Betreff
Berichtswesen 2014, Stichtag 31. Oktober 2014, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
487/14
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2014 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fachbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

 

I. Informationen zur Haushaltssperre

 

Aufgrund der Haushaltssituation hat der Kämmerer am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Mit dieser Sperre wurden die Fachbereiche aufgefordert nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

 

  1. Bei folgenden Berichtszeilen werden die Ansätze je Fachbereich um 5 % gesperrt:

-          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Berichtszeile 13 im Haushaltsplan)

-          Transferaufwendungen (Berichtszeile 15)

-          Sonstige ordentliche Aufwendungen (Berichtszeile 16)

 

Die Umsetzung dieser Vorgaben darf nicht dazu führen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen verletzt werden oder die Erhaltung des Infrastrukturvermögens gefährdet wird. Um die Kürzungsvorgabe erreichen zu können, sind auch die Standards zu überprüfen.

 

  1. Gleiches gilt in Bezug auf Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionen, die in 2014 noch direkt zu Aufwendungen führen (Bsp: Möbel, Hardware).

 

  1. Zuwendungen, die noch nicht beschieden oder vertraglich vereinbart sind, sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Überplanmäßige und außerplanmäßige Maßnahmen sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Mehrerträge berechtigen nicht zu Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Berichtszeilen 13, 15, 16).

 

Die Fachbereiche wurden mit dem o.g. Schreiben des Kämmerers angewiesen, auf die Kürzungsvorgaben gesondert im Berichtswesen mit Stichtag 31.10.2014 einzugehen.

 

Hinsichtlich der Einhaltung des 1. Punktes (5 %-Einsparungen) kann nach Zusammenfassung der Daten der Fach-/Sonderbereiche 0 - 7 folgendes berichtet werden:

 

Fach-/Sonderbereiche 0-7 (Sonderprojekte und Sonderbereich 9 nicht berücksichtigt)

Summe fortgeschriebene Haushaltsansätze

Summe

Kürzungsvorgabe

5 %

Summe voraussichtlich erreichte Verbesserungen

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

28.617.000 €

1.431.000 €

1.663.000 €

Transferaufwendungen

(Zeile 15)

38.698.000 €

1.935.000 €

-3.048.000 €

Sonstige ordentliche Aufwendungen

(Zeile 16)

8.610.000 €

431.000 €

-127.000 €

 

Die Ergebnisse und die größeren Abweichungen werden kurz dargestellt:

 

Die Kürzungsvorgabe bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen konnte eingehalten werden.

 

Die Kürzungsvorgabe bei den Transferaufwendungen konnte nicht eingehalten werden. Hier wird der Ansatz voraussichtlich um ca. 3 Mio. € überschritten. Hierfür gibt es aber Gründe, die von der Stadt nicht bzw. kaum zu beeinflussen sind:

 

- FB 2 – Jugend, Familie und Soziales (Bereich Jugendamt)

In den Bereichen Förderung junger Menschen und Familien (Produkt 2101) sowie der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Produkt 2102) entstehen deutliche Mehraufwendungen in Höhe von 1.667.000 €. Diesen Mehraufwendungen stehen aber auch Mehrerträge in Höhe von 1.485.000 € gegenüber (näheres siehe Berichtswesen FB 2 – Vorlage Nr. 497/14).

 

- FB 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement (Bereich Finanzen)

Durch einen Erlass des Innenministeriums NRW erfolgte eine Klarstellung dahingehend, dass es sich bei Zuschüssen an städtische Betriebe nicht um den Erwerb Finanzanlagen (Investitionsplan), sondern um Aufwand (Ergebnisplan) handelt. Hierdurch entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 1.372.000 € (näheres siehe Berichtswesen FB 4 – Vorlage Nr. 420/14).

 

Bei den Transferaufwendungen ist außerdem anzumerken, dass der größte Teil in dieser Aufwandsposition durch Verträge verbindlich gebunden ist, so dass die Haushaltssperre nur bei einigen wenigen Positionen in geringem Umfang eingehalten werden konnte.

 

Die Kürzungsvorgabe bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen konnte ebenfalls nicht eingehalten werden. Hier entstehen voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 127.000 €. Als Gründe sind hier u.a. zu nennen:

 

FB 2 – Jugend, Familie und Soziales (Bereich Soziales)

Die kommunalen Aufwendungen im SGB II-Bereich steigen aufgrund steigender Fallzahlen voraussichtlich um 237.000 € (näheres siehe Berichtswesen FB 2 - Vorlage Nr. 460/14).

 

Außerdem hat es in der Ausführung des Haushaltsplanes Verschiebungen von der Berichtszeile Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu Lasten der Berichtszeile sonstige ordentliche Aufwendungen gegeben.

 

Nähere Erläuterungen zu den Auswirkungen der Haushaltssperre stehen in den jeweiligen Berichten der Fach-/Sonderbereiche. Die Änderungen sind auch in den Prognosen der Berichte der Fach-/Sonderbereiche enthalten.

 

 

II Informationen zum Gesamtergebnisplan

 

In der Anlage werden die Veränderungen im Sonderbereich 9, die Ergebnisse aus den Fachbereichen und die fachbereichsübergreifenden Personalkostenveränderungen dargestellt.

 

Danach ergibt sich voraussichtlich ein Fehlbetrag in Höhe von 13.250.000 €. Der Schwellenwert (5 % des Eigenkapitals) liegt bei 13.166.000 €. Der Schwellenwert wird nach derzeitigem Stand somit überschritten. Sollte auch in der Planung oder Ausführung 2015 einen Schwellenwertverletzung erfolgen, ergäbe sich die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.


Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2014