Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Der Bauausschuss beschließt die Standortveränderung und den Austausch
der Beleuchtung im Bereich Hassenbrockweg von Gröningstraße bis Wendeplatz. Es
werden Energiesparleuchten mit einer LPH 6 m aufgestellt bzw. Leuchtenköpfe
erneuert.
Begründung:
Im hier betrachteten Bereich bedarf die Beleuchtung einschließlich der
Kabel einer Erneuerung (siehe Lageplan). Die Leuchten sind bereits über 40
Jahre alt und befinden sich zum größten Teil in einem sehr schlechten Zustand
(siehe beiliegende Fotos). Für die Erneuerung der Leuchten bedarf auch das
Beleuchtungskabel einer Erneuerung, da die neuen Leuchten nicht an das alte
Kabel angeschlossen werden dürfen.
In diesem Straßenabschnitt
mussten bereits weitere Versorgungsleitungen erneuert werden, die sich
auf der Südseite der Straßenparzelle befinden, während die Beleuchtung auf der
Nordseite liegt. Um die Mitnutzung des Leitungsgrabens für die weiteren
Versorgungsleitungen zu ermöglichen und somit die Kosten zu senken, wurde das
neue Beleuchtungskabel bereits in der südlichen Trasse mitverlegt.
Zum Anschließen der Leuchten am alten Standort an das neue Kabel, müsste
für jede Leuchte die Fahrbahn gequert werden. Um dies zu vermeiden, wird zur Kostensenkung eine
Standortänderung der Leuchten auf die gegenüberliegende südliche Straßenseite
empfohlen. Im Bereich der Einmündung Stienkamp steht die alte Leuchte bereits
auf der südlichen Seite. Im Bereich des Wendeplatzes auf Höhe des
Fahrradunterstandes verbleibt die Leuchte an der Nordseite, da sich auf der gegenüberliegenden
Seite bereits eine Leuchte befindet.
Im Bereich des Wendeplatzes ist
es bei den mittig stehenden 8,00 m hohen Leuchten ausreichend, die Köpfe an den
Doppelauslegern zu erneuern.
Die drei weiteren Leuchten im Bereich des Wendeplatzes bedürfen keiner
Erneuerung, da zwei Leuchten bereits
aufgrund eines Unfallschadens erneuert wurden und eine Leuchte sich noch in
gutem Zustand befindet.
Die Umrüstung der vorhandenen Leuchten auf Leuchten mit
Energiesparlampen sowie die Erneuerung des Beleuchtungskabels stellt eine
beitragsfähige Erneuerung der Straßenbeleuchtung (nochmalige Herstellung) im Sinne des § 8 KAG
dar. Hierfür sind Straßenbaubeiträge zu erheben.
Der Bauausschuss der Stadt Rheine hat am 18. April 2013 neue Ausbaubreiten für den Hassenbrockweg beschlossen (siehe Vorlage Nr. 179/13).
Die neuen Leuchtenstandorte befinden sich innerhalb dieser beschlossenen Ausbaubreiten.
Anlagen:
Fotos
Lageplan