Betreff
Erneuerung der Beleuchtung Hassenbrockweg von Gröningstraße bis Wendeplatz (53014-570)
Vorlage
337/14
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Der Bauausschuss beschließt die Standortveränderung und den Austausch der Beleuchtung im Bereich Hassenbrockweg von Gröningstraße bis Wendeplatz. Es werden Energiesparleuchten mit einer LPH 6 m aufgestellt bzw. Leuchtenköpfe erneuert.

 

 


 

 

Begründung:

 

 

Im hier betrachteten Bereich bedarf die Beleuchtung einschließlich der Kabel einer Erneuerung (siehe Lageplan). Die Leuchten sind bereits über 40 Jahre alt und befinden sich zum größten Teil in einem sehr schlechten Zustand (siehe beiliegende Fotos). Für die Erneuerung der Leuchten bedarf auch das Beleuchtungskabel einer Erneuerung, da die neuen Leuchten nicht an das alte Kabel angeschlossen werden dürfen.

In diesem Straßenabschnitt  mussten bereits weitere Versorgungsleitungen erneuert werden, die sich auf der Südseite der Straßenparzelle befinden, während die Beleuchtung auf der Nordseite liegt. Um die Mitnutzung des Leitungsgrabens für die weiteren Versorgungsleitungen zu ermöglichen und somit die Kosten zu senken, wurde das neue Beleuchtungskabel bereits in der südlichen Trasse mitverlegt.

Zum Anschließen der Leuchten am alten Standort an das neue Kabel, müsste für jede Leuchte die Fahrbahn gequert werden. Um dies zu  vermeiden, wird zur Kostensenkung eine Standortänderung der Leuchten auf die gegenüberliegende südliche Straßenseite empfohlen. Im Bereich der Einmündung Stienkamp steht die alte Leuchte bereits auf der südlichen Seite. Im Bereich des Wendeplatzes auf Höhe des Fahrradunterstandes verbleibt die Leuchte an der Nordseite, da sich auf der gegenüberliegenden Seite bereits eine Leuchte befindet.

Im  Bereich des Wendeplatzes ist es bei den mittig stehenden 8,00 m hohen Leuchten ausreichend, die Köpfe an den Doppelauslegern zu erneuern.

Die drei weiteren Leuchten im Bereich des Wendeplatzes bedürfen keiner Erneuerung, da  zwei Leuchten bereits aufgrund eines Unfallschadens erneuert wurden und eine Leuchte sich noch in gutem Zustand befindet.

 

Die Umrüstung der vorhandenen Leuchten auf Leuchten mit Energiesparlampen sowie die Erneuerung des Beleuchtungskabels stellt eine beitragsfähige Erneuerung der Straßenbeleuchtung  (nochmalige Herstellung) im Sinne des § 8 KAG dar. Hierfür sind Straßenbaubeiträge zu erheben.

 

 

 

Der Bauausschuss der Stadt Rheine hat am 18. April 2013 neue Ausbaubreiten für den Hassenbrockweg beschlossen (siehe Vorlage Nr. 179/13).

 

Die neuen Leuchtenstandorte befinden sich innerhalb dieser beschlossenen Ausbaubreiten.


Anlagen:

 

Fotos

Lageplan