Betreff
Stiftung NaturZoo Rheine - Förderung der Stiftungsarbeit
Vorlage
503/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt

 

a)   die Verwaltung zu beauftragen, die in der Anlage beigefügte bisherige Vereinbarung mit der Stiftung NaturZoo Rheine fortzuführen und

 

b)   den Förderbetrag je Einwohner/in gemäß § 2 der Vereinbarung für die Zeit vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019 auf 7,85 Euro festzulegen.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 16. Juli 2002 die Gründung der Stiftung NaturZoo beschlossen (Vorl.-Nr. 360/02). Gleichzeitig wurde beschlossen, die Stiftung solange und soweit die Stiftungserträge nicht ausreichen mit einem Geldbetrag pro Einwohner/in zu fördern.

 

Daraufhin hat der Rat der Stadt Rheine am 22. Februar 2005 (Vorl.-Nr. 24/05) den Förderbetrag je Einwohner/in für die Zeit vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 auf 6,50 Euro festgelegt und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung zur Förderung der Stiftung NaturZoo Rheine abzuschließen.

 

Die Vereinbarung ist am 28. Februar 2005 von den Vertretern der Vertragsparteien unterzeichnet worden. Der Förderbetrag wurde seitens der Stadt entsprechend der Vereinbarung in vier gleichen Raten jeweils zur Quartalsmitte eines jeden Jahres an die Stiftung NaturZoo überwiesen. Der jährliche Förderbetrag betrug anfänglich rd. 498.000 Euro. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und enthielt ein Kündigungsrecht für jeden Vertragspartner mit einer Frist von einem Jahr zum 31.12. eines jeden Jahres.

 

Um den weiteren Betrieb des NaturZoo Rheine zu sichern, wurde zum 1. Januar 2010 eine Anpassung des Förderbetrages von 6,50 Euro auf 7,50 Euro je Einwohner/in vorgenommen, was einer jährlichen Förderung von rd. 575.000 Euro entspricht.

 

Aufgrund der Ergebnisse des Zensus 2011 wurde die offizielle Einwohnerzahl der Stadt Rheine durch IT.NRW zum Stichtag 31. Dezember 2011 neu festgesetzt. Auf Basis dieser Zahlen erfolgte eine Fortschreibung der Einwohnerzahl, welche erstmals für die Berechnung der Förderung für das Jahr 2014 angewendet wurde. Hierdurch reduzierte sich die jährliche Förderung um rd. 25.000 Euro. Diese Vorgehensweise wurde der Stiftung mit Schreiben vom 24. Juni 2013 mitgeteilt. Als Reaktion hierauf wurde von Seiten der Stiftung NaturZoo mit Schreiben vom 20. November 2013 die Vereinbarung in der Fassung der 1. Ergänzungsvereinbarung zum 31. Dezember 2014 gekündigt.

 

Seit Beginn dieses Jahres haben mehrere Gespräche und Verhandlungen zwischen der Verwaltung und dem Vorstand der Stiftung NaturZoo Rheine stattgefunden. Mit Schreiben vom 19. Februar 2014 hat die Stiftung NaturZoo beantragt aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung sowie des Konzeptes des NaturZoo Rheine e. V. den Zuschuss je Einwohner/in auf 9,00 Euro zu erhöhen.

 

Vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Haushaltslage konnte die Verwaltung der Forderung der Stiftung NaturZoo, den Zuschuss auf 9,00 Euro pro Einwohner/in festzulegen, was einer Mehrbelastung von rd. 100.000 Euro/jährlich entspricht, nicht folgen. Die Verwaltung hat dem Vorstand der Stiftung NaturZoo als Kompromiss eine Erhöhung des Zuschusses auf den Stand vor der Neufestsetzung der Einwohnerzahl durch den Zensus 2011 vorgeschlagen.

 

Nachdem am 17. September 2014 ein Gespräch zwischen den Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Vertretern und dem Vorstand der Stiftung stattgefunden hat, wurde der Rat der Stadt Rheine von der Stiftung NaturZoo mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 gebeten, im Rahmen der in Kürze anstehenden Budgetberatungen für das Jahr 2015 (Vertrag mit 1 Jahr Laufzeit) einen Zuschuss in Höhe von 575.000 Euro zu gewähren.

 

Das Jahr 2015 sollte dann auf Wunsch der Stiftung NaturZoo für Verhandlungen über eine langfristige Vereinbarung genutzt werden.

 

Die Verwaltung hat dem Vorstand der Stiftung NaturZoo daraufhin den Abschluss der in der Anlage beigefügten 2. Ergänzungsvereinbarung vorgeschlagen. Im Kern wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Höhe der Förderung wieder auf den Stand vor Zensus anzuheben und  im Gegenzug den Betrag von 7,85 Euro für fünf Jahre festzuschreiben.

 

Diesem Vorschlag ist der Vorstand der Stiftung NaturZoo inzwischen gefolgt. Durch den Abschluss dieser Ergänzungsvereinbarung besteht für beide Vertragspartner für die nächsten fünf Jahre Planungssicherheit.

 

Der jährliche Förderbetrag würde sich von rd. 550.000 Euro um 27.000 Euro auf rd. 577.000 Euro erhöhen.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 beinhaltet lediglich einen Zuschuss in Höhe von 550.000 Euro. Im Rahmen der Beratung des Budgets für den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement im Anschluss wird vorgeschlagen den Ansatz entsprechend anzupassen (vgl. Vorlage 419/14).

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Vereinbarung Stiftung NaturZoo – Stadt Rheine

Anlage 2:     Ergänzungsvereinbarung 2015-2019