrsqualität für diese Kreuzung ohne Lichtsignalanlage ergibt die Verkehrsqualitätsstufe A (=ausgezeichnet). Auffällig sind hier insbesondere die sehr geringen LKW-Anteile, die im Höchstfall bei 2,2 % liegen. Auf innerstädtischen Straßen sind durchaus Anteile von 5% bis 10% üblich.

Die aus der Untersuchung hervorgegangene und umgesetzte Vorzugvariante sieht für den Pfarrer-Bergmannshof-Platz einen „Einbahnverkehr in den Fahrgassen entgegengesetzt“ (entgegen der bereits bestehenden Einbahnregelung) vor, so dass eine Überlappung von Linksabbiegern Breite Straße/Sprickmannstraße und Breite Straße/Pfarrer-Bergmannshof-Platz vollständig vermieden wird. Parksuchverkehr tritt nur als Rechtsein- bzw. Rechtsabbieger auf.

Die Lichtsignalanlage wurde im Zuge des Baus des Pfarrer Bergmannhofes zusammen mit den Umbauarbeiten an der Breiten und der Sprickmannstraße abgebaut.

Die Kreuzung Breite Straße/Sprickmannstraße wird polizeilich nicht als Unfallhäufungspunkt geführt, daher sollte weiterhin auf eine LSA an dieser Stelle verzichtet werden.

 

Die Breite Straße ist eine Verkehrsstraße mit Sammelfunktion und mit 50 km/h ausgewiesen. Aufgrund der Verkehrsbelastung und der Geschwindigkeit werden Einbauten wie Schwellen oder Aufpflasterungen nicht zugelassen.        

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

          Der Bauausschuss beschließt den vorliegenden Ausbauplan mit der Verlängerung des Parkstreifens.     

 

 

 

 

 

            Eingabe 3                            

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

             Abwägung:

             

             1)  Verkehrstechnisch spricht nichts gegen die Führung des Gehweges in einer Breite von 1,50 m entlang der Fahrbahn. Der Gehweg wird vor dem Parkstreifen zurück an die Grundstücksgrenze geführt, so dass zwischen Parkstreifen und Grünbeet mindestens ebenfalls

1,50 m verbleiben.

Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet. 

            

2)  Bezüglich der geplanten Zufahrt wurde Einsicht in den Erschließungsantrag genommen. Die Zufahrt ist dort von der Sprickmannstraße eingetragen, wodurch der Baum entfallen muss. Die Lage dieser Zufahrt wurde zuvor durch Mitarbeiter der Technischen Betriebe in den Bereichen Planung und Bau und Grün besprochen und genehmigt.

Ein Telefonat mit dem ausführenden Architekten hat ergeben, dass die Zufahrt nach wie vor an der genehmigten und im Ausbauplan eingetragenen Stelle angelegt wird. Eine Änderung der Zufahrt ist nicht möglich, da ein für die Baugenehmigung benötigter Parkplatz entfallen würde.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt den geänderten Ausbauplan der Abwägung.

 

 

 

 

            Eingabe 4                            

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.

 

 

             Abwägung:

 

            

             Zurzeit ist der Parkstreifen Teil der Fahrbahn und Zufahrten sind nur durch Markierungen oder erhöhte Aufmerksamkeit ersichtlich. Der hohe Parkdruck führt dazu, dass nur markierte, kenntlich gemachte, Zufahrten eingehalten werden.

             Aufgrund der geänderten Aufteilung des Straßenraumes werden die Parkstreifen durch eine Entwässerungsrinne von der Fahrbahn getrennt. Sie werden in einen Hochbordstein eingefasst und in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt. Zufahrten werden in grauem Betonsteinpflaster ausgeführt und der auf 2 cm abgesenkte Hochbordstein führt direkt an der Entwässerungsrinne entlang. So sind in der neuen Ausbauplanung Zufahrten und Parkstreifen eindeutig definiert und auseinander zu halten. In diesem Fall sind die Zufahrt und der Parkstreifen noch von einem Grünbeet getrennt.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt den vorliegenden Ausbauplan.

