Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder sowie RM ________________ als weitere vom Rat der Stadt Rheine zu benennende Person zu Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung zur Förderung von Kloster Bentlage zu bestellen.
Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Stiftung zur Förderung von Kloster Bentlage besteht das Kuratorium unter anderem aus der/dem amtierenden Bürgermeister/in der Stadt Rheine sowie einer weiteren, vom Rat der Stadt Rheine zu benennenden Person.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom
Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern mehr als ein/e
Verteter/in zu bestellen ist, ist der/die Bürgermeister/in, oder eine von
ihm/ihr benannte Person zu bestellen. Hierbei handelt es sich um eine
speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des § 63 GO NW
vorgeht.
Bisher war Herr Udo Bonk im Kuratorium der Stiftung vertreten.