Betreff
Streichung der Tanzlinde an der Gaststätte "Zum Frieden", Salzbergener Straße 375, 48432 Rheine, aus der Denkmalliste der Stadt Rheine
Vorlage
491/06
Aktenzeichen
FB 5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss stimmt der Streichung der Tanzlinde an der Gaststätte „Zum Frieden“, Salzbergener Straße 375, aus der Denkmalliste zu.


Begründung:

 

Am 8. Juli 1987 wurde als Bestandteil der Gaststätte „Zum Frieden“ auch die vor dem Südgiebel vorhandene Tanzlinde als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine eingetragen.

 

Mit Schreiben vom 22. Juni 2005 beantragt die Freiherr von Twickel'sche Hauptverwaltung als Eigentümer die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Entfernung dieser Tanzlinde, weil der Baum infolge Krankheit eine Gefahr für die Umwelt darstelle und die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr sichergestellt werden könne.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis wurde der denkmalgeschützte Baum sowohl von den Fachleuten der Verwaltung als auch von einem renommierten Gutachter untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Linde

 

ð     an den Schnittflächen großvolumige Vermorschungen mit intensiver Weißfäule an Starkästen, Stammkopf und Stamm, deren Ursache ein Befall mit Hallimasch ist

ð     stark geschädigte statisch wirksame Bereiche im Stammkopf

ð     großflächige Rindennekrosen

ð     einen 1,5 m langen Riss am Stamm

ð     einen Stamm mit geringer Restwandstärke und einer Höhlenöffnung im Stammfuß

 

aufweist. Als Ergebnis halten beide fachlichen Begutachtungen fest, dass Bruchsicherheit und Vitalität der Tanzlinde langfristig nicht zu halten sind und sie eine nur noch stark begrenzte Reststandzeit hat.

 

Es wurde in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit untersucht, die Tanzlinde durch ein Stützgerüst (wie bei der Tanzlinde im Salinenpark) noch eine gewisse Zeit erhalten zu können.

 

Da nach Ansicht der Fachleute jedoch davon auszugehen ist, dass die fortschreitenden Morschungen und Rindennekrosen den Baum zunehmend schwächen werden, ist die Verwaltung gemeinsam mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege der Auffassung, dass der Bau eines Stützgerüstes, erforderliche massive Rückschnittmaßnahmen und die jährlich erforderlichen Pflegeschnitte hinsichtlich des notwendigen personellen und finanziellen Aufwandes im Vergleich zu der stark begrenzten Reststandzeit der Linde nicht mehr vertretbar sind. Aus unserer Sicht ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben.

 

Aus diesem Grunde soll die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Entfernung der Tanzlinde erteilt werden; die Tanzlinde ist dann als Bestandteil des Denkmals „Gaststätte Zum Frieden“ aus der Denkmalliste zu löschen.