 

 

 

       

            

Zu II:    Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße befindet sich nur teilweise im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.  Der Bereich von Dutumer Straße bis Steinfurter Straße wird durch den Bebauungsplan Nr. 93 Kennwort „Wasserstraße“ abgedeckt. Des Weiteren grenzt im Bereich der westlichen Wasserstraße der Bebauungsplan Nr. T9 Kennwort „Rossiniweg“ an die Straßenparzelle an.  

 

Die bebaubaren Parzellen an der Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße sind im Prinzip alle durchgehend bebaut. Zurzeit befindet sich auf einer Parzelle ein Haus im Bau, bei einer anderen Parzelle befinden sich Abriss und Neubau eines Gebäudes in Planung, eine weitere Parzelle wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. 

 

Der Ausbau der Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße ist im Investitionsprogramm für 2013 vorgesehen. Es ergab sich eine Verzögerung nach 2014, um den Ausbau zusammen mit dem 2. Abschnitt durchführen zu können. Der Baubeginn wird voraussichtlich im 4. Quartal 2014 erfolgen.

 

Die Planung sieht einen Ausbau im Separationsprinzip mit asphaltierter Fahrbahn vor. Auf der Fahrbahn werden beidseitig Schutzstreifen für Radfahrer in einer Breite von 1,50 m abmarkiert.

 

Beidseitig der Fahrbahn werden Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten, d= 8 cm, angelegt. Die Gehwege werden von Hochborden von der Fahrbahn getrennt. Die Zufahrten werden in grauem Betonsteinpflaster, d= 8cm hergestellt.

 

Die Parkstreifen werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, d= 8 cm hergestellt. Die zurzeit nur im Gehweg vorhandenen Grünbeete werden um die Breite des Parkstreifens vergrößert um reichen nun bis zur Fahrbahn.

 

Die Beleuchtungseinrichtungen werden erneuert und verdichtet. Aufgrund der lichttechnischen Berechnung werden Leuchten mit einer LPH von 8,00 m, 2,00m Ausleger und einem energieeffizientem Leuchtmittel aufgestellt. Die Standorte werden angepasst. 

 

Aufgrund der durchgeführten Bodenuntersuchung wurde festgestellt, dass oberhalb des Erdplanums ein frostsicherer Oberbau von mindestens 65 cm eingebaut werden sollte.

Eine Nachverdichtung des Erdplanum mit einem schweren Verdichtungsgerät ist zu empfehlen, humose, bzw. organische Böden sind generell auszutauschen.

Die anstehenden Böden eignen sich als Unterbau des gebundenen Oberbaus. In jedem Fall sollte vor Beginn der Arbeiten die Tragfähigkeit (Verdichtung) des Erdplanums im Rahmen von Verdichtungsprüfungen (statische und/oder dynamische Lastplattendruckversuche) untersucht werden, um auch abhängig von bauzeitlicher Witterung und Bodenfeuchte über die Notwendigkeit der Einbringung einer Stabilisierungsschicht entscheiden zu können.

Es wurden in allen Proben teerhaltige Inhaltstoffe festgestellt (in der Packlage sowie im angespritzten Bereich). Die PAK-Belastung liegt deutlich über dem festgelegten Grenzwert für eine uneingeschränkte Wiederverwendung. Die Ausbaustoffe dürfen nur im Kaltmischverfahren unter der Zugabe von Bindemitteln verwendet werden.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen und neu gebauten Kanal.

 

Der Belag, die zugehörigen Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von verkehrswichtigen Sammelstraßen im Stadtgebiet.

 

 

 

Hinweis:

 

Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand für die Teileinrichtungen beträgt nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine:

 

Fahrbahn 50 %

Parkstreifen 70%

Gehwege 70 %

Beleuchtung 50 %

Oberflächenentwässerung 50 %

Grünanlagen 60 %

 


Anlagen:

 

Eingaben der Anlieger

Lageplanverkleinerungen