Betreff
Berichtswesen 2014, Stichtag 31.10.2014, Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Vorlage
420/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2014 zur Kenntnis


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fachbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Der Kämmerer hat aufgrund der Haushaltssituation am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Mit dieser Sperre wurden die Fachbereiche aufgefordert nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

 

  1. Bei folgenden Berichtszeilen werden die Ansätze je Fachbereich um 5 % gesperrt:

-          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Berichtszeile 13 im Haushaltsplan)

-          Transferaufwendungen (Berichtszeile 15)

-          Sonstige ordentliche Aufwendungen (Berichtszeile 16)

 

Die Umsetzung dieser Vorgaben darf nicht dazu führen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen verletzt werden oder die Erhaltung des Infrastrukturvermögens gefährdet wird. Um die Kürzungsvorgabe erreichen zu können, sind auch die Standards zu überprüfen.

 

  1. Gleiches gilt in Bezug auf Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionen, die in 2014 noch direkt zu Aufwendungen führen (Bsp: Möbel, Hardware).

 

  1. Zuwendungen, die noch nicht beschieden oder vertraglich vereinbart sind, sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Überplanmäßige und außerplanmäßige Maßnahmen sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Mehrerträge berechtigen nicht zu Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Berichtszeilen 13, 15, 16).

 

Die Fachbereiche wurden mit dem o.g. Schreiben des Kämmerers angewiesen, auf die Kürzungsvorgaben gesondert im Berichtswesen mit Stichtag 31.10.2014 einzugehen.

 

Die Auswirkungen der Haushaltssperre sind in die Prognosen zum Berichtswesen eingearbeitet.

 

Hinsichtlich der Einhaltung des 1. Punktes (5%-Einsparungen) wird folgendes berichtet:

 

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz Fachbereich 4

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Voraussichtl. erreichte Verbesserung

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

258.200 €

12.910 €

117.000 €

Transferaufwendungen (Zeile 15)

550.000 €

27.500 €

- 1.373.000 €

Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16)

91.400 €

4.570 €

6.000 €

 

Zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen

Vergleiche Erläuterungen in der Anlage

 

Zu Transferaufwendungen

Durch einen Erlass des Innenministeriums NRW vom 11.09.2014 erfolgte eine Klarstellung dahingehend, dass es sich bei Zuschüssen an städtische Betriebe nicht um den Erwerb von Finanzanlagen (Investitionsplan), sondern um Aufwand (Ergebnisplan) handelt. Dies bedeutet gegenüber der bisherigen Regelung eine Mehrbelastung des Ergebnishaushalts und damit eine Verschärfung der Schwellenwertproblematik (Haushaltssicherung). Im Gegenzug wird eine direkte Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage nicht mehr vorgenommen (Berichtszeile 28 des Gesamtergebnisplans). Der Eigenkapitalverzehr bleibt „unterm Strich“ identisch.

Die Zuschüsse an die EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH und an die Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH (TaT) werden daher nun hier abgebildet. Im Haushaltsplan 2014 waren für 2014 Einzahlungen ins Kapital der EWG in Höhe von 1.281.000 € und ins Kapital der TaT in Höhe von 114.000 € geplant, insgesamt 1.395.000 €. Durch einen freiwilligen Verzicht der EWG reduziert sich dieser Betrag um ca. 23.000 € auf 1.372.000 €.

Der Zuschuss an die Stiftung NaturZoo ist vertraglich geregelt. Eine Änderung (Kürzung) für 2014 ist nicht möglich. Der Zuschuss ist an die Einwohnerzahl gekoppelt und fällt um ca. 1.000 € höher aus als geplant.

 

 

Die übrigen Vorgaben des Kämmerers wurden beachtet.

 

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich zusammenfassend voraussichtlich Verschlechterungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von  960 T€.

 

Dies ist insbesondere auf folgende Gegebenheiten zurückzuführen:

  1. Klarstellung des Innenministeriums zum Umgang mit Zuschüssen an städtische Beteiligungen (s.o.) => 1.372 T€
  2. Sonderabschreibungen wegen der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Naturschutzflächen => 144 T€

Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2014