Betreff
Stadtwerke Rheine GmbH, Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH, Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH,- Besetzung des Aufsichtsrates
Vorlage
271/14
Aktenzeichen
VV III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.   Stadtwerke Rheine GmbH und Tochterunternehmen

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 

10.

 

11.

 

12.

 

13.

 

14.

 

15.

 

Dr. Angelika Kordfelder (geborenes Mitglied)

Mathias Krümpel

Mathias Krümpel (beratend)

Jürgen Wullkotte

 

2.   Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.  Dr. Angelika Kordfelder

Mathias Krümpel

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

 

3.   EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.  Dr. Angelika Kordfelder

Mathias Krümpel

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 

10.

 

11.

 

12.

 

13.

 

14.

 

15.

 

 

 

4.   TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.  Dr. Angelika Kordfelder

Mathias Krümpel

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 

 

 

5.   Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH

 

a)   Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.    Dr. Angelika Kordfelder

Mathias Krümpel

2.    Dr. Thorben Winter

Klaus Dykstra

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

 

b)   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die nachfolgend aufgeführten Personen werden gemäß § 6 Abs. 2 durch die Gesellschafterversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bzw. zu deren persönlichen Stellvertretern/innen bestellt:

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

 


Begründung:

 

Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW (GO NW) bestellt der Rat die Vertreter/innen im Aufsichtsrat. Der Rat ist hierbei nicht an eine bestimmte Person gebunden; die Bestellung der Bürgermeisterin erfolgt daher unabhängig von ihrem Hauptamt. Lediglich bei der Stadtwerke Rheine GmbH und der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH ist die Bürgermeisterin gemäß Gesellschaftsvertrag „geborenes Mitglied“.

 

Zu beachten ist, dass zu den bestellten Vertretern die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zählen muss.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2013 den von der Stadt Rheine bestellten Mitgliedern der Aufsichtsräte, soweit keine Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen ist, empfohlen hat, zukünftig im Anhang zum Jahresabschluss die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr gewährten Gesamtbezüge nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert auszuweisen.

 

zu 5.

Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern.

 

Frau Dr. Angelika Kordfelder als Bürgermeisterin und Herr Axel Linke als Kulturdezernent gehören dem Aufsichtsrat der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH als geborene Mitglieder an.

 

Bei entsprechender Anwendung des Aktiengesetzes kann ein Aufsichtsratsmitglied nicht zugleich Geschäftsführer sein (§ 105 AktG).

 

Gemäß § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages hat der Rat der Stadt Rheine einen Nachfolger für ein geborenes Mitglied, das auf sein Amt als Aufsichtsratsmitglied verzichtet, zu bestellen. Herr Linke hat in seiner Funktion als Geschäftsführer auf sein Aufsichtsratsmandat verzichtet. Für ihn übernimmt der Fachbereichsleiter „Bildung, Kultur und Sport“ den Sitz im Aufsichtsrat.

 

Der Förderverein Kloster/Schloss Bentlage e.V. entsendet zwei Mitglieder.

 

Über die Besetzung der weiteren vier Aufsichtsratsmandate entscheidet die Gesellschafterversammlung.

 

Bisher waren, laut den Unterlagen der Verwaltung, die nachfolgend genannten Personen von der Gesellschafterversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt:

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

1. Thomas Kubendorff

Dr. Peter Lüttmann

2. Bernd Lunkwitz

Alfred Holtel

3. Dr. Barbara Rüschoff-Thale

Heike Herold

4. Thomas Bücksteeg

Dr. Heinrich Dickerhoff