Betreff
1. Ergänzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine I. Ergänzungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
502/06
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG/KURZERLÄUTERUNG:

 

Anlass für die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine ist die Etablierung eines Autohauses südlich des vorhandenen Gewerbe-/Sondergebietes im Bereich des Wendehammers Schulten Sundern. Diese Ergänzung des Bebauungsplanes entspricht den Ausweisungen im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rheine.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dieser Ergänzung des Bebauungsplanes zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).

Ein Auszug bzw. der Vorentwurf zur Ergänzung des Bebauungsplanes ist ebenfalls beigefügt (Anlage 1), sowie die textlichen Festsetzungen und Hinweise (Anlage 3).

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG/EMPFEHLUNG:

 

I.       Ergänzungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzung des Bebauungsplanes bezieht sich auf eine ca. 10.000 m² große Fläche aus dem Flurstück 274, Flur 10, Gemarkung Mesum und befindet sich südlich des vorhandenen Gewerbe-/Sondergebietes beidseitig der Straße Schulten Sundern und westlich des Emsdettener Dammes/B 481.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. im Bebauungsplanentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Auszug bzw. Vorentwurf

Anlage 2:     Begründung

Anlage 3:     Textliche Festsetzungen und Hinweise